Mietkauf Immobilien: Chancen, Risiken & Bewertung vom Experten

Der Traum vom Eigenheim scheitert heute häufig nicht am Wunsch, sondern an fehlender Bonität oder unzureichendem Eigenkapital. Besonders Selbstständige, Freiberufler und Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen stoßen bei klassischen Bankfinanzierungen an Grenzen. Hier bietet der Mietkauf einen alternativen Weg: Die Immobilie wird zunächst angemietet, wobei Teile der monatlichen Zahlungen auf den späteren Kaufpreis angerechnet werden. Nach einer vereinbarten Laufzeit – meist zwischen 10 und 25 Jahren – erfolgt der Eigentumsübergang.

Doch Vorsicht: Die vermeintliche Flexibilität hat ihren Preis. Der Gesamtaufwand liegt in der Praxis häufig 30 bis 50 Prozent über einem Direktkauf mit Bankfinanzierung. Hinzu kommen komplexe vertragliche Fallstricke, die ohne fachkundige Beratung existenzielle Risiken bergen. Dieser Artikel beleuchtet aus Sachverständigen-Perspektive, wann sich Mietkauf wirklich lohnt und wann Sie besser die Finger davon lassen sollten.

In diesem Artikel:

Wie funktioniert der Mietkauf einer Immobilie?

Beim Mietkauf handelt es sich um ein hybrides Finanzierungsmodell, das Elemente aus Mietvertrag und Kaufvertrag kombiniert. Der potenzielle Erwerber bewohnt die Immobilie zunächst als Mieter und zahlt eine monatliche Rate, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ein definierter Anteil dieser Zahlungen wird auf den späteren Kaufpreis angerechnet und dient somit dem schrittweisen Eigenkapitalaufbau.

Die Vertragslaufzeit beträgt typischerweise zwischen 10 und 25 Jahren. Am Ende dieser Frist erfolgt der endgültige Eigentumsübergang, wobei meist noch eine Restkaufssumme zu begleichen ist. Rechtlich werden dabei immer zwei separate, aber inhaltlich verbundene Verträge aufgesetzt: ein klassischer Mietvertrag und ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung. Beide müssen gemeinsam als rechtliche Einheit notariell beurkundet werden gemäß § 311b BGB – andernfalls droht die Nichtigkeit des gesamten Vertragskonstrukts.

Varianten des Mietkaufs

Klassischer Mietkauf mit Kaufpflicht: Der Erwerber verpflichtet sich verbindlich zum Kauf. Diese Variante bietet Verkäufern mehr Sicherheit, bindet den Käufer jedoch auch bei veränderten Lebensumständen.

Optionskauf (Mietkauf mit Kaufoption): Hier erhält der Mieter lediglich ein Ankaufsrecht, keine Verpflichtung. Diese Flexibilität lässt sich der Verkäufer meist durch höhere Mieten oder eine Optionsgebühr bezahlen. Der Kaufanspruch des Mieters wird rechtlich durch eine Auflassungsvormerkung gemäß § 883 BGB in Abteilung II des Grundbuchs abgesichert.

Vorteile für Käufer beim Mietkauf

Der Mietkauf bietet insbesondere für Personengruppen mit erschwerten Finanzierungsbedingungen interessante Perspektiven:

Kein oder geringes Eigenkapital erforderlich: Anders als bei klassischen Immobilienfinanzierungen, bei denen Banken mindestens 10 bis 20 Prozent Eigenkapital fordern, ermöglicht der Mierekauf den Einstieg ohne nennenswerte Anzahlung. Dies öffnet den Weg zum Eigenheim auch für junge Familien oder Berufseinsteiger.

Keine Bankfinanzierung notwendig: Selbstständige, Freiberufler oder Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen erhalten oft keine Kreditzusage von Banken. Der Mietkauf umgeht dieses Problem, da der Verkäufer selbst zum Kreditgeber wird.

Planbare Kosten über die Vertragslaufzeit: Der monatliche Mietzins ist vertraglich fixiert und bleibt über die gesamte Laufzeit stabil – unabhängig von Mietpreisentwicklungen am lokalen Markt oder Zinsänderungen.

Probezeit für die Immobilie: Käufer lernen Immobilie, Nachbarschaft und Infrastruktur intensiv kennen, bevor die endgültige Kaufentscheidung fällt. Dies reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen erheblich.

Flexibilität bei Haustierhaltung: Während viele Vermieter Haustiere ablehnen, sind Mietverkäufer meist offener, schließlich wird der Mieter zum Eigentümer und trägt langfristig selbst die Verantwortung.

