Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten.

Wird ein Verkehrswertgutachten von Behörden anerkannt?

Grundsätzlich werden unsere Gutachten von zertifizierten, studierten und qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung nach den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) erstellt. Sie entsprichen somit den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Bisher ist kein Fall bekannt, in dem ein von unserem Büro erstelltes Gutachten nicht akzeptiert worden wäre.

Tatsächlich ist zum Beispiel im Bewertungsgesetz ausdrücklich geregelt, dass "als Nachweis [...] regelmäßig ein Gutachten [...] von Personen, die [...] von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind" dient. Mehr dazu

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten bzw. Marktwertgutachten ist der schnelle und kostengünstige Weg zur Ermittlung eines realistischen Marktwertes Ihrer Immobilie für verschiedene Anlässe. Es wird in Anlehnung an die selben gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien erstattet, wie ein ausführliches Verkehrswertgutachten.

Allerdings entspricht es in Umfang und Ausführung nicht den Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, sodass es in der Regel von Dritten (bspw. Behörden und gegnerischen Parteien) nicht anerkannt wird. Nur ein Verkehrswertgutachten vermag den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung aller Besonderheiten und wertbeeinflussenden Merkmale fundiert und rechtssicher zu ermitteln.

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Dabei ist zu beachten, dass der rechnerische Teil und das Schreiben des Gutachtens erst vollständig ausgeführt werden können, wenn dem Sachverständigen alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen. Nicht selten ist dafür auch ein Termin beim Bauaktenarchiv der jeweiligen Stadt notwendig, in der die Immobilie liegt. Da die Wartezeit auf Auskünfte und Termine zur Akteneinsicht manchmal ein wenig dauern kann, ist eine genaue Angabe zur Bearbeitungsdauer im Vorfeld schwierig.

Erstellen Sie auch Beleihungswertgutachten?

Die Ermittlung von Beleihungswerten zum Zwecke der Finanzierung einer Immobilie (also zur Vorlage bei einer Bank) ist ein spezielles Thema, welches im Detail von der Vorgehensweise der Verkehrswertermittlung abweicht. Gern unterstützen wir Sie auch bei diesem Thema - bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Erstellen Sie auch Gutachten über Bauschäden?

Bauschadengutachten sind derzeit keine Spezialisierung des Büros und werden daher auch nicht angeboten.

Ihr Ansprechpartner
André Schiffer

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024

Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

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E-Mail • Anrufen: 0157 / 923 628 60