Die drei häufigsten Bewertungsfehler privater Eigentümer sind:
Die Lösung: Eine neutrale Wertermittlung nach ImmoWertV, basierend auf Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse und objektiver Objektbesichtigung.
Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB ist der Preis, der am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften einer Immobilie erzielbar wäre.
Er wird nach den Vorgaben der ImmoWertV mit anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt.
Viele Eigentümer orientieren sich an Online-Inseraten.
Warum das falsch ist:
Fachlicher Hintergrund:
Erforderlich ist ein Marktanpassungsfaktor, der Angebotspreise an tatsächlich erzielte Kaufpreise anpasst.
Wie Schiffer & Partner Immobilienbewertung das vermeidet:
Bewertungen basieren auf Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, nicht auf Inseraten.
Eigentümer bewerten Investitionen, Eigenleistungen oder Erinnerungen mit.
Typische Folgen:
Wie Schiffer & Partner Immobilienbewertung das vermeidet:
Strikte Trennung von subjektivem Empfinden und objektivem Verkehrswert.
„Gute Lage“ wird oft ohne Analyse angenommen.
Unterschieden werden muss:
Vorgehen von Schiffer & Partner Immobilienbewertung:
Detaillierte Lageanalyse mit marktrelevanter Gewichtung aller Standortfaktoren.
Sanierungsstau wird häufig nicht vollständig berücksichtigt.
Risiken:
Ansatz von Schiffer & Partner Immobilienbewertung:
Sachverständige Vor-Ort-Besichtigung, Bewertung von Bausubstanz, Substanzverzehr und wirtschaftlicher Restnutzungsdauer.
Online-Tools liefern schnelle Zahlen – aber keine belastbaren Werte.
Warum sie scheitern:
Mehrwert von Schiffer & Partner Immobilienbewertung:
Individuelle Bewertung nach ImmoWertV statt algorithmischer Pauschalen.
Rechte und Lasten wirken oft massiv wertmindernd.
Typische Beispiele:
Vorgehen von Schiffer & Partner Immobilienbewertung:
Systematische Prüfung aller wertrelevanten rechtlichen Gegebenheiten.
Lösung:
Qualifizierte Sachverständigenbewertung mit institutioneller & behördlicher Akzeptanz.
Online-Schätzungen basieren auf Durchschnittsdaten. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB objektbezogen und rechtssicher.
Weil sie weder objektbesichtigt noch ImmoWertV-konform sind und keine sachverständige Würdigung enthalten.
Die häufigsten Bewertungsfehler privater Eigentümer sind systematisch – und meist vermeidbar.
SCHIFFER-Immobilienbewertung schützt vor finanziellen Fehlentscheidungen durch neutrale, sachverständige und marktkonforme Wertermittlung.
Sie möchten ärgerliche Bewertungsfehler vermeiden und den realistischen Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln? - Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Geschrieben von Schiffer & Partner Immobilienbewertung | André Schiffer
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) - DIN EN ISO/IEC 17024, TEGoVA Recognized European Valuer
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
Rechtlicher Hinweis: In unserem Wissensmagazin schreiben wir regelmäßig über Themen, die zur Immobilienbewertung gehören und die wir relevant finden. Manche Informationen können aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben veraltet oder inkorrekt sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Inhalten dieser Artikel um eine Meinungsäußerung. Diese Informationen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für deren Korrektheit. Eine professionelle Immobilienbewertung bedarf immer der Würdigung des Einzelfalls durch einen Sachverständigen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

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