AfA: Immobilien abschreiben und Kosten absetzen 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • AfA als steuerliche Abschreibung: Die AfA ermöglicht die anteilige Abschreibung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Immobilien als Werbungskosten in der Steuererklärung.
  • Zielgruppen und Nutzen: Vermieter, gewerbliche Immobiliennutzer und Eigentümer von Denkmalimmobilien profitieren von der AfA, insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen.
  • Ausnahmen und Regelungen: Es gibt keine AfA für Grundstücke und in der Regel auch nicht für selbstgenutzte Immobilien.
  • Höhere Abschreibungssätze für Neubauimmobilien: Seit Januar 2023 gelten erhöhte Abschreibungssätze für vermietete Neubauimmobilien, was zusätzliche steuerliche Vorteile bietet.
In diesem Artikel:

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist eine der wichtigsten steuerlichen Möglichkeiten für Immobilieneigentümer, um den Wertverlust ihrer Immobilien über die Zeit steuerlich geltend zu machen. Obwohl vielen dieser Begriff bekannt ist, bleiben doch viele Fragen offen: Wie funktioniert die AfA genau? Welche Kosten können abgeschrieben werden und welche Besonderheiten gibt es zu beachten? In diesem Artikel werden wir einen umfassenden Blick auf die AfA bei Immobilien werfen, angefangen von den Grundlagen bis hin zu fortgeschrittenen Strategien und aktuellen Entwicklungen. Egal, ob Sie bereits Immobilien besitzen oder darüber nachdenken, in Immobilien zu investieren, dieses Handbuch wird Ihnen helfen, die Steuervorteile der AfA voll auszuschöpfen und fundierte Entscheidungen für Ihre Investitionen zu treffen.

Einführung in die AfA bei Immobilien

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist ein entscheidendes steuerliches Instrument für Immobilieneigentümer, um den Wertverlust ihrer Immobilien über die Nutzungsdauer hinweg steuerlich anzuerkennen. Dies ermöglicht es, die steuerliche Belastung zu mindern und die Rentabilität von Immobilieninvestitionen zu steigern. Die AfA erlaubt es Eigentümern, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum abzuschreiben, der von der Art des Gebäudes und den geltenden steuerlichen Vorschriften abhängt. Sie berücksichtigt den natürlichen Wertverlust einer Immobilie aufgrund von Alterung, Abnutzung und technischem Fortschritt.

Was sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie?

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie sind die Kosten, die beim Erwerb oder bei der Errichtung der Immobilie entstanden sind und die direkt mit dem Erwerb oder der Herstellung in Verbindung stehen. Diese Kosten bilden die Basis für die Berechnung der Abschreibung und sind daher von entscheidender Bedeutung für die steuerliche Behandlung der Immobilie.

Anschaffungskosten beziehen sich typischerweise auf den Kaufpreis der Immobilie. Dies umfasst den tatsächlich gezahlten Kaufpreis sowie alle zusätzlichen Kosten, die direkt mit dem Kauf verbunden sind, wie zum Beispiel:

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Maklergebühren
  • Notarkosten
  • Grundbucheintragungsgebühren
  • Grunderwerbsteuer

Herstellungskosten hingegen beziehen sich auf die Kosten, die bei der Errichtung oder Herstellung einer Immobilie entstehen. Dies umfasst unter anderem folgendes:

  • Kosten für Baustoffe
  • Arbeitskräfte (z. B. Bauarbeiter, Handwerker)
  • Planungskosten
  • Architektenhonorare
  • Genehmigungsgebühren
  • Bauüberwachungskosten
  • Nebenkosten während der Bauphase (z. B. Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung)

Beispiele für Baunebenkosten:

  • Kosten für den Architekten
  • Kosten für den Statiker
  • Kosten für die Baugenehmigung
  • Kosten für die Vermessung der Baugrube
  • Kosten für den Aushub der Baugrube
  • Angemessene Trinkgelder an die Handwerker
  • Kosten für das Richtfest
  • Fahrtkosten des Bauherrn zur Beaufsichtigung des Baufortschritts

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Immobilie anfallen, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten betrachtet werden können. Nur diejenigen Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb oder der Errichtung der Immobilie verbunden sind und die zur Schaffung des Vermögenswertes beitragen, können als Anschaffungs- oder Herstellungskosten betrachtet werden.

