Wenn Sie eine Immobile vermieten oder gewerblich nutzen, können Sie diese jährlich steuerlich absetzen (2 bis 3% der Anschaffungskosten, je nach Baujahr) und somit die Steuerlast senken. Tatsächlich kann eine Immobilie, die älter als 30 Jahre ist aber eine kürzere Restnutzungsdauer haben, was den Abschreibungsanteil erhöhen kann. Mit der so nachgewiesenen höheren Abschreibung reduzieren Sie ihr zu versteuerndes Einkommen unter Umständen erheblich und sparen jährlich bares Geld.
Wir sind keine Steuerberater und geben insofern keine steuerliche Beratung. Wir garantieren nicht, dass Ihr Finanzamt das Restnutzungsdauergutachten anerkennt. Bisher gab es aber keinen Fall, in dem unsere Gutachten nicht anerkannt worden wären.
Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 0157 / 923 628 60