Rechtssichere Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Wir bewerten Immobilien ausführlich, neutral und professionell - damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen oder Steuern sparen können.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Das Verkehrswertgutachten wird von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt
  • Detaillierte Begutachtung der Immobilie
  • Berücksichtigung aller individuellen, wertrelevanten Besonderheiten
  • Bewertung von Bausubstanz, Lage, Ertragskraft sowie Marktsituation
  • Notwendig bei Unstimmigkeiten mehrerer Parteien über den Immobilienwert

Wofür brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn ein objektiver und nach gesetzlichen Vorgaben ermittelter Verkehrswert (im Sinne des § 194 BauGB) einer Immobilie bzw. eines Grundstücks benötigt wird. Typische Fälle sind Ehescheidungen, Zwangsversteigerungen, die Bewertung von vererbten Immobilien und grundsätzlich immer dann, wenn mehrere Parteien uneinig über den Wert sind und eine neutrale Begutachtung des Immobilienwertes erforderlich wird.

Das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Immobiliengutachters wird regelmäßig von Gerichten und Finanzbehörden gefordert und anerkannt und ist nach strengen Richtlinien und Gesetzen zu erstatten. Dabei ist der Zweck eines Immobilienwertgutachtens immer, den Marktwert bzw. Verkehrswert so zu ermitteln, wie er im wahrscheinlichsten Verkaufsfall unter gewöhnlichen Umständen als Kaufpreis erzielbar wäre.

Ein neutrales und objektives Wertgutachten für eine Immobilie ist die entscheidende Grundlage für die Festlegung des Wertes, wenn es um die Aufteilung von Vermögenswerten oder die Bestimmung eines vernünftigen Angebotspreises geht.

Die sechs Schritte zum Verkehrswertgutachten

  • Eingehende Besichtigung und Dokumentation der Immobilie durch den Sachverständigen
  • Marktdatenrecherche durch den Sachverständigen
  • Auswertung aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen
  • Einholung umfangreicher Behördenauskünfte durch den Sachverständigen
  • Berechnung bzw. Prüfung aller relevanten Kennzahlen, Mengen und Massen
  • Unparteiische und objektive Erstellung des Verkehrswertgutachtens

Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart, an dem möglichst alle Parteien, die an der Wertfeststellung interessiert sind, teilnehmen. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren.

Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet, Marktdatenrecherche betrieben, Datenbanken abgefragt sowie umfangreiche Behördenauskünfte zu Denkmalschutz, Altlastenverdacht, Baurecht, etc. eingeholt und vorbereitende Berechnungen zur Erstattung des Gutachtens vorgenommen.

Zuguterletzt wird das Verkehrswertgutachten erstellt, gedruckt, gebunden und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sind abhängig vom Umfang der erforderlichen Arbeit und daher immer individuell zu ermitteln. Das Honorar richtet sich nach unserer (hier einsehbaren) Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert“.

Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Bewertungsauftrag mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Gutachtens zum Pauschalhonorar an.

Wie schnell wird ein Verkehrswertgutachten erstellt?

Nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein umfangreiches Verkehrswertgutachten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie innerhalb von einer Woche erstellt werden. Meist dauert es rund zwei bis drei Wochen, bis alle notwendigen Auskünfte vorliegen.

Wenn es sehr schnell gehen soll, rufen Sie uns an. Unter Berücksichtigung der Ihnen vielleicht schon vorliegenden Unterlagen können wir prüfen, ob sich die Gutachtenerstellung beschleunigen lässt.

Ihr Ansprechpartner
André Schiffer

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024

Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

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E-Mail • Anrufen: 0157 / 923 628 60