Die genaue Bestimmung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist entscheidend, da sie die Grundlage für die Berechnung der Abschreibung und damit für die steuerliche Behandlung der Immobilie bilden. Eine genaue Dokumentation aller Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung der Immobilie ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten berücksichtigt werden können und die AfA korrekt berechnet wird.

Wer profitiert von der AfA und welche Vorteile bietet sie?

Die AfA kommt allen Immobilieneigentümern zugute, die ihre Immobilien vermieten, nutzen oder für geschäftliche Zwecke verwenden. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von der AfA profitieren. Die Vorteile der AfA umfassen:

  1. Steuerliche Entlastung: Durch die AfA können Immobilieneigentümer ihre steuerliche Belastung reduzieren, da die abgeschriebenen Beträge als Aufwand geltend gemacht werden können, was zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens führt.
  2. Verbesserte Rentabilität: Die AfA trägt dazu bei, die Rentabilität von Immobilieninvestitionen zu steigern, indem sie die steuerlichen Auswirkungen des Immobilienbesitzes mindert und somit die Nettoeinnahmen erhöht.
  3. Anreiz zur Investition: Die Möglichkeit, den Wertverlust der Immobilie steuerlich geltend zu machen, kann ein Anreiz für Investitionen in Immobilien sein, da sie die Gesamtkosten des Immobilienbesitzes über die Zeit reduziert.

Abschreibungssätze bei Immobilien: Ein Überblick

Die Abschreibungssätze für Immobilien variieren je nach Art der Immobilie und dem Zeitpunkt ihrer Fertigstellung. Im Allgemeinen werden Gebäude im Privatvermögen sowie solche im Betriebsvermögen, die Wohnzwecken dienen oder deren Bauanträge vor dem 01. April 1985 gestellt wurden, mit einem jährlichen Abschreibungssatz von 2 % abgeschrieben. Für Gebäude, die bereits vor dem 01. Januar 1925 fertiggestellt wurden, beträgt der AfA-Satz sogar 2,5 %.

Eine bemerkenswerte Entwicklung liegt in der Erhöhung der Abschreibungssätze für Neubauten. Seit dem 31. Dezember 2022 wurde die lineare Abschreibung für Gebäude, die nach diesem Datum fertiggestellt wurden, von 2 % auf 3 % angehoben. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um den Wohnungsbau zu fördern und Investitionen in neue Wohnprojekte attraktiver zu gestalten.

Für Nicht-Wohngebäude im Betriebsvermögen gelten gesonderte Regelungen. Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt wurde, können mit einem erhöhten Abschreibungssatz von 3 % abgeschrieben werden. Besonders interessant ist dies für vermögensverwaltende Immobilien-GmbHs, da sie von einer geringen Besteuerungsquote von nur 15,825 % profitieren können.

Diese Abschreibungssätze bieten Immobilieninvestoren verschiedene Möglichkeiten, ihre steuerliche Belastung zu optimieren und ihre Investitionen rentabler zu gestalten. Weitere Sonderformen der Abschreibung bei Immobilien werden im folgenden Abschnitt behandelt.

Arten der AfA bei Immobilien

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden, wobei die lineare und die degressive Abschreibung die gängigsten Methoden sind. Jede Methode hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt. Die Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die individuellen steuerlichen Ziele, die langfristige Finanzplanung und die spezifischen Eigenschaften der Immobilie.

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung wird der Wertverlust der Immobilie über die gesamte Nutzungsdauer gleichmäßig auf die Jahre verteilt. Dies bedeutet, dass jedes Jahr ein fester Prozentsatz des Anschaffungs- oder Herstellungswerts der Immobilie abgeschrieben wird. Diese Methode bietet eine einfache und vorhersehbare Abschreibungsbasis, die es den Eigentümern ermöglicht, langfristige Finanzplanungen zu erstellen.

