FAQ zur Genehmigungsprüfung: Baurecht & Schwarzbau | Experten-Antworten von Schiffer & Partner

FAQ: Alles Wissenswerte zur Genehmigungsprüfung: Baurecht & Schwarzbau

1. Was ist eine bauordnungsrechtliche Genehmigungsprüfung?

Bei einer bauordnungsrechtlichen Genehmigungsprüfung, wird der Ist-Zustand einer Immobilie mit der offiziellen Baugenehmigung in der Bauakte abgeglichen. Wir prüfen, ob alle Gebäudeteile und Nutzungen (z. B. Wohnen im Dachgeschoss) rechtlich durch das Bauamt genehmigt wurden.

2. Warum ist diese Prüfung vor dem Immobilienkauf so wichtig?

Oft werden Flächen als „Wohnraum“ verkauft, die baurechtlich nur als „Abstellraum“ genehmigt sind. Als Käufer übernehmen Sie das Risiko: Im schlimmsten Fall drohen Nutzungsuntersagungen oder teure Rückbaumaßnahmen.

3. Was genau versteht man unter „Schwarzbau“?

Ein Schwarzbau liegt vor, wenn bauliche Anlagen ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurden oder die Ausführung massiv von der Genehmigung abweicht. Das gilt auch für „kleine“ Änderungen wie den Ausbau einer Loggia zum Wohnraum.

4. Hat eine alte Immobilie nicht automatisch „Bestandsschutz“?

Nicht unbedingt. Bestandsschutz genießt ein Gebäude nur dann, wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Existenz materiell baurechtmäßig war – also eine gültige Genehmigung vorlag und diese auch umgesetzt wurde. Ohne Genehmigung gibt es keinen Bestandsschutz.

5. Was passiert, wenn eine Genehmigung fehlt?

Die Bauaufsichtsbehörde kann ein Bußgeld verhängen, eine Nutzungsuntersagung aussprechen oder sogar den Abriss bzw. Rückbau verlangen. Zudem fordern Banken bei fehlenden Genehmigungen oft erhebliche Risikoabschläge bei der Finanzierung.

6. Wie läuft eine Genehmigungsprüfung bei Schiffer & Partner ab?

Wir führen eine Akteneinsicht beim zuständigen Bauaufsichtsamt durch und sichten die historischen Baugenehmigungen sowie die genehmigten Pläne. Parallel gleichen wir diese Daten bei einem Ortstermin mit der tatsächlichen Situation ab.

7. Welche Rolle spielt die „Bauakte“?

Die Bauakte ist das „Gedächtnis“ des Gebäudes. Nur was dort als genehmigt archiviert ist, ist rechtlich abgesichert. Wir wissen genau, worauf in den oft hunderte Seiten starken Akten zu achten ist (Abnahmebescheinigungen, Tekturen etc.).

8. Ist ein ausgebautes Dachgeschoss immer legaler Wohnraum?

Leider nein. Oft wurden Dachböden ohne Baugenehmigung nachträglich ausgebaut. Wenn dabei brandschutzrelevante Themen (z. B. zweiter Rettungsweg) oder lichte Höhen missachtet wurden, ist die Nutzung als Wohnraum illegal.

9. Kann man eine fehlende Genehmigung nachträglich heilen?

Häufig ja, durch einen Nachtragsbauantrag. Voraussetzung ist jedoch, dass das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt den geltenden baurechtlichen Vorschriften (Stellplätze, Brandschutz, Grenzabstände) entspricht. Wir bewerten die Chancen einer solchen Nachgenehmigung.

10. Was ist eine Umnutzung?

Wenn Sie z. B. ein Ladenlokal als Wohnung oder eine Garage als Werkstatt nutzen wollen, ändert sich die Zweckbestimmung. Dies ist genehmigungspflichtig. Wir prüfen für Sie, ob für die aktuelle Nutzung eine entsprechende Genehmigung vorliegt.

11. Warum verlangen Banken diese Prüfung für die Finanzierung?

Banken finanzieren nur den „legalen“ Wert einer Immobilie. Wenn 30 % der Wohnfläche nicht genehmigt sind, sinkt der Beleihungswert der Immobilie drastisch. Ein Gutachten von Schiffer & Partner schafft hier frühzeitig Klarheit.

12. Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?

Wichtig sind eine Vollmacht für die Akteneinsicht, der aktuelle Grundbuchauszug und – falls vorhanden, Ihre eigenen Unterlagen wie alte Baugenehmigungen oder Teilungserklärungen.

13. Werden auch Brandschutzauflagen geprüft?

Im Rahmen der Genehmigungsprüfung schauen wir insbesondere auf die brandschutzrechtlichen Anforderungen der Genehmigung (z. B. Rettungswege, Brandwände). Dies ist ein zentraler Aspekt für die Sicherheit und Nutzbarkeit.

14. Wie lange dauert eine Genehmigungsprüfung?

Der limitierende Faktor ist oft die Terminvergabe beim Bauamt für die Akteneinsicht. Sobald wir Einsicht hatten, erstellen wir unsere fachliche Auswertung in der Regel innerhalb weniger Werktage.

15. Warum sollte ein zertifizierter Sachverständiger die Prüfung durchführen?

Baurecht ist komplex und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige verfügen wir über die notwendige Expertise, um auch versteckte Risiken in den Bauakten zu identifizieren und rechtssicher zu bewerten.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

Wir beraten Sie gerne
Team - Schiffer Immobilienbewertung

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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