Eine Kurzbewertung ist sinnvoll zum Beispiel für Vermögensaufstellungen, Vorbereitungen für An- und Verkauf einer Immobilie sowie außergerichtliche Einigungen.
Eine Kurzbewertung ist der schnelle und kostengünstige Weg zur Ermittlung eines realistischen Marktwertes Ihrer Immobilie für verschiedene Anlässe. Sie umfasst ca. 10 - 20 Seiten.
Die Ermittlung des Immobilienwertes durch eine Kurzbewertung wird in Anlehnung an die selben gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien vorgenommen, wie bei einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. Die Kurzbewertung wird unter Zuhilfenahme von umfangreichen Datenbanken und Marktdaten erstellt. Beschreibungen und Erklärungen sind jedoch auf das Wesentliche beschränkt. Recherchen (wie beispielsweise zu Altlasten oder Denkmalschutz) werden nur dann angestellt, wenn dies explizit zusätzlich beauftragt wird. Das gleiche gilt für grundstücksgleiche Rechte (wie z.B. Erbbaurecht oder Wohnrecht).
Bei der Vorbereitung zum Verkauf kann eine Kurzbewertung empfehlenswert sein, da diese einen objektiveren Wert bestimmen kann, als eine oberflächliche Marktwertschätzung oder Marktwertanalyse von Maklern und Banken.
Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart, an dem möglichst alle Parteien, die an der Wertfeststellung interessiert sind, teilnehmen. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren.
Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet, Marktdatenrecherche betrieben, Datenbanken abgefragt und vorbereitende Berechnungen zur Erstellung der Bewertung vorgenommen.
Zu guter Letzt wird die Kurzbewertung erstellt und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.
Eine Kurzbewertung zur Wertermittlung Ihrer Immobilie inklusive Besichtigungstermin wird pauschal mit 795,– EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer berechnet.
Eine Kurzbewertung steht Ihnen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach dem Ortstermin zur Verfügung. Wenn es sehr schnell gehen muss, lassen sich auch Ausnahmen vereinbaren. Sprechen Sie uns uns gern an.
Wenn mehrere Parteien ein gegensätzliches Interesse am Marktwert der zu bewertenden Immobilie haben und sich nicht ausschließen lässt, dass es zwischen den Parteien zum Streit kommen kann, ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten unter Umständen die bessere Wahl.
Eine Kurzbewertung kann ungewöhnliche Besonderheiten, wie etwa Wohnrechte oder Wegerechte auf einem Grundstück nicht angemessen berücksichtigen. Auch in diesen Fällen ist ein Verkehrswertgutachten die bessere Wahl.
Gern beraten wir Sie dazu!
Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) DIN EN ISO/IEC 17024
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