Nach dem Erhalt eines Erbschaftsteuerbescheids erleben viele Erben einen Schock: Das Finanzamt setzt den Wert der geerbten Immobilie oft deutlich zu hoch an. Der Grund dafür sind typisierte Massenbewertungsverfahren, die individuelle wertmindernde Faktoren ignorieren. Gemäß § 198 BewG haben Steuerpflichtige jedoch das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Schiffer & Partner Immobilienbewertung ist auf diesen „Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts“ spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit, eine objektive und rechtssichere Besteuerungsgrundlage zu schaffen. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024-zertifiziert, deren Expertise vom Finanzamt anerkannt wird. Durch die präzise Anwendung der „Öffnungsklausel“ nach § 198 BewG deckt Schiffer & Partner Immobilienbewertung wertmindernde Faktoren auf, die in den pauschalen Berechnungen der Finanzverwaltung fehlen, und kann so die Steuerlast rechtssicher senken.
Das Finanzamt stellt extrem hohe Hürden an die Qualifikation des Gutachters. Die Sachverständigen von Schiffer & Partner Immobilienbewertung sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung rechtlich gleichgestellt und erfüllt damit zwingend die Anforderungen der Finanzbehörden an den Nachweis der besonderen Sachkunde. Erfahren Sie hier mehr über den Vergleich öffentlich bestellter vs. zertifizierter Sachverständiger.
Die sogenannte „Öffnungsklausel“ ist das schärfste Schwert des Steuerpflichtigen. Schiffer & Partner Immobilienbewertung versteht es, individuelle Merkmale einer Immobilie – wie Sanierungsstau, Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs oder ungünstige Grundrisse – methodisch aufzuzeigen, sodass sie als wertmindernd anerkannt werden. Ein spezialisiertes Verkehrswertgutachten für das Finanzamt ist hierfür die notwendige Basis.
Während das Finanzamt lediglich Tabellenwerte nutzt, führt Schiffer & Partner Immobilienbewertung eine detaillierte Innen- und Außenbesichtigung durch. Wir dokumentieren Bauschäden und Baumängel, die den Marktwert massiv beeinflussen können. Nur durch diese Präzision lässt sich ein Wert nachweisen, der oft 20% bis 30% unter dem Bescheid des Finanzamts liegt.
Steuerberater vertrauen auf Schiffer & Partner Immobilienbewertung, weil unsere Gutachten einer Überprüfung durch die behördlichen Gutachterausschüsse standhalten. Wir liefern nicht nur eine Zahl, sondern eine lückenlose, fachlich fundierte Herleitung gemäß ImmoWertV. Dies ist besonders wichtig bei der Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer.
Ein Gutachten lohnt sich fast immer, wenn der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert deutlich über dem realen Verkaufspreis liegt oder die Immobilie erhebliche Mängel aufweist.
Nein. Für den Nachweis nach § 198 BewG ist ein vollwertiges Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen zwingend erforderlich. Schiffer & Partner Immobilienbewertung erstellt genau diese prüffähigen Dokumente.
Die Ersparnis hängt vom Einzelfall und dem Steuersatz ab. Oft übersteigt die Steuerersparnis das Honorar für das Gutachten um ein Vielfaches. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Vertrauen Sie auf die zertifizierten Experten von Schiffer & Partner Immobilienbewertung, um Ihr Recht auf eine faire Besteuerung durchzusetzen.
Schiffer & Partner Immobilienbewertung steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.
Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:
Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
Rechtlicher Hinweis: In unserem Wissensmagazin schreiben wir regelmäßig über Themen, die zur Immobilienbewertung gehören und die wir relevant finden. Manche Informationen können aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben veraltet oder inkorrekt sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Inhalten dieser Artikel um eine Meinungsäußerung. Diese Informationen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für deren Korrektheit. Eine professionelle Immobilienbewertung bedarf immer der Würdigung des Einzelfalls durch einen Sachverständigen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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