Erkrath, im Kreis Mettmann zwischen Düsseldorf, Hilden und Wuppertal, ist ein gefragter Wohnstandort mit guter Verkehrsanbindung. Besonders die Stadtteile Alt-Erkrath und Hochdahl bieten unterschiedliche Wohnqualitäten und Preisniveaus. Die Nähe zur Landeshauptstadt Düsseldorf zieht Pendler:innen an und hält die Immobilienwerte stabil. Für Erbfälle, Scheidungen oder Finanzierungen benötigen Sie eine rechtssichere Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir Ihre Gutachten auf Basis der Daten des Gutachterausschusses Kreis Mettmann – gerichtsfest und lokal fundiert.
Ein Verkehrswertgutachten, dass den strengen Zertifizierungsanforderungen Stand hält und schlussendlich anerkannt wird, ist aus guten Gründen detailliert und umfangreich. Das Honorar für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beträgt ab 2.975,– € inkl. Mehrwertsteuer. Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert“.
Im Internet gibt es Anbieter, die mit auffallend günstigen Festpreisen werben. Nicht alle sind wirklich professionell oder ausreichend zertifizierte Sachverständige. Wir erhalten immer wieder Aufträge zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens von Auftraggebern, die zuvor einen vermeintlich "preiswerten" Anbieter gewählt haben. Im Ergebnis sind diese Gutachten häufig nicht detailliert genug ausgearbeitet, methodisch nicht korrekt oder sie sind fehlerbehaftet und werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern abgelehnt.
Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Bewertungsauftrag mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Gutachtens zum Pauschalhonorar an.
Im Zuge der Beauftragung wird ein Besichtigungstermin der Immobilie vereinbart, an dem möglichst alle Parteien, die an der Wertfeststellung interessiert sind, teilnehmen. Bei diesem Termin wird der Sachverständige das Objekt eingehend besichtigen und fotografisch dokumentieren.
Im Anschluss an den Ortstermin werden die vorliegenden Unterlagen ausgewertet, Marktdatenrecherche betrieben, Datenbanken abgefragt sowie umfangreiche Behördenauskünfte zu Denkmalschutz, Altlastenverdacht, Baurecht, etc. eingeholt und vorbereitende Berechnungen zur Erstattung des Gutachtens vorgenommen.
Zuguterletzt wird das Verkehrswertgutachten erstellt, gedruckt, gebunden und dem Auftraggeber per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, übermittelt.
Nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein umfangreiches Verkehrswertgutachten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie innerhalb von ein bis zwei Wochen erstellt werden. Meist dauert es rund zwei bis vier Wochen, bis alle notwendigen Auskünfte vorliegen.
Wenn es sehr schnell gehen soll, rufen Sie uns an. Unter Berücksichtigung der Ihnen vielleicht schon vorliegenden Unterlagen können wir prüfen, ob sich die Gutachtenerstellung beschleunigen lässt.
Unsere Zertifizierung deckt das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft ab. Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie, unabhängig von der Nutzungsart:
Ist Ihre Immobilien-/ Grundstücksart oder Bewertungsgrund nicht aufgelistet, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Fordern Sie einen Kostenlosen und unverbindlichen Rückruf an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Eine Kurzbewertung dient meist der privaten Preisfindung für einen Verkauf oder eignet sich für eine Vermögensübersicht. Ein Verkehrswertgutachten hingegen ist wesentlich ausführlicher (ca. 50–100 Seiten), rechtssicher begründet, berücksichtigt alle rechtlichen Gegebenheiten (Baulasten, Wegerechte) und wird von Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Nur ein Verkehrswertgutachten wird mit dem Stempel eines zertifizierten Sachverständigen versehen.
In den allermeisten Fällen: Ein klares Ja.
Wenn das Finanzamt Ihre geerbte Immobilie beispielsweise auf 600.000 € schätzt, der reale Wert aber nur 500.000 € beträgt, zahlen Sie auf diese Differenz unnötig Erbschaftssteuer. Die Steuerersparnis übersteigt das Honorar für ein Verkehrswertgutachen in aller Regel um ein Mehrfaches, meist bereits bei relativ geringen Differenzen vom Verkehrswert zum steuerlichen Bedarfswert, den das Finanzamt oder Ihr Steuerberater ermitteln.
Der Verkehrswert ist eine Stichtagsbewertung. Ein Verkehrswertgutachten auf einen bestimmten Stichtag ist grundsätzlich immer gültig, da sich die Marktgegebenheiten bei zurückliegenden Wertermittlungsstichtagen in der Regel nicht mehr ändern.
Damit ein Verkehrswertgutachten von Gerichten und insbesondere Finanzämtern (im Sinne des § 198 BewG - "Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes") auch anerkannt wird, sollte das Gutachten unbedingt auf den relevanten Stichtag bewerten - etwa den Todestag eines Erblassers, den Tag der Schenkung oder den Tag der Scheidung einer Ehe.
Wenn der Wertermittlungsstichtag eines (bereits vorhandenen) Gutachtens von dem ereignisbezogenen Stichtag abweicht (in der Regel reichen dafür bereits wenige Monate), wird das Verkehrswertgutachten von Finanzämtern, Gegenparteien und Gerichten meist nicht mehr anerkannt.
Wir sind qualifizierte und zertifizierte Gutachter. Die von uns erstellten Gutachten werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eines der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Mehr dazu

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 0211 / 87 97 86 60
