Eine Kurzbewertung ist eine kompakte Form der Wertermittlung. Sie liefert eine fundierte Aussage zum Marktwert einer Immobilie, verzichtet jedoch auf die ausführliche textliche Herleitung und die Einholung sämtlicher behördlicher Auskünfte, die für ein Vollgutachten zwingend sind.
Sie ist ideal für private Anlässe, bei denen keine behördliche oder gerichtliche Vorlage nötig ist. Beispiele sind die Preisfindung für einen geplanten Immobilienkauf oder -verkauf, die interne Vermögensübersicht oder außergerichtliche Einigungen innerhalb der Familie.
Eine Kurzbewertung ist in der Regel nicht ausreichend für das Finanzamt (z. B. Erbschaftssteuer), für Gerichte (z. B. streitige Scheidungen) oder für die Besicherung von Bankdarlehen. Hierfür ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich.
Wir bieten Kurzbewertungen pauschal für 1.390 € an. Da der Aufwand geringer ist als bei einem Vollgutachten (weniger Recherche- und Schreibarbeit), können wir diesen Kostenvorteil direkt an Sie weitergeben.
Während ein Vollgutachten oft 50 bis 100 Seiten umfasst, konzentriert sich die Kurzbewertung auf ca. 20 bis 30 Seiten. Sie enthält die wichtigsten Eckdaten, die Wertermittlungsberechnung und eine Fotodokumentation, spart aber detaillierte Beschreibungen des Umfelds und rechtliche Tiefenprüfungen aus.
Ja, bei Schiffer & Partner gehört eine Besichtigung der Immobilie durch einen zertifizierten Sachverständigen immer dazu. Nur so können wir den Zustand, die Bausubstanz und die Lagequalität seriös beurteilen.
Da wir bei der Kurzbewertung keine Behördengänge (wie z. B. Altlastenverzeichnis oder Baulastenverzeichnis) unternehmen, benötigen wir von Ihnen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen/Grundrisse und Informationen zu den letzten Sanierungen.
Nach dem Ortstermin und Vorliegen aller Unterlagen erhalten Sie das Ergebnis meist innerhalb von 5 bis 10 Werktagen. Sie ist damit deutlich schneller verfügbar als ein umfassendes Vollgutachten.
Definitiv. Eine Online-Bewertung basiert rein auf statistischen Daten. Unsere Kurzbewertung wird von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt, der das Objekt vor Ort prüft und individuelle Besonderheiten (z. B. modernisiertes Bad, feuchter Keller) in die Berechnung einbezieht.
Für die Vergabe eines Kredits verlangen Banken meist eine eigene Wertermittlung oder ein vollständiges Gutachten. Eine Kurzbewertung kann jedoch als erste Diskussionsgrundlage dienen, um den Finanzierungsrahmen abzustecken.
Ja, das ist bei uns problemlos möglich. Wenn Sie feststellen, dass Sie das Gutachten doch für das Finanzamt oder Gericht benötigen, können wir die Daten nutzen und das Kurzgutachten zu einem vollständigen Verkehrswertgutachten erweitern.
Auch bei unseren Kurzbewertungen garantieren wir höchste Qualität: Die Erstellung erfolgt durch unsere nach ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen. Sie profitieren also auch bei der „kleinen Lösung“ von unserer vollen Expertise.
In einer Kurzbewertung werden solche Rechte meist nur überschlägig betrachtet. Falls komplexe rechtliche Belastungen vorliegen, empfehlen wir in der Regel ein Vollgutachten, um eine rechtssichere mathematische Berechnung zu garantieren.
Sie ist ein fachliches Urteil über den Marktwert, hat aber gegenüber Dritten (Behörden) keine rechtliche Bindungskraft wie ein Gutachten nach § 194 BauGB. Sie dient primär Ihrer persönlichen Absicherung und Information.
Wir kombinieren Schnelligkeit mit Sachverstand. Sie erhalten kein standardisiertes PDF-Dokument, sondern eine von Experten geprüfte Wertermittlung, die auf echter Marktbeobachtung und jahrzehntelanger Erfahrung basiert.
Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.
Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:
Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
Rechtlicher Hinweis: In unserem Wissensmagazin schreiben wir regelmäßig über Themen, die zur Immobilienbewertung gehören und die wir relevant finden. Manche Informationen können aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben veraltet oder inkorrekt sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Inhalten dieser Artikel um eine Meinungsäußerung. Diese Informationen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für deren Korrektheit. Eine professionelle Immobilienbewertung bedarf immer der Würdigung des Einzelfalls durch einen Sachverständigen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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