Nachteile und Risiken für Käufer

Die augenscheinlichen Vorteile des Mietkaufs werden von erheblichen Risiken begleitet, die häufig unterschätzt werden:

Deutlich höhere Gesamtkosten: Der Mietzins liegt typischerweise 30 bis 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Über eine Laufzeit von 20 Jahren summiert sich dies zu erheblichen Mehrkosten gegenüber einem Sofortkauf mit Bankfinanzierung.

Verlust der Investition bei Zahlungsausfall: Kann der Mietkäufer die Raten nicht mehr bedienen, droht die Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Je nach Vertragsgestaltung verfallen dann bereits geleistete Zahlungen vollständig – ein existenzielles Risiko.

Keine Eigentumsrechte während der Mietphase: Bis zum vollständigen Kaufabschluss bleibt der Verkäufer Eigentümer. Umbaumaßnahmen, bauliche Veränderungen oder energetische Sanierungen sind nur mit dessen Zustimmung möglich. Gleichzeitig trägt der Mietkäufer oft bereits Instandhaltungskosten.

Komplexe Vertragsgestaltung: Mietkaufverträge erfordern spezialisierte rechtliche Beratung. Unklare Formulierungen zu Anrechnungsquoten, Kündigungsrechten oder Instandhaltungspflichten führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten.

Risiko überhöhter Kaufpreise: Wird der Kaufpreis bei Vertragsabschluss zu hoch angesetzt und der Immobilienmarkt entwickelt sich negativ, zahlt der Käufer über Jahre hinweg für einen überteuerten Wert. Eine unabhängige Wertermittlung durch einen Sachverständigen ist daher zwingend erforderlich.

Perspektive des Verkäufers: Chancen und Risiken

Auch für Immobilieneigentümer bringt der Mietkauf spezifische Vor- und Nachteile mit sich.

Vorteile für Verkäufer

Erweiterte Käuferzielgruppe: Durch die niedrigen Einstiegshürden sprechen Mietkauf-Angebote einen größeren Interessentenkreis an. Dies ist besonders in schwächeren Marktphasen oder bei schwer verkäuflichen Objekten wertvoll.

Kontinuierliche Einnahmen: Der Verkäufer erhält über die Vertragslaufzeit regelmäßige Mietzahlungen, die meist über marktüblichen Mieten liegen. Dies schafft planbare Liquidität.

Pfleglicher Umgang mit der Immobilie: Mietkäufer behandeln die Immobilie als zukünftiges Eigentum meist sorgfältiger als klassische Mieter. Verschleiß und Renovierungsbedarf reduzieren sich dadurch.

Beteiligung an Instandhaltungskosten: Je nach Vertragsgestaltung können Instandhaltungspflichten ganz oder teilweise auf den Mietkäufer übertragen werden, was die finanzielle Belastung des Verkäufers reduziert.

Nachteile für Verkäufer

Keine sofortige Liquidität: Der größte Nachteil besteht darin, dass der Verkaufserlös erst nach Jahren vollständig zur Verfügung steht. Für Verkäufer mit dringendem Kapitalbedarf ist der Mietkauf daher ungeeignet.

Risiko der Zahlungsunfähigkeit: Gerät der Mietkäufer in finanzielle Schwierigkeiten, muss die Immobilie neu vermarktet werden – möglicherweise zu schlechteren Konditionen als beim ursprünglichen Vertragsabschluss.

Keine Mietanpassungen möglich: Anders als bei klassischen Mietverhältnissen ist der Mietzins über die gesamte Laufzeit fixiert. Inflationsbedingte Wertverluste muss der Verkäufer hinnehmen.

Komplizierte Vertragsabwicklung: Bei Vertragsbruch durch den Käufer drohen langwierige rechtliche Auseinandersetzungen. Die Verwertung bereits geleisteter Anzahlungen oder Mietanteile ist oft umstritten.

Worauf Sie beim Mietkaufvertrag achten müssen

Ein Mietkaufvertrag erfordert höchste Sorgfalt bei der Ausgestaltung. Folgende Punkte sind essentiell:

Kaufpreis und Wertermittlung

Der vereinbarte Kaufpreis muss dem aktuellen Verkehrswert gemäß § 194 BauGB entsprechen. Eine künstliche Verteuerung gefährdet nicht nur die steuerliche Anerkennung, sondern kann vom Finanzamt als verdeckter Ratenkauf oder unechter Mietkauf umqualifiziert werden – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Zudem besteht bei unangemessen hohen Kaufpreisen das Risiko, dass das gesamte Vertragskonstrukt als Gestaltungsmissbrauch gewertet wird.

