Unabhängig und fundiert: Kurzbewertung für Standardimmobilien

Wenn es schnell, fundiert und preiswert sein soll, helfen wir unseren Kunden mit einer Kurzbewertung, um den Wert ihrer Immobilie für Vermögensübersicht oder Kauf- und Verkaufsüberlegungen objektiv einschätzen zu können.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Ideal für Vermögensaufstellungen, eine Wertüberprüfung oder Verkaufsüberlegungen
  • Schnell, professionell und kostengünstig
  • Beschreibungen und Erklärungen auf das Wesentliche reduziert
  • Detaillierte Recherchen zusätzlich möglich
  • Für alle Standardimmobilien ohne wesentliche Besonderheiten geeignet

Wofür wird eine Kurzbewertung benötigt?

Eine Kurzbewertung ist sinnvoll zum Beispiel für Vermögensaufstellungen, Vorbereitungen für An- und Verkauf einer Immobilie sowie außergerichtliche Einigungen.

Eine Kurzbewertung ist der schnelle und kostengünstige Weg zur Ermittlung eines realistischen Marktwertes Ihrer Immobilie für verschiedene Anlässe. Sie umfasst ca. 10 - 20 Seiten.

Die Ermittlung des Immobilienwertes durch eine Kurzbewertung wird in Anlehnung an die selben gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien vorgenommen, wie bei einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. Die Kurzbewertung wird unter Zuhilfenahme von umfangreichen Datenbanken und Marktdaten erstellt. Beschreibungen und Erklärungen sind jedoch auf das Wesentliche beschränkt. Recherchen (wie beispielsweise zu Altlasten oder Denkmalschutz) werden nur dann angestellt, wenn dies explizit zusätzlich beauftragt wird. Das gleiche gilt für grundstücksgleiche Rechte (wie z.B. Erbbaurecht oder Wohnrecht).

Bei der Vorbereitung zum Verkauf kann eine Kurzbewertung empfehlenswert sein, da diese einen objektiveren Wert bestimmen kann, als eine oberflächliche Marktwertschätzung oder Marktwertanalyse von Maklern und Banken.

Die vier Schritte zur Kurzbewertung

  • Eingehende Besichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen
  • Marktdatenrecherche durch den Sachverständigen
  • Prüfung der Planunterlagen (vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen)
  • Erstellung der Kurzbewertung

Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart, an dem möglichst alle Parteien, die an der Wertfeststellung interessiert sind, teilnehmen. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren.

Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet, Marktdatenrecherche betrieben, Datenbanken abgefragt und vorbereitende Berechnungen zur Erstellung der Bewertung vorgenommen.

Zu guter Letzt wird die Kurzbewertung erstellt und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.

Was kostet eine Kurzbewertung für meine Immobilie?

Eine Kurzbewertung inklusive Besichtigungstermin wird pauschal mit 950,– EUR (inkl. Mehrwertsteuer) berechnet.

Kommt eine Kurzbewertung für meine Immobilie in Frage?

Im Umfang einer Kurzbewertung sind komplexe Sachverhalte und besondere bewertungsrelevante Fragestellungen nicht vorgesehen. Daher kommt eine Kurzbewertung für Standardimmobilien, wie etwa Ein- und Zweifamilienhäuser sowie manche Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser in Frage. Besondere Immobilien, wie etwa Betreiberimmobilien, Reiterhöfe, Hotels sowie Immobilien / Grundstücke mit besonderen Rechten und Belastungen können im Rahmen einer Kurzbewertung in der Regel nicht seriös bewertet werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Einholung eines Verkehrswertgutachtens. Für eine Beratung nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Wie schnell wird eine Kurzbewertung erstellt?

Eine Kurzbewertung steht Ihnen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach dem Ortstermin zur Verfügung. Wenn es sehr schnell gehen muss, lassen sich auch Ausnahmen vereinbaren. Sprechen Sie uns uns gern an.

Eine Kurzbewertung kann ein Verkehrswertgutachten nicht ersetzen

Eine Kurzbewertung ist eine gute Wahl, wenn Sie sich einen Überblick über den Wert Ihrer Immobilie verschaffen wollen und Sie wissen, dass diese nicht mit wertrelevanten Besonderheiten behaftet ist. Als Wertermittlungsstichtag gilt der Tag der Ortsbesichtigung. Die Prüfung auf und Berücksichtigung von Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz, baurechtlichen Sachverhalten, Dienstbarkeiten, etc. sind nicht Gegenstand der Kurzbewertung. Das Grundbuch wird nicht eingesehen. Soweit der Auftraggeber zu wertrelevanten Besonderheiten keine Informationen bereitstellt, werden diese nicht berücksichtigt.

Ihr Ansprechpartner
André Schiffer

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024

Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

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E-Mail • Anrufen: 0157 / 923 628 60