Vorteile der Linearen Abschreibung

  1. Einfachheit: Die lineare Abschreibung bietet eine einfache und leicht verständliche Methode zur Berechnung der Abschreibungsbeträge.
  2. Vorhersehbarkeit: Da der Abschreibungsbetrag jedes Jahr gleich bleibt, können Immobilieneigentümer langfristige Finanzplanungen zuverlässig durchführen.
  3. Geringeres Risiko: Durch die gleichmäßige Verteilung des Wertverlustes über die Nutzungsdauer besteht ein geringeres Risiko von unerwarteten finanziellen Belastungen.

Nachteile der Linearen Abschreibung

  1. Gleichmäßige Verteilung: Die gleichmäßige Abschreibung führt dazu, dass in den ersten Jahren möglicherweise nicht der tatsächliche Wertverlust der Immobilie berücksichtigt wird, was zu einer suboptimalen steuerlichen Ausnutzung führen kann.
  2. Geringere Abschreibungsbeträge: Da der Abschreibungsbetrag jedes Jahr gleich bleibt, können die Abschreibungsbeträge im Vergleich zur degressiven Abschreibung niedriger ausfallen, insbesondere in den ersten Jahren.

Degressive Abschreibung

Im Gegensatz dazu erfolgt bei der degressiven Abschreibung die Abschreibung jedes Jahr auf Basis des Restwerts der Immobilie. Dabei wird ein konstanter Prozentsatz auf den verbleibenden Buchwert angewendet, was zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren und einer schnelleren Wertminderung führt. Die degressive Abschreibung eignet sich besonders für Immobilien, deren Wertverlust in den ersten Jahren höher ist, beispielsweise aufgrund schneller technologischer Entwicklungen oder veränderter Marktbedingungen.

Vorteile der Degressiven Abschreibung

  1. Höhere Abschreibungsbeträge: Durch die Anwendung eines prozentualen Abschreibungssatzes auf den Restwert der Immobilie können die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher sein, was zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung führt.
  2. Anpassung an den tatsächlichen Wertverlust: Die degressive Abschreibung ermöglicht eine schnellere Abschreibung in den ersten Jahren, was den tatsächlichen Wertverlust der Immobilie besser widerspiegeln kann.

Nachteile der Degressiven Abschreibung

  1. Komplexität: Die Berechnung der degressiven Abschreibung erfordert eine genauere Überwachung und Anpassung der Abschreibungsbeträge, was zu einer erhöhten Komplexität führen kann.
  2. Unvorhersehbarkeit: Da die Abschreibungsbeträge jedes Jahr auf Basis des Restwerts der Immobilie berechnet werden, kann die degressive Abschreibung zu weniger vorhersehbaren Finanzplanungen führen.

Praxisbeispiele zur Veranschaulichung der Abschreibungsprozesse

Lineare Abschreibung

Nehmen wir an, Sie haben eine Immobilie für 200.000 Euro gekauft und entscheiden sich für eine lineare Abschreibung über 50 Jahre. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt dann 4.000 Euro (200.000 Euro / 50 Jahre).

Degressive Abschreibung

Angenommen, Sie haben eine Immobilie für 300.000 Euro gekauft und wenden eine degressive Abschreibung mit einem Abschreibungssatz von 3% an. Im ersten Jahr beträgt die Abschreibung 9.000 Euro (300.000 Euro * 3%), im zweiten Jahr 8.730 Euro (291.000 Euro * 3%) und so weiter.

Diese Praxisbeispiele veranschaulichen, wie die AfA in der Realität angewendet wird und wie sich unterschiedliche Abschreibungsmethoden auf die steuerliche Belastung auswirken können.

Was ist ein AfA-Step Up?

