FAQ zum Mietwertgutachten: Marktmiete & Rechtssicherheit | Experten-Antworten von Schiffer & Partner

FAQ: Alles Wissenswerte zum Mietwertgutachten: Marktmiete & Rechtssicherheit

1. Was ist ein Mietwertgutachten?

Ein Mietwertgutachten dient dazu, die nachhaltig erzielbare Marktmiete oder die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Immobilie rechtssicher zu ermitteln. Es bietet einen objektiven, methodisch hergeleiteten Nachweis über die Miethöhe.

2. Warum brauche ich ein objektives Mietwertgutachten?

Ein Gutachten wird notwendig, wenn die bloße Angabe einer „Wunschmiete“ nicht ausreicht. Es liefert eine fundierte, zertifizierte und behördlich anerkannte Datenbasis für verschiedene rechtliche und steuerliche Anlässe.

3. Wann ist ein Mietwertgutachten für eine Mieterhöhung (§ 558 BGB) sinnvoll?

Es ist ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen, insbesondere wenn kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt oder die Immobilie Besonderheiten aufweist, die ein Mietspiegel nicht abbildet.

4. Welche Rolle spielt das Gutachten bei der steuerlichen Angemessenheit?

Das Finanzamt prüft bei Vermietungen an Angehörige oder zwischen Gesellschaften und Privatvermögen streng die „Fremdüblichkeit“. Ein Gutachten dokumentiert die marktübliche Miete rechtssicher gegenüber der Finanzverwaltung, um Kürzungen des Werbungskostenabzugs zu vermeiden.

5. Wie hilft ein Gutachten bei der Mietpreisbremse (§ 556 BGB)?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen Vermieter nachweisen können, dass die verlangte Miete zulässig ist. Das Gutachten prüft die rechtssichere Miethöhe unter Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen und Modernisierungsumlagen.

6. Erstellen Sie auch Gutachten für Gewerbemietverträge?

Ja, im Gewerbebereich gibt es keine Mietspiegel, und die Marktmiete hängt von hochspezifischen Faktoren wie Laufwegen, Deckenlasten oder Klimatisierung ab. Das Gutachten liefert die Basis für Vertragsverhandlungen oder gerichtliche Neufestsetzungen.

7. Was kostet die Erstellung eines Mietwertgutachtens?

Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichlinie des BVS" (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.). Die tatsächlichen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie etwa der Gebäudeart oder der Anzahl der Einheiten. Kontaktieren Sie uns gerne mit ein paar Rahmenbedingungen Ihres Projekts für eine unverbindliche Preiseinschätzung.

8. Bieten Sie auch Pauschalhonorare an?

Ja, wenn Details zum Objekt (wie Wohnfläche, Gewerbeart oder Anzahl der Einheiten) mitgeteilt werden, kann die Erstellung gerne zum festen Pauschalhonorar angeboten werden.

9. Wie wird das Honorar grundsätzlich berechnet?

Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichlinie des BVS" (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.).

10. Wie ist der Ablauf für das Gutachten?

Der Prozess umfasst:

  1. Anfrage & Erstberatung
  2. Objektbesichtigung
  3. Marktanalyse
  4. Methodische Herleitung
  5. Qualitätssicherung
  6. Zustellung des Mietwertgutachtens.

11. Was passiert bei der Objektbesichtigung?

Der Sachverständige besichtigt das Objekt eingehend und dokumentiert es fotografisch. Besonderes Augenmerk liegt auf wohnwertsteigernden oder -mindernden Merkmalen sowie dem energetischen Zustand.

12. Welche Daten fließen in die Marktanalyse ein?

Es wird eine detaillierte Marktdatenrecherche in spezifischen Datenbanken betrieben. Sofern relevant, werden Auskünfte zu Denkmalschutz oder Mietspiegel-Einordnungen eingeholt und die vorhandenen Wohnflächen plausibilisiert.

13. Wie schnell wird ein Mietwertgutachten erstellt?

Sobald alle Unterlagen (Mietverträge, Grundrisse, Energieausweis) vorliegen und der Ortstermin stattgefunden hat, wird das Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen erstellt.

14. Welche Qualifikationen haben die Gutachter?

Die Gutachten werden von qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen erstellt. Die Personenzertifizierung basiert auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024, einem der besten Kriterien zur Prüfung der Kompetenz eines Sachverständigen.

15. Ist das Gutachten bundesweit und gerichtlich anerkannt?

Ja, die Gutachten werden deutschlandweit für Immobilien aller Art erstellt und halten einer gerichtlichen Überprüfung stand. Sie werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

Wir beraten Sie gerne
Team - Schiffer Immobilienbewertung

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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