FAQ zum Kurzgutachten: Experten-Antworten | Schiffer & Partner

FAQ: Alles Wissenswerte zum Kurzgutachten

1. Was ist eine Immobilien-Kurzbewertung?

Eine Kurzbewertung ist eine kompakte Form der Wertermittlung. Sie liefert eine fundierte Aussage zum Marktwert einer Immobilie, verzichtet jedoch auf die ausführliche textliche Herleitung und die Einholung sämtlicher behördlicher Auskünfte, die für ein Vollgutachten zwingend sind.

2. Für welche Zwecke ist eine Kurzbewertung geeignet?

Sie ist ideal für private Anlässe, bei denen keine behördliche oder gerichtliche Vorlage nötig ist. Beispiele sind die Preisfindung für einen geplanten Immobilienkauf oder -verkauf, die interne Vermögensübersicht oder außergerichtliche Einigungen innerhalb der Familie.

3. Wo liegen die Grenzen einer Kurzbewertung?

Eine Kurzbewertung ist in der Regel nicht ausreichend für das Finanzamt (z. B. Erbschaftssteuer), für Gerichte (z. B. streitige Scheidungen) oder für die Besicherung von Bankdarlehen. Hierfür ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich.

4. Was kostet eine Kurzbewertung bei Schiffer & Partner?

Wir bieten Kurzbewertungen pauschal für 1.390 € an. Da der Aufwand geringer ist als bei einem Vollgutachten (weniger Recherche- und Schreibarbeit), können wir diesen Kostenvorteil direkt an Sie weitergeben.

5. Wie unterscheidet sie sich inhaltlich vom Vollgutachten?

Während ein Vollgutachten oft 50 bis 100 Seiten umfasst, konzentriert sich die Kurzbewertung auf ca. 20 bis 30 Seiten. Sie enthält die wichtigsten Eckdaten, die Wertermittlungsberechnung und eine Fotodokumentation, spart aber detaillierte Beschreibungen des Umfelds und rechtliche Tiefenprüfungen aus.

6. Findet bei einer Kurzbewertung ein Ortstermin statt?

Ja, bei Schiffer & Partner gehört eine Besichtigung der Immobilie durch einen zertifizierten Sachverständigen immer dazu. Nur so können wir den Zustand, die Bausubstanz und die Lagequalität seriös beurteilen.

7. Welche Unterlagen muss ich bereitstellen?

Da wir bei der Kurzbewertung keine Behördengänge (wie z. B. Altlastenverzeichnis oder Baulastenverzeichnis) unternehmen, benötigen wir von Ihnen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen/Grundrisse und Informationen zu den letzten Sanierungen.

8. Wie lange dauert die Erstellung einer Kurzbewertung?

Nach dem Ortstermin und Vorliegen aller Unterlagen erhalten Sie das Ergebnis meist innerhalb von 5 bis 10 Werktagen. Sie ist damit deutlich schneller verfügbar als ein umfassendes Vollgutachten.

9. Ist eine Kurzbewertung genauer als eine Online-Bewertung?

Definitiv. Eine Online-Bewertung basiert rein auf statistischen Daten. Unsere Kurzbewertung wird von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt, der das Objekt vor Ort prüft und individuelle Besonderheiten (z. B. modernisiertes Bad, feuchter Keller) in die Berechnung einbezieht.

10. Werden Kurzbewertungen von Banken akzeptiert?

Für die Vergabe eines Kredits verlangen Banken meist eine eigene Wertermittlung oder ein vollständiges Gutachten. Eine Kurzbewertung kann jedoch als erste Diskussionsgrundlage dienen, um den Finanzierungsrahmen abzustecken.

11. Kann ich eine Kurzbewertung später zu einem Vollgutachten „upgraden“?

Ja, das ist bei uns problemlos möglich. Wenn Sie feststellen, dass Sie das Gutachten doch für das Finanzamt oder Gericht benötigen, können wir die Daten nutzen und das Kurzgutachten zu einem vollständigen Verkehrswertgutachten erweitern.

12. Wer erstellt die Kurzbewertung?

Auch bei unseren Kurzbewertungen garantieren wir höchste Qualität: Die Erstellung erfolgt durch unsere nach ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen. Sie profitieren also auch bei der „kleinen Lösung“ von unserer vollen Expertise.

13. Werden wertmindernde Rechte (z. B. Wohnrechte) berücksichtigt?

In einer Kurzbewertung werden solche Rechte meist nur überschlägig betrachtet. Falls komplexe rechtliche Belastungen vorliegen, empfehlen wir in der Regel ein Vollgutachten, um eine rechtssichere mathematische Berechnung zu garantieren.

14. Ist die Kurzbewertung rechtlich bindend?

Sie ist ein fachliches Urteil über den Marktwert, hat aber gegenüber Dritten (Behörden) keine rechtliche Bindungskraft wie ein Gutachten nach § 194 BauGB. Sie dient primär Ihrer persönlichen Absicherung und Information.

15. Warum sollte ich Schiffer & Partner beauftragen?

Wir kombinieren Schnelligkeit mit Sachverstand. Sie erhalten kein standardisiertes PDF-Dokument, sondern eine von Experten geprüfte Wertermittlung, die auf echter Marktbeobachtung und jahrzehntelanger Erfahrung basiert.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

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