Die Wohnfläche ist die Basis für den Kaufpreis, die Miete und die Nebenkostenabrechnung. Da viele Bestandspläne veraltet oder schlicht falsch sind, schützt eine exakte Berechnung Käufer vor Überzahlung und Vermieter vor Rückforderungsansprüchen.
In Deutschland erfolgt die Berechnung für Wohnraum primär nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Bei preisgebundenem Wohnraum ist sie zwingend, im frei finanzierten Wohnungsbau hat sie sich als gerichtsfester Standard etabliert.
Die WoFlV wird meist für Wohnraum genutzt und zieht Flächen mit geringer Raumhöhe (Dachschrägen) ab. Die DIN 277 wird primär im Gewerbebau angewandt und berechnet die Brutto-Grundflächen ohne Abzüge für Schrägen – was zu deutlich höheren Quadratmeterzahlen führt.
Nach der WoFlV gilt: Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden voll (100 %) angerechnet. Flächen zwischen 1 und 2 Metern Höhe zählen zur Hälfte (50 %), und Flächen unter 1 Meter Höhe zählen gar nicht zur Wohnfläche.
Ja, aber meist nur anteilig. In der Regel werden sie nach WoFlV mit 25 % angerechnet. Bei besonders hoher Ausstattung oder exzellenter Lage ist ein Ansatz von bis zu 50 % möglich, was jedoch im Gutachten begründet werden muss.
Zubehörräume wie Keller, Dachböden (sofern nicht zu Wohnzwecken ausgebaut), Garagen und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche, sondern zur Nutzfläche.
Banken benötigen für die Kreditvergabe eine verlässliche Beleihungsgrundlage. Da alte Bauzeichnungen oft ungenau sind oder Umbauten nicht dokumentiert wurden, fordern Finanzinstitute häufig eine aktuelle, von einem Sachverständigen durchgeführte Berechnung.
Beträgt die Abweichung mehr als 10 %, hat der Mieter in der Regel das Recht auf Mietminderung und Rückforderung zu viel gezahlter Miete. Bei Verkäufen kann eine erhebliche Abweichung sogar Schadensersatzansprüche auslösen.
Ein Sachverständiger von Schiffer & Partner vermisst die Immobilie mit hochpräzisen Messgeräten. Dabei wird jeder Raum einzeln erfasst, Schrägen werden dokumentiert und Mauerdurchbrüche sowie Nischen werden korrekt nach Verordnung berücksichtigt.
Ja. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung der Flächen je Raum sowie einen zusammenfassenden Nachweis, der durch unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen unterzeichnet und gestempelt ist, dieser wird von Banken und Gerichten anerkannt.
Dabei prüfen wir, ob die vorhandene Nutzung (z. B. ein ausgebautes Dachgeschoss) baurechtlich überhaupt genehmigt ist. Nicht genehmigter Wohnraum darf oft nicht in die Wohnflächenberechnung für den Verkauf einfließen.
Für eine Standard-Wohnung benötigen wir vor Ort ca. 45 bis 90 Minuten. Bei komplexeren Ein- oder Mehrfamilienhäusern kann der Termin entsprechend länger dauern.
Idealerweise liegen alte Grundrisse oder Bauzeichnungen vor, die als Basis dienen können. Falls keine Unterlagen vorhanden sind, erstellen wir im Rahmen eines Aufmaßes eine komplett neue Datengrundlage.
Eine Wohnflächenberechnung inklusive Ortstermin zum Aufmessen der Immobilie kostet pauschal 649,– € (inkl. MwSt.) pro Einfamilienhaus oder Wohnung. Handelt es sich um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus, berechnen wir jede weitere Wohn- und Gewerbeeinheit mit 150,– €. Für reine Gewerbeimmobilien und komplexere Gebäude rechnen wir unseren Aufwand im Stundennachweis ab. Da eine korrekte Berechnung oft vor hohen finanziellen Verlusten schützt, ist sie eine wertvolle Investition in die Rechtssicherheit Ihrer Immobilie.
Als zertifizierte Sachverständige (ISO 17024) haften wir für die Richtigkeit unserer Angaben. Wir kennen die rechtlichen Fallstricke zwischen Nutz- und Wohnfläche und liefern Dokumente, die im Streitfall vor Gericht Bestand haben.
Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.
Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:
Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
Rechtlicher Hinweis: In unserem Wissensmagazin schreiben wir regelmäßig über Themen, die zur Immobilienbewertung gehören und die wir relevant finden. Manche Informationen können aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben veraltet oder inkorrekt sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Inhalten dieser Artikel um eine Meinungsäußerung. Diese Informationen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für deren Korrektheit. Eine professionelle Immobilienbewertung bedarf immer der Würdigung des Einzelfalls durch einen Sachverständigen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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