Wer ein bebautes Grundstück kauft, um Vermietungseinkünfte zu erzielen, zahlt einen einheitlichen Kaufpreis für die aufstehenden Gebäude und den Grund und Boden. In der Steuererklärung dürfen die Einkünfte aus der Vermietung für den altersbedingten Wertverlust um die steuerliche Absetzung für Abnutzung (AfA) gemindert werden. Grundlage für die Berechnung der AfA ist nur der Anteil des Kaufpreises, der allein auf das Gebäude entfällt; der Wert des Grund und Bodens wird als unvergänglich angesehen.
Mit einer steuerlichen Kaufpreisaufteilung weisen Sie dem Finanzamt einen marktgerechten Anteil des Gebäudes am Gesamtkaufpreis nach. Denn häufig berechnen die Finanzbehörden durch Pauschalierung den Gebäudeanteil zu niedrig und den Bodenwert zu hoch. Die Folge: Die steuerliche AfA ist zu gering und das steuerliche Einkommen folglich zu hoch. Der Aufteilungsprozentsatz gilt auch für alle aufgewendeten Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Kosten für Notar und Grundbuch oder Maklercourtage.
Kaufpreis Ihrer Immobilie: 750.000 €
Gebäudewertanteil gemäß Finanzamt: 40 % bzw. 300.000 €
Gebäudewertanteil mit unserem Gutachten: 80 % bzw. 600.000 €
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ohne Gutachten: 300.000 €
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung mit Gutachten: 600.000 €
Übliche Abschreibung 2 % jährlich vorher / nachher: 6.000 € ./. 12.000 €Ihr Abschreibungsvorteil durch ein Kaufpreisaufteilungsgutachten: 6.000 € jährlich.
Bei einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 30 % bedeutet das für Sie eine Ersparnis von 1.800 € jährlich.
Die Kosten für die Kaufpreisaufteilung armortisieren sich demnach in der Regel bereits im zweiten Jahr.
Tipp:
Wenn Sie die Kaufpreisaufteilung mit einem Restnutzungsdauergutachten kombinieren, erzielen Sie den maximalen steuerlichen Effekt.
Wir beraten Sie gern!
Unsere Kunden kombinieren in den meisten Fällen eine steuerliche Kaufpreisaufteilung mit einem Restnutzungsdauergutachten, so dass eine Ortsbesichtigung sichergestellt ist. Sinnvoll und empfohlen ist sie allemale.
Wir wissen, dass es Anbieter gibt, die kostenpflichtige steuerliche Kaufpreisaufteilungen ohne Ortsbesichtigung über einfache Eingabemasken im Internet zur Verfügung stellen. Tatsächlich erhalten wir immer häufiger Aufträge von Kunden, die zuvor ein solches „Internetgutachten“ bestellt und teuer bezahlt haben, das dann im Ergebnis vom Finanzamt abgelehnt wurde. Häufiger Grund für die Ablehnung: die fehlende Besichtigung. Durch die Kombination von Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauergutachten ist in jedem Fall ist sichergestellt, dass unsere Sachverständigen die Immobilie umfassend und in allen bewertungsrelevanten Punkten mit eigenen Augen gesehen haben.
Restnutzungsdauergutachten erstellen wir nach unserer Honorarrichtlinie ab 1.890,– € inkl. Mehrwertsteuer. Wir ermitteln unsere Honorare abhängig von der Objektart und der Anzahl der zu bewertenden Objekte. Für Kapitalanleger und Investoren mit mehreren Objekten und Portfolios bieten wir gestaffelte Rabatte an.
Schreiben Sie uns, wir erstellen gern ein Pauschalangebot für Sie.
Grundsätzlich bundesweit. Abhängig von der Anzahl der zu erstellenden Gutachten reisen wir gerne an. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, die Immobilie durch einen Sachverständigen virtuell besichtigen zu lassen - das geht immer und in jeder Region!
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Beratung kontaktieren Sie uns gerne.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es, Investitionskosten für Anlagegüter über die Nutzungsdauer hinweg steuerlich abzuschreiben. Dazu gehören auch vermietete Immobilien und Gewerbeobjekte. Das Einkommensteuergesetz und das Bewertungsgesetz (BewG) legen die Abschreibungs- und Gesamtnutzungsdauern für Gebäudearten fest. Selbstbewohnte Gebäude oder Kaufkosten für Grundstücke sind von der AfA jedoch ausgeschlossen.
Ja, wenn die Steuerbescheide zurückliegender Jahre noch nicht ergangen oder änderbar sind. Das hängt vom Einzelfall ab. Hierzu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Der Sachverständige berechnet die Kaufpreisaufteilung Ihrer Immobilie anhand des baulichen Zustands einschließlich durchgeführter Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Für die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens benötigen wir folgende Unterlagen:
- Angaben zum Baujahr
- Informationen zu durchgeführten Modernisierungen
- Energieausweis (sofern vorhanden)
- Grundrisse & Flächenberechnungen
- Kaufvertrag

Wir sind für Sie im gesamten Bundesgebiet tätig.

ab 990,– €, je nach Immobilie und Anzahl der Gutachten.

Wir liefern Ihr Gutachten innerhalb von 7 Werktagen - ohne Aufpreis.
Wir sind keine Steuerberater und geben insofern keine steuerliche Beratung. Wir garantieren nicht, dass Ihr Finanzamt unsere Gutachten anerkennt. Würden wir dafür eine Garantie geben, könnte man uns Befangenheit unterstellen. Dies gilt es in Ihrem Sinne zu vermeiden. Aber: Bisher wurden 100% der von uns erstellten Gutachten anerkannt.
Wir sind qualifizierte und zertifizierte Gutachter. Die von uns erstellten Gutachten werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eines der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Mehr dazu

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60