Lassen Sie den Verkehrswert durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermitteln – dies schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und verhindert spätere Auseinandersetzungen über die Angemessenheit des Kaufpreises.

Anrechnung der Mietzahlungen

Im Vertrag muss exakt definiert sein, welcher Anteil der monatlichen Miete auf den Kaufpreis angerechnet wird. Üblich sind 30 bis 50 Prozent der Gesamtmiete. Diese Anrechnung muss im notariellen Kaufvertrag dokumentiert werden, andernfalls droht Nichtigkeit gemäß § 311b BGB.

Instandhaltungspflichten

Klären Sie eindeutig, wer für welche Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen verantwortlich ist. Bei Eigentumswohnungen muss geregelt werden, wer die Kosten für Gemeinschaftseigentum trägt und wer Anspruch auf die Instandhaltungsrücklage hat.

Rücktritts- und Kündigungsrechte

Ein faires Vertragswerk sollte beiden Seiten Ausstiegsmöglichkeiten bei veränderten Lebensumständen einräumen. Regeln Sie, was mit bereits geleisteten Zahlungen im Kündigungsfall geschieht.

Grundbuchsicherung

Bestehen Sie als Käufer auf eine Auflassungsvormerkung gemäß § 883 BGB in Abteilung II des Grundbuchs. Diese sichert Ihren Eigentumsanspruch auch bei Insolvenz oder anderweitiger Veräußerung durch den Verkäufer.

Sondertilgungsrechte

Vereinbaren Sie die Möglichkeit zur vorzeitigen Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies verschafft finanzielle Flexibilität, falls sich Ihre wirtschaftliche Situation verbessert.

Tipp: Lassen Sie den Mietkaufvertrag unbedingt von einem spezialisierten Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen, bevor Sie unterschreiben. Die Kosten hierfür sind gut investiert.

Bewertungsaspekte aus Sachverständigen-Sicht

Als Immobiliensachverständige werden wir regelmäßig zur Prüfung von Mietkauf-Objekten hinzugezogen. Dabei zeigen sich wiederkehrende Probleme:

Überhöhte Kaufpreise: In etwa 40 Prozent der von uns geprüften Fälle lag der vereinbarte Kaufpreis deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert. Verkäufer kalkulieren häufig einen Risikoaufschlag ein, der nicht transparent ausgewiesen wird.

Unzureichende Dokumentation von Mängeln: Bei Vertragsabschluss sollte der Zustand der Immobilie detailliert protokolliert werden. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB dokumentiert nicht nur den Wert, sondern auch vorhandene Baumängel und Sanierungsbedarfe.

Vernachlässigung der Restnutzungsdauer: Gerade bei älteren Immobilien muss die Restnutzungsdauer gemäß Wertermittlungsverordnung berücksichtigt werden. Anstehende Generalsanierungen können den Wert erheblich beeinflussen.

Fehlende Berücksichtigung von Marktentwicklungen: Ein heute angemessener Kaufpreis kann in 15 Jahren überhöht sein, wenn der lokale Immobilienmarkt eine negative Entwicklung nimmt.

Hinweis: Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten vor Vertragsabschluss schützt beide Vertragsparteien vor bösen Überraschungen und schafft eine faire Verhandlungsbasis.

Beispielrechnung: Die wahren Kosten des Mietkaufs

Zur Veranschaulichung der finanziellen Auswirkungen betrachten wir ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 450.000 Euro.

Variante 1: Klassischer Sofortkauf mit Bankfinanzierung

  • Kaufpreis: 450.000 Euro
  • Eigenkapital (20 %): 90.000 Euro
  • Darlehenssumme: 360.000 Euro
  • Zinssatz: 3,5 % p.a.
  • Laufzeit: 25 Jahre
  • Monatliche Rate: ca. 1.800 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 540.000 Euro

Variante 2: Mietkauf ohne Anzahlung

  • Vereinbarter Kaufpreis: 450.000 Euro
  • Anzahlung: 0 Euro
  • Monatliche Miete: 2.800 Euro
  • Davon auf Kaufpreis angerechnet: 1.400 Euro (50 %)
  • Vertragslaufzeit: 20 Jahre
  • Angerechnete Summe nach 20 Jahren: 336.000 Euro
  • Verbleibende Restkaufssumme: 114.000 Euro
  • Gesamtaufwand: 672.000 Euro (240 Monate × 2.800 Euro) + 114.000 Euro = 786.000 Euro

Differenz: 246.000 Euro Mehrkosten gegenüber der klassischen Finanzierung.

