Ein Mietwertgutachten wird notwendig, wenn die bloße Angabe einer „Wunschmiete“ nicht ausreicht und ein objektiver, methodisch hergeleiteter Nachweis erbracht werden muss.
Wenn Sie die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchten, aber kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt oder die Immobilie Besonderheiten aufweist, die der Mietspiegel nicht abbildet. Ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist eines der gesetzlich anerkannten Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen und hält auch einer gerichtlichen Überprüfung stand.
Vermieten Sie an Angehörige oder zwischen der eigenen GmbH und dem Privatvermögen? Das Finanzamt prüft hier streng die „Fremdüblichkeit“. Liegt die Miete zu niedrig, droht die Kürzung des Werbungskostenabzugs oder die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung. Unser Gutachten dokumentiert die marktübliche Miete rechtssicher gegenüber der Finanzverwaltung.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen Vermieter nachweisen können, dass die verlangte Miete zulässig ist. Wir prüfen für Sie die rechtssichere Miethöhe unter Berücksichtigung aller Ausnahmetatbestände und Modernisierungsumlagen.
Im Gewerbebereich gibt es keine Mietspiegel. Hier ist die Marktmiete oft von hochspezifischen Faktoren (Laufwege, Deckenlasten, Klimatisierung) abhängig. Wir liefern die Datenbasis für Vertragsverhandlungen oder gerichtliche Neufestsetzungen von Gewerbemieten.
Ein Mietwertgutachten, das den strengen Zertifizierungsanforderungen standhält und als rechtssicherer Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder vor Gericht anerkannt wird, erfordert eine präzise Datenanalyse und eine fundierte Herleitung. Das Honorar für die Erstattung eines Mietwertgutachtens beträgt ab 1.490,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Mietwertgutachten“.
Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Objekt (z. B. Wohnfläche, Gewerbeart oder Anzahl der Einheiten) mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung des Gutachtens gerne zum festen Pauschalhonorar an.
Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren. Hierbei liegt das Augenmerk besonders auf den wohnwertsteigernden oder -mindernden Merkmalen sowie dem energetischen Zustand, da diese Faktoren für die Miethöhe entscheidend sind.
Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet. Es wird eine detaillierte Marktdatenrecherche betrieben, bei der spezifische Datenbanken abgefragt und, sofern relevant, Auskünfte zu Denkmalschutz oder Mietspiegel-Einordnungen eingeholt werden. Auch die Plausibilisierung der vorhandenen Wohnflächen spielt hier eine zentrale Rolle.
Zuguterletzt wird das Mietwertgutachten erstellt, gedruckt, gebunden und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.
Nachdem alle erforderlichen Unterlagen (wie Mietverträge, Grundrisse und Energieausweis) vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein fundiertes Mietwertgutachten zur Ermittlung der Marktmiete innerhalb von ein bis zwei Wochen erstellt werden. Da für die Mietwertermittlung häufig weniger behördliche Auskünfte eingeholt werden müssen als bei einer vollumfänglichen Verkehrswertermittlung, entfallen oft die dort üblichen Wartezeiten von mehreren Wochen auf Ämterantworten.
Wenn es sehr schnell gehen soll, etwa für eine anstehende steuerliche Frist oder ein laufendes Gerichtsverfahren – rufen Sie uns an. Unter Berücksichtigung der Ihnen bereits vorliegenden Objektdaten können wir individuell prüfen, ob wir die Erstellung Ihrer Mietpreisexpertise kurzfristig priorisieren und beschleunigen können.

Wir bewerten Grundstücke und Immobilien aller Art im gesamten Bundesgebiet.

ab 1.490,– €. In vielen Fällen können wir ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Wir wissen, dass es manchmal eilig ist, daher sind wir schnell verfügbar.
Wir sind qualifizierte und zertifizierte Gutachter. Die von uns erstellten Gutachten werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eines der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Mehr dazu

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60