Restnutzungsdauergutachten für Kapitalanlageimmobilien

Steuern sparen durch eine höhere Abschreibung

Das Wichtigste im Überblick:

  • Vermietete Immobilien, die älter als circa 30 Jahre sind, können mittels Restnutzungsdauergutachten höher abgeschrieben werden
  • Verringerung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, jährliche Steuerersparnis möglich
  • Objektspezifisches Gutachten zum Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer

Wofür wird ein Restnutzungsdauergutachten benötigt?

Wenn Sie eine Immobile vermieten oder gewerblich nutzen, können Sie diese jährlich steuerlich absetzen (2 bis 3% der Anschaffungskosten, je nach Baujahr) und somit die Steuerlast senken. Tatsächlich kann eine Immobilie, die älter als 30 Jahre ist aber eine kürzere Restnutzungsdauer haben, was den Abschreibungsanteil erhöhen kann. Mit der so nachgewiesenen höheren Abschreibung reduzieren Sie ihr zu versteuerndes Einkommen unter Umständen erheblich und sparen jährlich bares Geld.

Die 5 Schritte zum Restnutzungsdauergutachten

  • Sie übermitteln uns die Daten zu Ihrer Immobilie
  • Wir geben Ihnen eine kostenfreie Einschätzungen zu Ihrem Einsparpotential
  • Wir erstellen das Restnutzungsdauergutachten
  • Sie reichen das Gutachten zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein
  • Sie sparen Steuern
Ihr Ansprechpartner
André Schiffer

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024

Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

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