Ein "AfA-Step Up" bezieht sich auf eine spezielle Abschreibungsregelung, die bei Immobilien zum Tragen kommt, wenn ein Wechsel der Nutzung oder des Eigentümers stattfindet. Bei einem AfA-Step Up wird der Abschreibungsbetrag der Immobilie angepasst, um ihn an die neuen Umstände anzupassen

Typischerweise tritt ein AfA-Step Up auf, wenn eine Immobilie von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen wird, sei es durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft. In solchen Fällen kann der neue Eigentümer den Abschreibungsbetrag der Immobilie "hochsetzen" (step up), um ihn an den aktuellen Marktwert anzupassen. Dadurch kann der neue Eigentümer von einer höheren Abschreibung und somit von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Der AfA-Step Up ist insbesondere bei Immobilieninvestitionen relevant, da er es den neuen Eigentümern ermöglicht, die steuerlichen Vorteile der Abschreibung voll auszuschöpfen, die mit dem aktuellen Wert der Immobilie in Einklang stehen. Diese Regelung kann dazu beitragen, die Steuerlast des neuen Eigentümers zu minimieren und die Rentabilität der Immobilieninvestition zu erhöhen.

Beispielrechnung zu AfA-Step Up

Angenommen, eine Immobilie wurde vor 10 Jahren für 300.000 Euro gekauft und bisher wurde eine lineare Abschreibung von 2 % pro Jahr vorgenommen. Der bisherige Abschreibungsbetrag pro Jahr beträgt also 6.000 Euro (300.000 Euro * 2 %).

Nun wird die Immobilie zum aktuellen Marktwert von 400.000 Euro verkauft. Der neue Eigentümer möchte den AfA-Step Up nutzen, um die Abschreibung an den aktuellen Wert anzupassen.

Um den neuen Abschreibungsbetrag zu berechnen, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Wert und dem ursprünglichen Buchwert der Immobilie ermittelt. In diesem Fall beträgt die Differenz 100.000 Euro (400.000 Euro - 300.000 Euro).

Der neue Abschreibungsbetrag pro Jahr nach dem AfA-Step Up wird dann auf Basis dieses Betrags berechnet. Wenn der neue Eigentümer sich für eine lineare Abschreibung entscheidet, würde der neue Abschreibungsbetrag pro Jahr 2 % von 100.000 Euro betragen, also 2.000 Euro.

Durch den AfA-Step Up kann der neue Eigentümer also nun 2.000 Euro pro Jahr an Abschreibung geltend machen, im Vergleich zu den vorherigen 6.000 Euro. Dies ermöglicht es dem neuen Eigentümer, von einer höheren Abschreibung und damit von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, die besser dem aktuellen Wert der Immobilie entsprechen.

Besondere Abschreibungsregeln für Denkmalschutzimmobilien und Gebäude in Sanierungsgebieten

Die besonderen Abschreibungsregeln für Denkmalschutzimmobilien und Gebäude in Sanierungsgebieten bieten zusätzliche steuerliche Anreize, um Investitionen in die Erhaltung historischer Gebäude und die Revitalisierung von Stadtteilen zu fördern. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Höhere Abschreibungssätze: Für Denkmalschutzimmobilien können höhere Abschreibungssätze gelten als für nicht denkmalgeschützte Gebäude. Diese erhöhten Sätze ermöglichen es Eigentümern, einen größeren Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend zu machen und somit ihre Steuerlast zu reduzieren.
  2. Sonderabschreibungsmöglichkeiten: Neben den regulären Abschreibungssätzen können Denkmalschutzimmobilien und Gebäude in Sanierungsgebieten oft von Sonderabschreibungsmöglichkeiten profitieren. Diese Sonderabschreibungen können zusätzliche Steuervorteile bieten und die Rentabilität von Investitionen in solche Immobilien erhöhen.
  3. Voraussetzungen und Auflagen: Um von den besonderen Abschreibungsregeln zu profitieren, müssen Eigentümer bestimmte Voraussetzungen erfüllen und möglicherweise Auflagen einhalten. Dies kann beispielsweise die Einhaltung bestimmter Restaurierungs- oder Sanierungsstandards umfassen, um den Denkmalschutzstatus zu erhalten.
  4. Beratung durch Experten: Aufgrund der Komplexität und der spezifischen Anforderungen bei Denkmalschutzimmobilien und Gebäuden in Sanierungsgebieten ist es ratsam, sich von Experten wie Steuerberatern oder Fachleuten für Denkmalschutz und Stadterneuerung beraten zu lassen. Diese können helfen, die optimalen steuerlichen und finanziellen Strategien für solche Immobilien zu entwickeln.

