Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn ein objektiver und nach gesetzlichen Vorgaben ermittelter Verkehrswert (im Sinne des § 194 BauGB) einer Immobilie rechtssicher festgestellt werden muss.
Im Gegensatz zu einfachen Makler-Einschätzungen ist das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen eine gerichtsfeste Urkunde. Es dient als entscheidende Grundlage, wenn es um die Aufteilung von Vermögenswerten, steuerliche Festsetzungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen geht.
Wir erstellen diese Gutachten typischerweise für folgende Situationen:
Die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt erfolgt nach einem stark vereinfachten, typisierten Verfahren (Bewertungsgesetz). Dabei werden oft pauschale Durchschnittswerte herangezogen, die den tatsächlichen Zustand der Immobilie ignorieren. Individuelle wertmindernde Faktoren wie ein Sanierungsstau, eine schlechte Energiebilanz, Feuchtigkeitsschäden oder eine ungünstige Lage bleiben häufig unberücksichtigt.
Dies führt oft zu einem steuerlichen Wertansatz, der weit über dem realen Marktwert liegt. Nach § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) hat der Steuerpflichtige jedoch das ausdrückliche Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dieser Nachweis muss durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten erfolgen, welches die Mängel und Besonderheiten der Immobilie detailliert einpreist und so die Besteuerungsgrundlage korrigiert.
Im Rahmen einer Scheidung ist die Immobilie oft der größte Vermögenswert, über den entschieden werden muss. Für den gesetzlichen Zugewinnausgleich ist es notwendig, den Wert der Immobilie zu zwei verschiedenen Zeitpunkten exakt zu bestimmen: dem Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen) und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen).
Da Immobilienpreise schwanken und subjektive Einschätzungen der Ehepartner oft weit auseinanderliegen, ist eine neutrale Wertermittlung unerlässlich. Ein Verkehrswertgutachten liefert hierbei keine bloße Schätzung, sondern einen objektiv hergeleiteten Zahlenwert, der auch vor Familiengerichten Bestand hat. Dies dient als Basis, um eine Partei auszuzahlen oder den Vermögenszuwachs während der Ehe fair zu berechnen.
In speziellen rechtlichen Konstellationen ist der Immobilienwert keine Verhandlungssache, sondern muss behördlich genehmigt werden:
Ein Verkehrswertgutachten, dass den strengen Zertifizierungsanforderungen stand hält und schlussendlich auch anerkannt wird, ist aus guten Gründen detailliert und umfangreich. Das Honorar für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beträgt ab 2.975,– € inkl. Mehrwertsteuer. Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert“.
Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Bewertungsauftrag mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Gutachtens zum Pauschalhonorar an.
Im Internet gibt es Anbieter, die mit auffallend günstigen Festpreisen werben. Nicht alle sind wirklich professionell oder ausreichend zertifizierte Sachverständige. Wir erhalten immer wieder Aufträge zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens von Auftraggebern, die zuvor einen vermeintlich "preiswerten" Anbieter gewählt haben. Im Ergebnis sind diese Gutachten häufig nicht detailliert genug ausgearbeitet, methodisch nicht korrekt oder sie sind fehlerbehaftet und werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern abgelehnt.
Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart, an dem möglichst alle Parteien, die an der Wertfeststellung interessiert sind, teilnehmen. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren.
Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet, Marktdatenrecherche betrieben, Datenbanken abgefragt sowie umfangreiche Behördenauskünfte zu Denkmalschutz, Altlastenverdacht, Baurecht, etc. eingeholt und vorbereitende Berechnungen zur Erstattung des Gutachtens vorgenommen.
Zuguterletzt wird das Verkehrswertgutachten erstellt, gedruckt, gebunden und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.
Nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein umfangreiches Verkehrswertgutachten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie innerhalb von ein bis zwei Wochen erstellt werden. Meist dauert es rund zwei bis vier Wochen, bis alle notwendigen Auskünfte vorliegen.
Wenn es sehr schnell gehen soll, rufen Sie uns an. Unter Berücksichtigung der Ihnen vielleicht schon vorliegenden Unterlagen können wir prüfen, ob sich die Gutachtenerstellung beschleunigen lässt.

Wir bewerten Grundstücke und Immobilien aller Art im gesamten Bundesgebiet.

ab 2.975,– €. In vielen Fällen können wir ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Wir wissen, dass es manchmal eilig ist, daher sind wir schnell verfügbar.
Unsere Zertifizierung deckt das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft ab. Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie, unabhängig von der Nutzungsart:
Ist Ihre Immobilien-/ Grundstücksart oder Bewertungsgrund nicht aufgelistet, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Fordern Sie einen Kostenlosen und unverbindlichen Rückruf an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Eine Kurzbewertung dient meist der privaten Preisfindung für einen Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten hingegen ist ausführlicher (ca. 40–80 Seiten), rechtssicher begründet, berücksichtigt alle rechtlichen Gegebenheiten (Baulasten, Wegerechte) und wird von Gerichten und Finanzämtern anerkannt.
In sehr vielen Fällen: Ein klares Ja. Wenn das Finanzamt Ihre geerbte Immobilie beispielsweise auf 600.000 € schätzt, der reale Wert aber nur 500.000 € beträgt, zahlen Sie auf diese Differenz unnötig Erbschaftssteuer. Die Steuerersparnis übersteigt die Gutachtenkosten oft deutlich.
Der Verkehrswert ist eine Stichtagsbewertung. Da sich der Immobilienmarkt ändert, erkennen Gerichte und Banken Gutachten in der Regel an, wenn sie nicht älter als 6 bis 24 Monate sind.
Wir sind qualifizierte und zertifizierte Gutachter. Die von uns erstellten Gutachten werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eines der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Mehr dazu

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60
