Restnutzungsdauergutachten für Investoren und Kapitalanlageimmobilien

Steuern sparen durch eine höhere Abschreibung - Seriöse Restnutzungsdauergutachten mit Besichtigung durch einen zertifizierten Sachverständigen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Vermietete Immobilien, die älter als circa 30 Jahre sind, können mittels Restnutzungsdauergutachten höher abgeschrieben werden
  • Verkürzung der steuerlichen Abschreibungszeit, dadurch ist jährlich eine hohe Steuerersparnis möglich
  • Individuelles und objektspezifisches Gutachten zum Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer
  • Wir arbeiten am liebsten mit Besichtigungstermin - das spart Ihre Zeit und vermeidet eine Ablehnung durch das Finanzamt wegen eines fehlenden Ortstermins

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten kann den Abschreibungsanteil bei vermieteten Immobilien erhöhen. Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) können Immobilienbesitzer die Investitionskosten über die Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes oder einer Gewerbeimmobilie hinweg steuerlich absetzen. Ein Gutachten kann eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen und reduziert damit das zu versteuernde Einkommen.

Üblicherweise schreiben Sie Ihre vermietete Immobilie mit 2% - 2,5% über 50 bzw. 40 Jahre ab - das gibt das Einkommensteuergesetz so vor. Das gilt unabhängig davon, in welchem Zustand sich Ihre Immobilie befindet und ob sie vielleicht schon vor Ablauf der Abschreibungsdauer sanierungsbedürftig wird. Durch unser Restnutzungsdauergutachten können wir nachweisen, dass Ihre vermietete Immobilie tatsächlich einer viel kürzeren Restnutzungsdauer unterliegt. Das gilt in der Regel für alle Immobilien, die 30 Jahre oder älter sind.

Lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten? Ein Rechenbeispiel:

Baujahr Ihrer Immobilie: 1965
Gebäudewertanteil: 100.000 €
Sanierungszustand: Kleinere Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
Ermittelte Restnutzungsdauer: 20 Jahre
Übliche Abschreibung ohne Gutachten: 2 % (entspricht 2.000 € pro Jahr)
Durch Restnutzungsdauergutachten mögliche Abschreibung: 5 % (entspricht 5.000 € pro Jahr)

Ihr Abschreibungsvorteil durch Restnutzungsdauergutachten: 3.000 € jährlich.

Bei einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 30 % bedeutet das für Sie eine Ersparnis von 1.000 € jährlich über die nächsten 20 Jahre.

Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten amortisieren sich demnach in der Regel bereits nach einem Jahr.

In 3 Schritten zum Restnutzungsdauergutachten

  • Sie übermitteln uns die Daten zu Ihrer/n Immobilie/n, wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung
  • Sie beauftragen uns - Wir erstellen das Restnutzungsdauergutachten nach einem Ortstermin
  • Sie reichen das Gutachten zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein - Sie sparen steuern!

Ist eine Besichtigung für ein Restnutzungsdauergutachten erforderlich?

Klares ja! Wir wissen, dass es Anbieter gibt, die Restnutzungsdauergutachten zur Verkürzung der Abschreibungsdauer anbieten, ohne dass ein Sachverständiger eine Besichtigung durchführt. Tatsächlich erhalten wir immer häufiger Aufträge von Kunden, die zuvor ein "Internetgutachten" bestellt und teuer bezahlt haben, dass im Ergebnis dann aber vom Finanzamt abgelehnt wurde. Die Gründe sind häufig, dass keine Besichtigung stattgefunden hat oder dass die Qualifikation des Gutachtenerstellers nicht ausreicht.

Daher bestehen wir auf eine Besichtigung durch einen Sachverständigen. Wir bieten neben dem persönlichen Ortstermin auch eine virtuelle Besichtigung an, bei der ein Sachverständiger durch Sie via Video-Call durch die Immobilie geführt wird. In jedem Fall ist sichergestellt, dass unsere Sachverständigen die Immobilie umfassend und in allen bewertungsrelevanten Punkten mit eigenen Augen gesehen haben.

Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?

Restnutzungsdauergutachten erstellen wir nach unserer Honorarrichtlinie ab 990,– € inkl. Mehrwertsteuer. Wir ermitteln unsere Honorare abhängig von der Objektart und der Anzahl der zu bewertenden Objekte. Für Kapitalanleger und Investoren mit mehreren Objekten und Portfolios bieten wir gestaffelte Rabatte an.

Schreiben Sie uns, wir erstellen gern ein Pauschalangebot für Sie.

In welchem Einsatzgebiet werden Restnutzungsdauergutachten erstellt?

Grundsätzlich bundesweit. Abhängig von der Anzahl der zu erstellenden Restnutzungsdauergutachten reisen wir gerne an. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, die Immobilie durch einen Sachverständigen virtuell besichtigen zu lassen - das geht immer und in jeder Region!

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Beratung kontaktieren Sie uns gerne.

Was ist die AfA bei Immobilien?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es, Investitionskosten für Anlagegüter über die Nutzungsdauer hinweg steuerlich abzuschreiben. Dazu gehören auch vermietete Immobilien und Gewerbeobjekte. Das Einkommensteuergesetz und das Bewertungsgesetz (BewG) legen die Abschreibungs- und Gesamtnutzungsdauern für Gebäudearten fest. Selbstbewohnte Gebäude oder Kaufkosten für Grundstücke sind von der AfA jedoch ausgeschlossen. 

Beeinflusst ein Restnutzungsdauergutachten auch rückwirkend die steuerliche Belastung?

Ja, die Ermittlung einer verkürzten Restnutzungsdauer kann bis zu vier Jahre nach der Steuererklärung rückwirkend geltend gemacht werden. Ermöglicht wird dies durch eine Berichtigung der Einkommensteuererklärung. Dazu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Welche Daten und Unterlagen sind für die Berechnung der Restnutzungsdauer notwendig?

Der Sachverständige berechnet die Restnutzungsdauer einer Immobilie anhand des baulichen Zustands unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Baumängel sowie durchgeführter Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Für die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens benötigen wir folgende Unterlagen:
- Angaben zum Baujahr
- Informationen zu durchgeführten Modernisierungen
- Energieausweis (sofern vorhanden)

SCHIFFER Immobiliensachverständige:
Bundesweite Erstellung von Restnutzungsdauergutachten

Deutsche Landkarte -  Schiffer Immobilienbewertung

Deutschlandweit

Wir sind für Sie im gesamten Bundesgebiet tätig.

Fair Play - Schiffer Immobilienbewertung

Faire Honorare

ab 990,– €, je nach Immobilie und Anzahl der Gutachten.

Zeit - Badge - Schiffer Immobilienbewertung

Express inklusive

Wir liefern Ihr Gutachten innerhalb von 7 Werktagen - ohne Aufpreis.

Kostenfreie Ersteinschätzung:
Steuerersparnis durch Restnutzungsdauergutachten prüfen lassen

Mit einem Restnutzungsdauergutachten von SCHIFFER Immobilienbewertung können Immobilienbesitzer deutlich höhere jährliche Abschreibungen vornehmen. Sparen Sie Steuern, statt an der falschen Ecke: die Gutachten unserer zertifizierten Sachverständigen wurden bisher von allen Finanzämtern akzeptiert. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie gerne
Team - Schiffer Immobilienbewertung

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

Unverbindliche Beratung / Rückruf

E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert)DIN EN ISO/IEC 17024