Restnutzungsdauergutachten erklärt: AfA rechtssicher erhöhen | Schiffer & Partner Immobilienbewertung

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein sachverständiger Nachweis der verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes unter Berücksichtigung von Substanzverzehr, Bauzustand und Nutzungseinflüssen.

Dabei werden insbesondere analysiert:

  • Bausubstanz und Abnutzungsgrad (Substanzverzehr)
  • Modernisierungs- und Instandhaltungsstand
  • technische Lebensdauer einzelner Bauteile
  • wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes
  • modellkonforme Herleitung nach ImmoWertV

Ziel ist der Nachweis, dass die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer von der steuerlich typisierten Nutzungsdauer abweicht und daher eine höhere Abschreibung zulässig ist.

Rechtliche Grundlage: BFH-Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19)

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19) klargestellt, dass Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachweisen können. Dieses Urteil bildet die zentrale Grundlage für die Anerkennung durch die Finanzverwaltung.

Warum ist die Restnutzungsdauer steuerlich so entscheidend?

Die mathematische Logik der AfA

Die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) wird nach folgender Formel ermittelt:

AfA-Satz (in %) = 100 wirtschaftliche Restnutzungsdauer (in Jahren)

Ein Gutachten von SCHIFFER Immobiliensachverständige liefert die mathematisch belastbare Basis für den Nenner dieser Formel.

Beispiele:

  • 50 Jahre → 2 % AfA
  • 33 Jahre → ca. 3 % AfA
  • 25 Jahre → 4 % AfA
Vergleich der Abschreibungsverläufe: Gesetzliche 50 Jahre vs. verkürzte Restnutzungsdauer durch Gutachten.

Wie unterstützt Schiffer & Partner Immobilienbewertung steuerlich optimal?

Schiffer & Partner Immobilienbewertung erstellt Restnutzungsdauergutachten mit Fokus auf finanzamtliche & behördliche Prüfbarkeit sowie Modellkonformität.

Die Vorgehensweise umfasst:

  • objektbezogene Vor-Ort-Besichtigung
  • Analyse von Substanzverzehr und baulichem Zustand
  • Bewertung von Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Trennung von technischer und wirtschaftlicher Lebensdauer
  • modellkonforme Herleitung nach ImmoWertV
  • klare, logisch aufgebaute Begründung für das Finanzamt

Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten? – Der 3-Punkte-Check

Ein Gutachten ist besonders sinnvoll, wenn mindestens zwei der folgenden Punkte zutreffen:

  1. Gebäude älter als ca. 30 Jahre
  2. Sanierungsstau oder erkennbare bauliche Abnutzung
  3. hoher Gebäudeanteil am Kaufpreis und damit hoher AfA-Hebel

Praxisbeispiel 

Ein Investor erwirbt ein Mehrfamilienhaus (Baujahr 1965). Ohne Gutachten gilt eine Abschreibung von 2 % jährlich.
Das Gutachten weist aufgrund von Substanzverzehr, eingeschränkter technischer Lebensdauer und Modernisierungsbedarf eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 25 Jahren nach.

Ergebnis: AfA steigt auf 4 % jährlich, deutliche Steuerersparnis und bessere Liquiditätsplanung.

Warum akzeptieren Finanzämter nicht jede Berechnung?

Häufig abgelehnt werden Excel- oder Online-Rechner, pauschale Abschreibungsmodelle und Berechnungen ohne Objektbesichtigung. Finanzämter verlangen insbesondere:

  • Modellkonformität zur ImmoWertV
  • klare Trennung zwischen technischer und wirtschaftlicher Lebensdauer
  • individuelle sachverständige Würdigung
  • nachvollziehbare Begründung

Abgrenzung: Restnutzungsdauergutachten vs. Verkehrswertgutachten

Kriterium Restnutzungsdauergutachten Verkehrswertgutachten
Hauptzweck Steuerliche Abschreibung (AfA) Marktwertermittlung
Rechtsgrundlage BFH IX R 25/19 § 194 BauGB
Fokus Restnutzungsdauer, Substanzverzehr Angebot & Nachfrage
Adressat Finanzamt Banken, Gerichte, Finanzamt
Nutzen Steueroptimierung Rechtssicherheit

Regionale und bundesweite Tätigkeit

Schiffer & Partner Immobilienbewertung erstellt Restnutzungsdauergutachten für Mandanten in ganz Deutschland, und arbeitet eng mit Steuerberatern, Investoren und Eigentümern zusammen.

FAQ – Restnutzungsdauergutachten

Kann ich die Restnutzungsdauer selbst berechnen?

Nein. Finanzämter verlangen in der Regel ein qualifiziertes Sachverständigengutachten.

Wird jedes Gutachten anerkannt?

Nein. Entscheidend sind Objektbesichtigung, fachliche Tiefe und eine nachvollziehbare Herleitung.

Lohnt sich das Gutachten auch bei kleineren Objekten?

Ja, insbesondere bei älteren Gebäuden oder bei erkennbarem Substanzverzehr.

Akzeptiert das Finanzamt auch Gutachten von reinen Online-Anbietern ohne Besichtigung?

In der Regel nein. Das BFH-Urteil betont die Notwendigkeit einer individuellen Würdigung. Ohne Vor-Ort-Termin fehlt die Basis für den Nachweis des tatsächlichen Zustands (Substanzverzehr), was häufig zur Ablehnung führt.

Kann die Restnutzungsdauer auch bei Denkmalimmobilien verkürzt werden?

Grundsätzlich ja. Zwar gelten für Denkmale oft Sonder-AfA-Regelungen, doch ein Restnutzungsdauergutachten kann nach Ablauf der Sonder-AfA oder für den Gebäudeanteil zusätzlich Liquiditätsvorteile schaffen.

Fazit

Ein Restnutzungsdauergutachten ist eines der wirkungsvollsten Instrumente zur legalen Steueroptimierung bei Immobilien. Durch die BFH-Rechtsprechung, die modellkonforme Anwendung der ImmoWertV und die sachverständige Herleitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer schafft Schiffer & Partner Immobilienbewertung eine belastbare Grundlage, die von Finanzämtern anerkannt wird.

Sie möchten wissen, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie lohnt?
Kontaktieren Sie Schiffer & Partner Immobilienbewertung für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Aktualität & fachliche Einordnung

Stand der steuerlichen Bewertung: 2026
Erstellt durch Schiffer & Partner Immobilienbewertung

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

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