Wir erstellen häufig Verkehrswertgutachten in streitigen Fällen. Dabei haben im Falle einer Scheidung oder einer Erbschaft zwei oder mehr Parteien ein gegensätzliches Interesse an der Wertfindung. Die eine Partei möchte die Immobilie behalten und soll die andere Partei auszahlen: Wer von einem besonders hohen oder niedrigen Verkehrswert profitiert ist offensichtlich.
Auch ermitteln wir Verkehrswerte für steuerliche Zwecke. Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung setzt das Finanzamt Immobilienwerte auf Basis eigener Schätzungen oder, besser, auf Basis eines dafür erstellten Verkehrswertgutachtens fest. Man kann sich vorstellen, welchen Unterschied ein um mehrere hunderttausend Euro zu hoch liegendes Verkehrswertgutachten in der steuerlichen Belastung macht.
Wir lesen viele Gutachten anderer Sachverständiger - Unserer Erfahrung zeigt: Eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Immobilienwertgutachten sind methodisch falsch, mathematisch falsch, erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen oder sind schlicht so stark beeinflusst, dass die auftraggebende Partei einen Vorteil daraus ziehen könnte.
Ein weiterer Punkt ist die Aktualität des Gutachtens: Haben Sie ein Verkehrswertgutachten, das bereits zwei, drei Jahre oder älter ist, stimmen die Werte in aller Regel nicht mehr. Durch Veränderungen am Immobilienmarkt, Sanierungen und Renovierungen einer Immobilie sowie einem höheren Alter, ergeben sich in der Regel andere Werte.
Daher lohnt es sich für Rechtsanwälte, Erben und private Auftraggeber häufig, ein vorgelegtes Verkehrswertgutachten zu überprüfen. Die dafür anfallenden Kosten armotisieren sich vielfach schon durch das Ergebnis der Überprüfung.
Ein Verkehrswertgutachten zu überprüfen bedeutet, es im Detail zu verstehen und nachvollziehen zu können, wie Daten abgeleitet wurden und Berechnungen angestellt worden sind. Daher bewerten wir die Immobilie, zu der wir ein Wertgutachten überprüfen, gedanklich neu. Wenn unsere Ergebnisse und die Berechnungen im Gutachten zusammenpassen und keine methodischen Fehler gemacht wurden, ist alles ok. Ansonsten teilen wir Ihnen mit, an welchen Stellen wir das Gutachten der Gegenseite in Frage stellen und welche Fehler wir identifiziert haben.
Diese Arbeit rechnen wir in der Regel im Stundenaufwand ab. Gern erstellen wir Ihnen ein Pauschalangebot passend zu Ihrem Fall. Rufen Sie uns an!
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