Insgesamt bieten die besonderen Abschreibungsregeln für Denkmalschutzimmobilien und Gebäude in Sanierungsgebieten eine attraktive Möglichkeit für Immobilieneigentümer, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren und gleichzeitig zur Erhaltung des kulturellen Erbes und zur Stadtentwicklung beizutragen. Es ist jedoch wichtig, sich mit den spezifischen Regelungen und Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

AfA in der Praxis

Die AfA ist nicht nur eine theoretische Steuermethode, sondern hat auch eine praktische Anwendung im Rahmen der Steuererklärung. Immobilieneigentümer müssen die AfA korrekt in ihrer Steuererklärung angeben, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Der Abschreibungszeitraum, auch als Nutzungsdauer bezeichnet, variiert je nach Art der Immobilie und der gewählten Abschreibungsmethode. Die Abschreibung von Immobilien beginnt in der Regel mit dem Kauf und endet mit deren Verkauf oder mit dem Ende des Abschreibungszeitraums. Im Allgemeinen beträgt die Nutzungsdauer für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 1924 errichtet wurden, 50 Jahre. Für gewerblich genutzte Gebäude beträgt die Nutzungsdauer in der Regel 33 bis 40 Jahre.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Abschreibungszeitraum nicht immer genau der tatsächlichen Nutzungsdauer entspricht, sondern von steuerlichen Vorschriften und Abschreibungstabellen abhängt. In einigen Fällen können auch Sonderabschreibungen oder besondere Regelungen zu verkürzten Abschreibungszeiträumen führen, insbesondere für bestimmte Immobilientypen oder in Sanierungsgebieten.

Wie wird die AfA in der Steuererklärung angegeben und welche Kosten können abgeschrieben werden?

In der Regel wird die AfA in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) der Einkommensteuererklärung angegeben. Dort müssen die jährlichen Abschreibungsbeträge sowie weitere relevante Informationen zur Immobilie eingetragen werden. Die Höhe der Abschreibungsbeträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Anschaffungs- oder Herstellungswerts der Immobilie und der gewählten Abschreibungsmethode (linear oder degressiv).

Relevante Informationen zur Immobilie, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen, können unter anderem sein:

  • Adresse der Immobilie: Die genaue Adresse der Immobilie, um sie eindeutig zu identifizieren.
  • Art der Immobilie: Ob es sich um eine Wohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt handelt.
  • Nutzungsart: Ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder anderweitig genutzt wird.
  • Nutzfläche bzw. Wohnfläche: Die Größe der Immobilie in Quadratmetern, um die Abschreibung korrekt berechnen zu können.
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Die Kosten, die für den Erwerb oder die Herstellung der Immobilie angefallen sind.
  • Datum des Erwerbs: Der Zeitpunkt, zu dem die Immobilie erworben oder hergestellt wurde.
  • Angaben zu Sanierungsmaßnahmen: Falls nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch Sanierungsmaßnahmen entstanden sind, müssen diese dokumentiert werden.
  • Ggf. Informationen zu besonderen Abschreibungsregelungen: Wenn die Immobilie unter besonderen Bedingungen steht, wie z.B. Denkmalschutz oder in einem Sanierungsgebiet, müssen diese Informationen ebenfalls angegeben werden.

Diese Informationen sind wichtig, um die AfA korrekt berechnen und angeben zu können. Sie ermöglichen es den Steuerbehörden, die Abschreibungsbeträge zu überprüfen und sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden. Es ist wichtig, alle relevanten Kosten sorgfältig zu dokumentieren und korrekt anzugeben, um etwaige steuerliche Vorteile nicht zu versäumen und potenzielle Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden.

Besondere Fälle: AfA bei Erbe und geschenkten Immobilien

In besonderen Fällen wie Erbschaften, Schenkungen oder beim Erhalt von geschenkten Immobilien gelten spezifische Regelungen für die AfA. In der Regel richtet sich die Höhe der AfA nach dem Zeitpunkt und den Umständen der Übertragung der Immobilie.

