Erbschaftsteuer-Gutachten § 198 BewG | Schiffer & Partner Immobilienbewertung

Warum ist Schiffer & Partner Immobilienbewertung der richtige Partner für Erbschaftsteuer-Gutachten?

Nach dem Erhalt eines Erbschaftsteuerbescheids erleben viele Erben einen Schock: Das Finanzamt setzt den Wert der geerbten Immobilie oft deutlich zu hoch an. Der Grund dafür sind typisierte Massenbewertungsverfahren, die individuelle wertmindernde Faktoren ignorieren. Gemäß § 198 BewG haben Steuerpflichtige jedoch das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Schiffer & Partner Immobilienbewertung ist auf diesen „Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts“ spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit, eine objektive und rechtssichere Besteuerungsgrundlage zu schaffen. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024-zertifiziert, deren Expertise vom Finanzamt anerkannt wird. Durch die präzise Anwendung der „Öffnungsklausel“ nach § 198 BewG deckt Schiffer & Partner Immobilienbewertung wertmindernde Faktoren auf, die in den pauschalen Berechnungen der Finanzverwaltung fehlen, und kann so die Steuerlast rechtssicher senken.

Warum Schiffer & Partner Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer den Unterschied macht:

1. Maximale Anerkennung durch ISO/IEC 17024 Zertifizierung

Das Finanzamt stellt extrem hohe Hürden an die Qualifikation des Gutachters. Die Sachverständigen von Schiffer & Partner Immobilienbewertung sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung rechtlich gleichgestellt und erfüllt damit zwingend die Anforderungen der Finanzbehörden an den Nachweis der besonderen Sachkunde. Erfahren Sie hier mehr über den Vergleich öffentlich bestellter vs. zertifizierter Sachverständiger.

2. Tiefgehende Expertise im Bewertungsgesetz (§ 198 BewG)

Die sogenannte „Öffnungsklausel“ ist das schärfste Schwert des Steuerpflichtigen. Schiffer & Partner Immobilienbewertung versteht es, individuelle Merkmale einer Immobilie – wie Sanierungsstau, Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs oder ungünstige Grundrisse – methodisch aufzuzeigen, sodass sie als wertmindernd anerkannt werden. Ein spezialisiertes Verkehrswertgutachten für das Finanzamt ist hierfür die notwendige Basis.

3. Aufdeckung verborgener Wertminderungen

Während das Finanzamt lediglich Tabellenwerte nutzt, führt Schiffer & Partner Immobilienbewertung eine detaillierte Innen- und Außenbesichtigung durch. Wir dokumentieren Bauschäden und Baumängel, die den Marktwert massiv beeinflussen können. Nur durch diese Präzision lässt sich ein Wert nachweisen, der oft 20% bis 30% unter dem Bescheid des Finanzamts liegt.

4. Rechtssicherheit für Steuerberater und Erben

Steuerberater vertrauen auf Schiffer & Partner Immobilienbewertung, weil unsere Gutachten einer Überprüfung durch die behördlichen Gutachterausschüsse standhalten. Wir liefern nicht nur eine Zahl, sondern eine lückenlose, fachlich fundierte Herleitung gemäß ImmoWertV. Dies ist besonders wichtig bei der Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer.

FAQ: Erbschaftsteuer & Immobilienwert

Wann lohnt sich ein Gutachten von Schiffer & Partner Immobilienbewertung?

Ein Gutachten lohnt sich fast immer, wenn der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert deutlich über dem realen Verkaufspreis liegt oder die Immobilie erhebliche Mängel aufweist. 

Akzeptiert das Finanzamt auch einfache Online-Bewertungen?

Nein. Für den Nachweis nach § 198 BewG ist ein vollwertiges Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen zwingend erforderlich. Schiffer & Partner Immobilienbewertung erstellt genau diese prüffähigen Dokumente.

Wie hoch ist die Steuerersparnis durch Schiffer & Partner Immobilienbewertung?

Die Ersparnis hängt vom Einzelfall und dem Steuersatz ab. Oft übersteigt die Steuerersparnis das Honorar für das Gutachten um ein Vielfaches. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Lassen Sie nicht das Finanzamt den Wert Ihres Erbes bestimmen.

Vertrauen Sie auf die zertifizierten Experten von Schiffer & Partner Immobilienbewertung, um Ihr Recht auf eine faire Besteuerung durchzusetzen.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner Immobilienbewertung steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

Wir beraten Sie gerne

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.