FAQ zum Restnutzungsdauergutachten: Experten-Antworten | Schiffer & Partner

FAQ: Alles Wissenswerte zum Restnutzungsdauergutachten

1. Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes. Weicht diese nach unten von der gesetzlich pauschalisierten Nutzungsdauer (meist 33, 40 oder 50 Jahre) ab, ermöglicht das Gutachten eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA).

2. Wie kann ich mit diesem Gutachten Steuern sparen?

Durch den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer erhöht sich der jährliche Abschreibungssatz. Wenn das Finanzamt beispielsweise statt 2 % (50 Jahre) eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren (4 %) akzeptiert, verdoppelt sich Ihre steuerlich absetzbare AfA, was die Steuerlast massiv senkt.

3. Was ist die gesetzliche Grundlage für dieses Gutachten?

Die rechtliche Basis bildet § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Hier ist geregelt, dass Steuerpflichtige eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen dürfen, wenn sie diese durch ein entsprechendes Gutachten nachweisen.

4. Erkennt das Finanzamt die Gutachten von Schiffer & Partner an?

Ja. Unsere Gutachten werden von zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt und entsprechen den strengen Anforderungen des BMF-Schreibens vom 22.02.2023. Damit erfüllen wir die höchsten Standards für eine behördliche Anerkennung.

5. Warum ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 hier so wichtig?

Das Finanzamt stellt extrem hohe Anforderungen an die Qualifikation des Gutachters. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein Nachweis für höchste fachliche Kompetenz, der in der Rechtsprechung der öffentlichen Bestellung gleichgestellt ist und die Akzeptanzwahrscheinlichkeit deutlich erhöht.

6. Für welche Immobilien lohnt sich ein solches Gutachten?

Es lohnt sich primär für vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilien, die bereits ein gewisses Alter haben oder bei denen die Bausubstanz eine kürzere wirtschaftliche Lebensdauer erwarten lässt. Meist amortisieren sich die Kosten des Gutachtens bereits im ersten Jahr durch die Steuerersparnis.

7. Spielt das Baujahr der Immobilie eine Rolle?

Ja, aber es ist nicht allein entscheidend. Auch bei jüngeren Gebäuden können technische Mängel, minderwertige Bausubstanz oder eine schnelle wirtschaftliche Überholung (z. B. bei Gewerbeobjekten) zu einer verkürzten Restnutzungsdauer führen.

8. Welche Faktoren verkürzen die wirtschaftliche Restnutzungsdauer?

Entscheidend sind der bauliche Zustand, die technische Ausstattung (Heizung, Fenster, Leitungen), energetische Mängel sowie die Marktgängigkeit der Grundrisse. Wir prüfen im Gutachten alle relevanten Bauteile auf ihren Modernisierungsgrad.

9. Wie läuft die Erstellung bei Schiffer & Partner ab?

Nach der Beauftragung führen wir einen Ortstermin durch, um den technischen Zustand der Immobilie genau zu dokumentieren. Anschließend erfolgt die rechnerische Ermittlung nach dem Modell der Sachwertermittlung oder speziellen Modellen zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

10. Reicht eine einfache Schätzung meines Steuerberaters aus?

Nein. Das Finanzamt verlangt zwingend ein fundiertes Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Eine Schätzung oder eine rein rechnerische Herleitung durch den Steuerberater wird in der Regel nicht anerkannt.

11. Kann das Gutachten auch rückwirkend erstellt werden?

Ja, ein Gutachten kann auch für bereits vergangene Steuerjahre erstellt werden, sofern die Steuerbescheide noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen oder die Einspruchsfristen noch laufen.

12. Welche Unterlagen werden für das Gutachten benötigt?

Wir benötigen Bauzeichnungen, Informationen zu durchgeführten Sanierungen der letzten 20 Jahre, das Baujahr sowie den aktuellen Grundbuchauszug. Fehlende Unterlagen können wir oft im Rahmen der Recherche ergänzen.

13. Wie unterscheidet sich die wirtschaftliche von der technischen Nutzungsdauer?

Die technische Nutzungsdauer beschreibt, wie lange ein Gebäude physisch steht. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer (relevant für das Finanzamt) beschreibt, wie lange das Gebäude im aktuellen Zustand sinnvoll und rentabel genutzt werden kann.

14. Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?

Restnutzungsdauergutachten erstellen wir nach unserer Honorarrichtlinie ab 910,– € inkl. Mehrwertsteuer. Da die steuerliche Ersparnis bei Kapitalanlagern oft mehrere tausend Euro pro Jahr beträgt, ist die Amortisationszeit extrem kurz. Gerne erstellen wir Ihnen ein Festpreisangebot.

15. Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten dennoch ablehnt?

Aufgrund unserer hohen Qualitätsstandards (DIN EN ISO/IEC 17024) kommt dies praktisch nie vor. Sollten Rückfragen vom Finanzamt kommen, unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Nachbesserungsgarantie bei der fachlichen Beantwortung der Rückfragen.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

Wir beraten Sie gerne
Team - Schiffer Immobilienbewertung

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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