  • AfA bei Erbe: Bei einer geerbten Immobilie richtet sich die AfA nach dem Zeitpunkt des Erbfalls und dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls.
  • AfA bei Schenkung: Bei einer geschenkten Immobilie richtet sich die AfA nach dem Zeitpunkt der Schenkung und dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung.

Die korrekte Behandlung der AfA in diesen besonderen Fällen erfordert oft professionelle Beratung durch Steuerexperten oder Fachleute im Bereich Immobilienrecht, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorteile optimal genutzt werden und rechtliche Anforderungen erfüllt sind.

Auswirkungen der Afa bei Verkauf von Immobilien

Eine der wichtigsten Überlegungen für Immobilieneigentümer ist, was mit der AfA beim Verkauf ihrer Immobilie geschieht. Beim Verkauf einer Immobilie wird die AfA im Jahr des Verkaufs anteilig bis zum Verkaufszeitpunkt berücksichtigt. Das bedeutet, dass der bisher angesammelte Abschreibungsbetrag bis zum Verkaufstermin steuermindernd geltend gemacht werden kann.

Beispielrechnung für Abschreibung und Verkaufsszenarien

Um die Auswirkungen der AfA beim Immobilienverkauf zu verdeutlichen, betrachten wir ein einfaches Beispiel:

Angenommen, Sie haben eine Immobilie für 300.000 Euro erworben und nutzen die lineare Abschreibungsmethode über einen Zeitraum von 50 Jahren. Dies würde bedeuten, dass Sie jedes Jahr 1/50 (2%) der Anschaffungskosten, also 6.000 Euro, abschreiben können.

Nach 10 Jahren entscheiden Sie sich, die Immobilie zu verkaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie insgesamt 60.000 Euro (10 Jahre * 6.000 Euro pro Jahr) abgeschrieben.

Beim Verkauf der Immobilie müssen Sie nun den verbleibenden Restwert und die noch nicht abgeschriebenen Anschaffungskosten berücksichtigen. Nehmen wir an, der Verkaufspreis beträgt 400.000 Euro und der Restwert der Immobilie beträgt 200.000 Euro.

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

  • Verkaufspreis: 400.000 Euro
  • Restwert der Immobilie: 200.000 Euro
  • Noch nicht abgeschriebene Anschaffungskosten: 300.000 Euro - 60.000 Euro = 240.000 Euro

In diesem Szenario würden Sie also die noch nicht abgeschriebenen Anschaffungskosten von 240.000 Euro als Veräußerungsgewinn verbuchen müssen. Dieser Gewinn würde dann entsprechend der geltenden Steuersätzen besteuert werden.

Die Beispielrechnung verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Auswirkungen der AfA beim Immobilienverkauf zu verstehen und strategisch zu planen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Besondere Förderungen und Sonderabschreibungen

Besondere Förderungen und Sonderabschreibungen sind wichtige Aspekte, die Immobilieneigentümer und Investoren berücksichtigen sollten, um ihre Steuerlast weiter zu reduzieren und zusätzliche Anreize für bestimmte Investitionen zu erhalten. Eine der bedeutendsten Fördermaßnahmen ist die Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus.

Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus

Diese Sonderabschreibung ist ein Instrument der staatlichen Förderung, das darauf abzielt, den Neubau von Mietwohnungen zu fördern und so dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Investoren im Rahmen dieser Sonderabschreibung zusätzliche steuerliche Vorteile nutzen, um ihre Investitionen in den Neubau von Mietwohnungen attraktiver zu gestalten. Typischerweise können bis zu 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über einen Zeitraum von vier Jahren zusätzlich abgeschrieben werden. Diese Sonderabschreibung kann in vielen Fällen zu erheblichen Steuerersparnissen führen und gleichzeitig einen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum leisten.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben der Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus gibt es auch weitere Fördermöglichkeiten, die Immobilieneigentümer und Investoren in Betracht ziehen können. Dazu gehören beispielsweise Programme zur energetischen Sanierung von Gebäuden, Förderungen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten oder spezielle Förderprogramme für bestimmte Zielgruppen wie Familien oder Menschen mit niedrigem Einkommen.

Ihr Ansprechpartner
André Schiffer

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024

Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

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