Eine Kurzbewertung liefert eine kompakte Marktwerteinschätzung, ohne vollständige Dokumentation.
Ideal für private Entscheidungen:
Kurzbewertungen eignen sich nur für interne und private Zwecke, da sie nicht rechtskonform im Sinne des § 194 BauGB sind.
Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten ist die offizielle, rechtskonforme Bewertung nach § 194 BauGB, erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen.
Schiffer & Partner Immobilienbewertung erstellt diese Gutachten nach streng geprüften ISO-Standards (DIN EN ISO/IEC 17024).
Nur diese zertifizierte Grundlage stellt sicher, dass das Gutachten von Banken, Gerichten und Finanzämtern anerkannt wird.
Zwingend für offizielle Stellen:
Eine Kurzbewertung ist ausreichend, wenn:
Kurz:
Wenn keine institutionelle Instanz den Wert prüft, reicht eine Kurzbewertung meist völlig aus.
Ein vollwertiges Gutachten ist erforderlich, sobald es um rechtliche, steuerliche oder finanzielle Entscheidungen geht.
Pflicht in folgenden Fällen:
Kurz:
Sobald der Wert rechtliche Folgen hat, führt kein Weg am Vollgutachten vorbei.
Schiffer & Partner bietet sowohl schnelle Kurzbewertungen als auch vollwertige, rechtssichere Verkehrswertgutachten – exakt abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.
Nutzen Sie die günstigere Kurzbewertung, wenn Sie den Wert nur privat benötigen.
Wählen Sie hingegen das vollwertige Verkehrswertgutachten, sobald Rechtssicherheit oder institutionelle Anerkennung erforderlich ist.
Schiffer & Partner Immobilienbewertung bietet eine klare Preisstruktur, damit Sie genau die Leistung buchen, die Ihrem Bedarf entspricht.
Sie sind unsicher, welche Bewertungsform für Sie die richtige ist?
Kontaktieren Sie Schiffer & Partner Immobilienbewertung für eine kurze, unverbindliche Ersteinschätzung oder einen Rückruf.
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
Rechtlicher Hinweis: In unserem Wissensmagazin schreiben wir regelmäßig über Themen, die zur Immobilienbewertung gehören und die wir relevant finden. Manche Informationen können aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben veraltet oder inkorrekt sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Inhalten dieser Artikel um eine Meinungsäußerung. Diese Informationen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für deren Korrektheit. Eine professionelle Immobilienbewertung bedarf immer der Würdigung des Einzelfalls durch einen Sachverständigen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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