Mietwertgutachten: Marktmiete rechtssicher ermitteln

Wir ermitteln die nachhaltig erzielbare Marktmiete oder die ortsübliche Vergleichsmiete. Unabhängig, zertifiziert und behördlich anerkannt.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Rechtssicherheit: Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß BGB.
  • Steuerliche Anerkennung: Wichtig für die Angemessenheitsprüfung bei vermieteten Immobilien an nahe Angehörige oder Gesellschafter.
  • Gerichtsfest: Fundierte Grundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen und Mieterhöhungsverfahren.
  • Gewerbe-Spezialisten: Ermittlung marktgerechter Mieten für Büro-, Einzelhandels- und Logistikflächen.

Wofür brauche ich ein Mietwertgutachten?

Ein Mietwertgutachten wird notwendig, wenn die bloße Angabe einer „Wunschmiete“ nicht ausreicht und ein objektiver, methodisch hergeleiteter Nachweis erbracht werden muss.

Bei Mieterhöhungsverfahren (§ 558 BGB)

Wenn Sie die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchten, aber kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt oder die Immobilie Besonderheiten aufweist, die der Mietspiegel nicht abbildet. Ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist eines der gesetzlich anerkannten Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen und hält auch einer gerichtlichen Überprüfung stand.

Steuerliche Angemessenheit

Vermieten Sie an Angehörige oder zwischen der eigenen GmbH und dem Privatvermögen? Das Finanzamt prüft hier streng die „Fremdüblichkeit“. Liegt die Miete zu niedrig, droht die Kürzung des Werbungskostenabzugs oder die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung. Unser Gutachten dokumentiert die marktübliche Miete rechtssicher gegenüber der Finanzverwaltung.

Mietpreisbremse & Neuvermietung (§ 556 BGB)

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen Vermieter nachweisen können, dass die verlangte Miete zulässig ist. Wir prüfen für Sie die rechtssichere Miethöhe unter Berücksichtigung aller Ausnahmetatbestände und Modernisierungsumlagen.

Gewerbemietverträge

Im Gewerbebereich gibt es keine Mietspiegel. Hier ist die Marktmiete oft von hochspezifischen Faktoren (Laufwege, Deckenlasten, Klimatisierung) abhängig. Wir liefern die Datenbasis für Vertragsverhandlungen oder gerichtliche Neufestsetzungen von Gewerbemieten.

Was kostet ein Mietwertgutachten?

Ein Mietwertgutachten, das den strengen Zertifizierungsanforderungen standhält und als rechtssicherer Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder vor Gericht anerkannt wird, erfordert eine präzise Datenanalyse und eine fundierte Herleitung. Das Honorar für die Erstattung eines Mietwertgutachtens beträgt ab 1.490,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Mietwertgutachten“.

Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Objekt (z. B. Wohnfläche, Gewerbeart oder Anzahl der Einheiten) mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung des Gutachtens gerne zum festen Pauschalhonorar an.

Die sechs Schritte zum Mietwertgutachten

  • Anfrage & Erstberatung: Wir klären den Zweck (Wohnen/Gewerbe/Steuer).
  • Objektbesichtigung: Erfassung von Ausstattung, Zustand und energetischer Qualität.
  • Marktanalyse: Recherche vergleichbarer Mietobjekte und aktueller Marktdaten.
  • Methodische Herleitung: Anwendung der aktuellen Richtlinien zur Mietwertermittlung.
  • Qualitätssicherung: Prüfung und Vollendung des Gutachtens durch unsere zertifizierten Sachverständigen.
  • Zustellung: Sie erhalten das gebundene Gutachten digital und per Post.

Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren. Hierbei liegt das Augenmerk besonders auf den wohnwertsteigernden oder -mindernden Merkmalen sowie dem energetischen Zustand, da diese Faktoren für die Miethöhe entscheidend sind.

Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet. Es wird eine detaillierte Marktdatenrecherche betrieben, bei der spezifische Datenbanken abgefragt und, sofern relevant, Auskünfte zu Denkmalschutz oder Mietspiegel-Einordnungen eingeholt werden. Auch die Plausibilisierung der vorhandenen Wohnflächen spielt hier eine zentrale Rolle.

Zuguterletzt wird das Mietwertgutachten erstellt, gedruckt, gebunden und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.

Wie schnell wird ein Mietwertgutachten erstellt?

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen (wie Mietverträge, Grundrisse und Energieausweis) vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein fundiertes Mietwertgutachten zur Ermittlung der Marktmiete innerhalb von ein bis zwei Wochen erstellt werden. Da für die Mietwertermittlung häufig weniger behördliche Auskünfte eingeholt werden müssen als bei einer vollumfänglichen Verkehrswertermittlung, entfallen oft die dort üblichen Wartezeiten von mehreren Wochen auf Ämterantworten.

Wenn es sehr schnell gehen soll, etwa für eine anstehende steuerliche Frist oder ein laufendes Gerichtsverfahren – rufen Sie uns an. Unter Berücksichtigung der Ihnen bereits vorliegenden Objektdaten können wir individuell prüfen, ob wir die Erstellung Ihrer Mietpreisexpertise kurzfristig priorisieren und beschleunigen können.

SCHIFFER Immobiliensachverständige:
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ab 1.490,– €. In vielen Fällen können wir ein Pauschalhonorar vereinbaren.

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