Variante 3: Mietkauf mit Anzahlung

  • Vereinbarter Kaufpreis: 450.000 Euro
  • Anzahlung: 80.000 Euro
  • Monatliche Miete: 2.200 Euro
  • Davon auf Kaufpreis angerechnet: 1.100 Euro (50 %)
  • Vertragslaufzeit: 20 Jahre
  • Angerechnete Summe: 264.000 Euro
  • Verbleibende Restkaufssumme: 106.000 Euro
  • Gesamtaufwand: 80.000 + 528.000 + 106.000 = 714.000 Euro

Differenz: 174.000 Euro Mehrkosten.

Diese Beispielrechnungen verdeutlichen: Der Mietkauf ist ein kostspieliges Finanzierungsmodell, das sich primär für Personen eignet, die keine Bankalternative haben.

Häufig gestellte Fragen zum Mietkauf

Wie viel Eigenkapital benötige ich für einen Mietkauf?

Der Eigenkapitalbedarf variiert stark je nach Vertragsgestaltung. Einige Verkäufer verlangen keine Anzahlung, andere fordern 10 bis 20 Prozent als Sicherheitsleistung. Die monatliche Belastung ist jedoch deutlich höher als bei klassischen Finanzierungen.

Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit während der Mietphase?

Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Je nach Vertragsgestaltung können bereits geleistete Zahlungen vollständig verfallen. Manche Verträge sehen eine teilweise Rückerstattung vor – dies sollte unbedingt vertraglich geregelt sein.

Werde ich während der Mietphase im Grundbuch eingetragen?

Nein, der Grundbucheintrag als Eigentümer erfolgt erst nach vollständigem Kaufabschluss. Sie sollten jedoch auf eine Auflassungsvormerkung in Abteilung II bestehen, die Ihren Anspruch rechtlich absichert.

Wer trägt die Instandhaltungskosten bei Mietkauf-Immobilien?

Dies ist Verhandlungssache und muss im Vertrag eindeutig geregelt werden. Oft übernimmt der Mietkäufer kleinere Reparaturen und laufende Wartung, während der Verkäufer für größere strukturelle Maßnahmen verantwortlich bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Mietkauf und Immobilienleasing?

Beim Mietkauf besteht eine Kaufpflicht oder -option für den Mieter. Immobilienleasing richtet sich primär an gewerbliche Nutzer und endet meist mit der Rückgabe des Objekts oder einem Ankauf zum Restwert. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich erheblich.

Unterscheidet sich der Optionskauf vom klassischen Mietkauf?

Ja, beim Optionskauf hat der Mieter nur ein Ankaufsrecht, keine Verpflichtung. Der Kaufanspruch wird durch eine Auflassungsvormerkung gemäß § 883 BGB in Abteilung II des Grundbuchs rechtlich abgesichert. Diese Variante bietet mehr Flexibilität, ist aber meist teurer.

Für wen ist Mietkauf besonders sinnvoll?

Der Mietkauf eignet sich für Selbstständige, Freiberufler oder Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, die keine Bankfinanzierung erhalten. Auch bei geplanten Erbübertragungen innerhalb der Familie kann Mietkauf steuerliche Vorteile bieten und die Erbschaftsteuer reduzieren.

Zusammenfassend: Mietkauf nur mit professioneller Bewertung

Der Mietkauf von Immobilien ist ein komplexes Finanzierungsmodell mit erheblichen Chancen, aber auch beträchtlichen Risiken. Die Gesamtkosten liegen deutlich über denen einer klassischen Bankfinanzierung, weshalb das Modell nur für Personen ohne Finanzierungsalternativen in Betracht kommt.

Aus Sachverständigen-Sicht ist eine unabhängige Verkehrswertermittlung vor Vertragsabschluss unerlässlich. Ein gerichtsfestes Gutachten gemäß § 194 BauGB schützt vor überhöhten Kaufpreisen und dokumentiert den Zustand der Immobilie rechtssicher.

Die Experten von SCHIFFER Immobiliensachverständige GmbH unterstützen Sie mit zertifizierten Verkehrswertgutachten, die als Verhandlungsgrundlage dienen und rechtliche Klarheit schaffen. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit ISO/IEC 17024-Zertifizierung gewährleisten wir höchste fachliche Standards.

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