Ein Restnutzungsdauergutachten kann den Abschreibungsanteil bei vermieteten Immobilien erhöhen. Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) können Immobilienbesitzer die Investitionskosten über die Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes oder einer Gewerbeimmobilie hinweg steuerlich absetzen. Ein Gutachten kann eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen und reduziert damit das zu versteuernde Einkommen.
Üblicherweise schreiben Sie Ihre vermietete Immobilie mit 2% - 2,5% über 50 bzw. 40 Jahre ab - das gibt das Einkommensteuergesetz so vor. Das gilt unabhängig davon, in welchem Zustand sich Ihre Immobilie befindet und ob sie vielleicht schon vor Ablauf der Abschreibungsdauer sanierungsbedürftig wird. Durch unser Restnutzungsdauergutachten können wir nachweisen, dass Ihre vermietete Immobilie tatsächlich einer viel kürzeren Restnutzungsdauer unterliegt. Das gilt in der Regel für alle Immobilien, die 30 Jahre oder älter sind.
Baujahr Ihrer Immobilie: 1965
Gebäudewertanteil: 100.000 €
Sanierungszustand: Kleinere Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
Ermittelte Restnutzungsdauer: 20 Jahre
Übliche Abschreibung ohne Gutachten: 2 % (entspricht 2.000 € pro Jahr)
Durch Restnutzungsdauergutachten mögliche Abschreibung: 5 % (entspricht 5.000 € pro Jahr)
Ihr Abschreibungsvorteil durch Restnutzungsdauergutachten: 3.000 € jährlich.
Bei einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 30 % bedeutet das für Sie eine Ersparnis von 1.000 € jährlich über die nächsten 20 Jahre.
Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten amortisieren sich demnach in der Regel bereits nach einem Jahr.
Klares ja! Wir wissen, dass es Anbieter gibt, die Restnutzungsdauergutachten zur Verkürzung der Abschreibungsdauer anbieten, ohne dass ein Sachverständiger eine Besichtigung durchführt. Tatsächlich erhalten wir immer häufiger Aufträge von Kunden, die zuvor ein "Internetgutachten" bestellt und teuer bezahlt haben, dass im Ergebnis dann aber vom Finanzamt abgelehnt wurde. Die Gründe sind häufig, dass keine Besichtigung stattgefunden hat oder dass die Qualifikation des Gutachtenerstellers nicht ausreicht.
Daher bestehen wir auf eine Besichtigung durch einen Sachverständigen. Wir bieten neben dem persönlichen Ortstermin auch eine virtuelle Besichtigung an, bei der ein Sachverständiger durch Sie via Video-Call durch die Immobilie geführt wird. In jedem Fall ist sichergestellt, dass unsere Sachverständigen die Immobilie umfassend und in allen bewertungsrelevanten Punkten mit eigenen Augen gesehen haben.
Restnutzungsdauergutachten erstellen wir nach unserer Honorarrichtlinie ab 990,– € inkl. Mehrwertsteuer. Wir ermitteln unsere Honorare abhängig von der Objektart und der Anzahl der zu bewertenden Objekte. Für Kapitalanleger und Investoren mit mehreren Objekten und Portfolios bieten wir gestaffelte Rabatte an.
Schreiben Sie uns, wir erstellen gern ein Pauschalangebot für Sie.
Grundsätzlich bundesweit. Abhängig von der Anzahl der zu erstellenden Restnutzungsdauergutachten reisen wir gerne an. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, die Immobilie durch einen Sachverständigen virtuell besichtigen zu lassen - das geht immer und in jeder Region!
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Beratung kontaktieren Sie uns gerne.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es, Investitionskosten für Anlagegüter über die Nutzungsdauer hinweg steuerlich abzuschreiben. Dazu gehören auch vermietete Immobilien und Gewerbeobjekte. Das Einkommensteuergesetz und das Bewertungsgesetz (BewG) legen die Abschreibungs- und Gesamtnutzungsdauern für Gebäudearten fest. Selbstbewohnte Gebäude oder Kaufkosten für Grundstücke sind von der AfA jedoch ausgeschlossen.
Ja, die Ermittlung einer verkürzten Restnutzungsdauer kann bis zu vier Jahre nach der Steuererklärung rückwirkend geltend gemacht werden. Ermöglicht wird dies durch eine Berichtigung der Einkommensteuererklärung. Dazu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Der Sachverständige berechnet die Restnutzungsdauer einer Immobilie anhand des baulichen Zustands unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Baumängel sowie durchgeführter Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Für die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens benötigen wir folgende Unterlagen:
- Angaben zum Baujahr
- Informationen zu durchgeführten Modernisierungen
- Energieausweis (sofern vorhanden)
Wir sind für Sie im gesamten Bundesgebiet tätig.
ab 990,– €, je nach Immobilie und Anzahl der Gutachten.
Wir liefern Ihr Gutachten innerhalb von 7 Werktagen - ohne Aufpreis.
Mit einem Restnutzungsdauergutachten von SCHIFFER Immobilienbewertung können Immobilienbesitzer deutlich höhere jährliche Abschreibungen vornehmen. Sparen Sie Steuern, statt an der falschen Ecke: die Gutachten unserer zertifizierten Sachverständigen wurden bisher von allen Finanzämtern akzeptiert. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Sprechen Sie uns an!
Wir sind keine Steuerberater und geben insofern keine steuerliche Beratung. Wir garantieren nicht, dass Ihr Finanzamt das Restnutzungsdauergutachten anerkennt. Aber: Bisher wurden 100% der von uns erstellten Gutachten anerkannt.
Wir sind qualifizierte und zertifizierte Gutachter. Die von uns erstellten Gutachten werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eines der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Mehr dazu
Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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