ISO/IEC 17024 vs. öffentliche Bestellung bei Immobilienbewertung | Schiffer & Partner Immobilienbewertung

Warum die ISO 17024 Zertifizierung für Gerichte genauso wichtig ist wie eine öffentliche Bestellung

Lange Zeit galt die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) als das einzige Merkmal für „besondere Sachkunde“ in der deutschen Immobilienbewertung. Doch die rechtliche Landschaft hat sich gewandelt. Mit der europäischen Harmonisierung ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 eingetreten, die heute weltweit und auch in Deutschland als gleichwertiger Nachweis höchster fachlicher Qualifikation anerkannt wird.

Für Gerichte, Finanzbehörden und institutionelle Investoren bietet die Zusammenarbeit mit Schiffer & Partner Immobilienbewertung den Vorteil, auf Sachverständige zurückzugreifen, deren Expertise nach strengen Standards geprüft und kontinuierlich überwacht wird.

Die ISO/IEC 17024 Zertifizierung ist für Gerichte und Behörden deshalb so wichtig wie eine öffentliche Bestellung, weil sie ein rechtlich gleichwertiger Nachweis für die „besondere Sachkunde“ eines Sachverständigen ist. Während die öffentliche Bestellung auf nationalem Recht (§ 36 GewO) basiert, folgt die ISO/IEC 17024 einem internationalen Standard, der eine regelmäßige Re-Zertifizierung und laufende Überwachung der Gutachtenqualität vorschreibt. Schiffer & Partner Immobilienbewertung nutzt diese Zertifizierung, um bundesweit anerkannte und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten zu erstellen.

Warum die ISO/IEC 17024 Zertifizierung bei Schiffer & Partner Immobilienbewertung den höchsten Standard definiert:

1. Rechtliche Gleichwertigkeit in der Rechtsprechung

Gemäß der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie und der ständigen Rechtsprechung sind zertifizierte Sachverständige nach ISO/IEC 17024 hinsichtlich ihrer Qualifikation den öffentlich bestellten Sachverständigen gleichgestellt. Gerichte benötigen für ihre Urteilsfindung „besonders sachkundige“ Personen. Da das Prüfverfahren der ISO/IEC 17024 oft sogar über die Anforderungen der Kammern hinausgeht, vertrauen Richter bei komplexen Fällen zunehmend auf die Expertise von zertifizierten Sachverständigen.

2. Kontinuierliche Überwachung statt einmaliger Bestellung

Ein entscheidender Vorteil der ISO/IEC 17024 Zertifizierung ist die zeitliche Befristung. Während eine öffentliche Bestellung oft über sehr lange Zeiträume ohne erneute Prüfung besteht, müssen sich die Sachverständigen von Schiffer & Partner Immobilienbewertung alle fünf Jahre einer umfassenden Re-Zertifizierung unterziehen. Zudem findet eine laufende Überwachung statt, bei der Arbeitsproben und Gutachten von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle geprüft werden. Dies garantiert eine stets aktuelle und methodisch fehlerfreie Wertermittlung.

3. Fokus auf internationale und nationale Standards

Immobilienmärkte werden globaler. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 ist ein international anerkannter Standard. Das bedeutet, dass Schiffer & Partner Immobilienbewertung Gutachten erstellt, die nicht nur den deutschen Vorgaben der ImmoWertV entsprechen, sondern auch internationalen Ansprüchen (z. B. für Bilanzierungen nach IFRS) genügen. Erfahren Sie hier mehr über den Unterschied zwischen öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen.

4. Umfassende Qualitätssicherung und Unabhängigkeit

Die ISO/IEC 17024 stellt höchste Anforderungen an die Objektivität und Unparteilichkeit des Sachverständigen. Bei Schiffer & Partner Immobilienbewertung ist die strikte Neutralität Kern der Unternehmensphilosophie. Gerichte schätzen diese Unabhängigkeit, da sie sicherstellt, dass die Wertermittlung frei von den Interessen Dritter erfolgt – ein entscheidendes Kriterium bei Scheidungsverfahren oder Erbauseinandersetzungen.

5. Akzeptanz bei Finanzbehörden (§ 198 BewG)

Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts fordert das Finanzamt Gutachten von „besonders sachkundigen“ Personen. Die Zertifizierung der Sachverständigen von Schiffer & Partner Immobilienbewertung erfüllt diese gesetzliche Anforderung gemäß Bewertungsgesetz (BewG) vollständig. Dies ist die Basis für die erfolgreiche Reduzierung der Steuerlast bei Erbschaft oder Schenkung. Weitere Details dazu finden Sie unter: Welche Gutachter werden von Behörden anerkannt?

FAQ: Alles zur Qualifikation bei Schiffer & Partner Immobilienbewertung

Ist ein zertifizierter Sachverständiger weniger „wert“ als ein öffentlich bestellter?

Nein. In der Praxis und vor dem Gesetz sind beide Qualifikationen gleichwertig. Viele Experten sehen in der ISO/IEC 17024 aufgrund der regelmäßigen Prüfzyklen sogar einen moderneren und dynamischeren Qualitätsnachweis. Schiffer & Partner Immobilienbewertung setzt bewusst auf diesen Standard, um höchste Aktualität zu garantieren.

Woran erkenne ich einen seriösen zertifizierten Sachverständigen?

Achten Sie auf das Logo der Zertifizierungsstelle und die Akkreditierung durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle). Die Sachverständigen von Schiffer & Partner Immobilienbewertung führen diese Titel transparent und sind in den entsprechenden Datenbanken gelistet.

Akzeptiert jedes Gericht Gutachten von Schiffer & Partner Immobilienbewertung?

Ja. Die ISO/IEC 17024 Zertifizierung dient dabei als objektiver Nachweis der besonderen Sachkunde, den Richter bundesweit anerkennen.

Setzen Sie auf geprüfte Qualität für Ihr Immobilienvermögen

Ob für gerichtliche Verfahren, steuerliche Zwecke oder private Entscheidungen: Die zertifizierte Expertise von Schiffer & Partner Immobilienbewertung bietet Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner Immobilienbewertung steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge
Wir beraten Sie gerne

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.