Haus überschreiben: So sparen Sie Schenkungssteuer

Das Wichtigste zuerst:

  • Frühzeitige Immobilienübertragung sichert den Familiensitz: Durch die Überschreibung des Hauses an Kinder kann Erbschaftsteuer gespart und das Familienvermögen für die Zukunft gesichert werden.
  • Schenkung von Immobilien: Eine Immobilie kann durch einen Schenkungsvertrag, der notariell beurkundet werden muss, an die Kinder übertragen werden, oft verbunden mit Bedingungen wie einem lebenslangen Wohnrecht für den Schenkgeber.
  • Steuerliche Vorteile nutzen: Die Überschreibung ermöglicht es, die Immobilie steuerlich günstig und entsprechend den persönlichen Wünschen innerhalb der Familie zu übertragen, indem Freibeträge optimal genutzt werden.
In diesem Artikel:

Als Hauseigentümer stehen Sie vor der wichtigen Entscheidung, was mit Ihrer Immobilie im Alter geschehen soll, insbesondere wenn die Absicht besteht, das Haus im Familienbesitz zu halten. Angesichts steigender Immobilienpreise und der damit verbundenen höheren Erbschaftsteuern kann es für Ihre Nachkommen eine Herausforderung sein, die Immobilie zu bewahren. Durch die frühzeitige Überschreibung des Hauses an die Kinder lässt sich jedoch Erbschaftsteuer sparen und der Familienbesitz sichern.

Die Überschreibung eines Hauses ist ein effektiver Weg, das Eigentum an einer Immobilie zu übertragen, um die Nachlassverteilung zu Lebzeiten zu regeln und Steuervorteile zu nutzen. Diese Handlung kann durch eine Schenkung erfolgen, die oft an Bedingungen wie ein lebenslanges Wohnrecht geknüpft ist, und stellt eine proaktive Maßnahme dar, um finanzielle Belastungen für die Erben zu minimieren und den Übergang des Eigentums zu erleichtern.

Warum und wann sollte man ein Haus ans Kind überschreiben?

Viele Menschen entscheiden sich dafür, ihre Immobilien bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen, anstatt sie dem Zufall der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen. Dieser Prozess, oft als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet, ermöglicht es den Eigentümern, die Zukunft ihrer Immobilien selbst in die Hand zu nehmen und sicherzustellen, dass sie gemäß ihren Wünschen verwaltet werden.

Die gängige Praxis ist es, keine finanzielle Gegenleistung von den Erben für die Immobilie zu erwarten. Stattdessen wird ein Schenkungsvertrag abgeschlossen, der notariell beurkundet sein muss. Der Schlüssel zum Eigentumswechsel liegt in der Eintragung des Beschenkten im Grundbuch. Es ist ratsam, den Entwurf des Schenkungsvertrags sorgfältig mit der Familie zu prüfen und alle Fragen im Vorfeld mit dem Notar zu klären.

Schenkung von Immobilien: Mit oder ohne Auflagen

Eine Immobilienschenkung erfolgt normalerweise ohne eine Gegenleistung (gemäß § 516 Absatz 1 BGB). Sollte die freie Verfügung über die Immobilie nach der Schenkung nicht gewünscht sein, gibt es die Möglichkeit, die Schenkung mit Auflagen zu versehen.

Auflagen zur Absicherung des Schenkgebers:

  • Wohnrecht und Nießbrauch: Im Schenkungsvertrag kann ein lebenslanges Wohnrecht oder der Nießbrauch festgelegt werden. Beide Optionen werden im Grundbuch vermerkt und sichern dem Schenkgeber das Recht zu, bis zum Lebensende in der Immobilie zu wohnen oder diese sogar zu vermieten.
  • Einmalzahlung: Eine Option ist, dass der Beschenkte dem Schenkgeber einen einmaligen Geldbetrag zahlt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Beschenkte vorhandene Schulden der Immobilie übernimmt.
  • Leibrente: Um das monatliche Einkommen aufzubessern, kann zwischen Schenkgeber und Beschenktem auch eine lebenslange Rente vereinbart werden. Eine Variante hiervon ist die abgekürzte Leibrente, bei der Zahlungen über einen festgelegten Zeitraum erfolgen.
  • Pflegeverpflichtung: Eine weitere Bedingung kann die Pflegeverpflichtung des Erben sein. Im Schenkungsvertrag sollten die spezifischen Pflegeaufgaben genau definiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, vertraglich zu regeln, dass der Beschenkte für den Schenkgeber Pflegedienste organisieren darf.

Wann ist eine Hausüberschreibung sinnvoll?

In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, vorausschauend zu planen, besonders wenn es um das eigene Zuhause und dessen Zukunft nach unserem Ableben geht. Eine kluge Vorgehensweise kann in dieser Hinsicht die frühzeitige Regelung des Nachlasses sein, insbesondere die Übertragung von Immobilien. Doch wann genau ist der richtige Zeitpunkt für eine solche Übertragung, und welche Alternativen gibt es?

Die Auswahl des Begünstigten: Eine Frage der Präferenz

Die lebzeitige Schenkung einer Immobilie ermöglicht es, gezielt zu bestimmen, wer Eigentümer werden soll. Dieses Vorgehen ist besonders dann von Vorteil, wenn eine bestimmte Person bedacht werden soll, unabhängig von deren gesetzlichen Erbansprüchen. Die Flexibilität, jedem beliebigen Menschen – ob Nichte, Schwester oder Freund – eine Immobilie zu schenken, eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Steuerliche Vorteile einer frühzeitigen Schenkung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die potenzielle Steuerersparnis. Die Vererbung einer Immobilie nach dem Ableben kann zu erheblichen Erbschaftsteuern führen, sobald der Wert des Nachlasses die Freibeträge übersteigt. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten lässt sich die Vermögensübertragung über einen längeren Zeitraum verteilen, was häufig die Steuerlast minimiert.

Für jedes Kind existiert ein steuerfreier Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre genutzt werden kann. Dies ermöglicht die steuerfreie Übertragung auch wertvollerer Immobilien auf mehrere Kinder. Besitzen beide Elternteile gemeinsam eine Immobilie, verdoppelt sich effektiv der steuerfreie Betrag, da jeder Elternteil den Freibetrag geltend machen kann..

Strategien zur Vermögensreduzierung und Erbengestaltung

Nicht zuletzt kann es in Familien zu Situationen kommen, in denen eine gerechte Vermögensverteilung gewünscht wird, die von der gesetzlichen Erbfolge abweicht. Eine Schenkung zu Lebzeiten bietet die Möglichkeit, das Vermögen so zu verteilen, dass bestimmte Erben nur den gesetzlichen Pflichtteil erhalten.

Alternativen zur Überschreibung eines Hauses

Die Entscheidung, ein Haus an Nachkommen oder nahestehende Verwandte zu überschreiben, sollte wohlüberlegt und rechtlich abgesichert sein, da das Eigenheim häufig eine wichtige finanzielle Absicherung im Alter darstellt. Es gibt jedoch auch andere Wege, die Immobilie zu übertragen, die unter Umständen vorteilhafter sein können.

Überlassung statt Überschreibung

Die Überlassung eines Hauses bietet eine rechtliche Alternative zur direkten Überschreibung. Bei dieser Variante verbleibt das Eigentum am Haus beim ursprünglichen Besitzer, der jedoch umfangreiche Nutzungsrechte an eine andere Person vergibt. Diese Regelung ermöglicht es dem Begünstigten, das Haus zu nutzen, ohne dass er Eigentümer wird.

Vererbung des Hauses

Ein weiterer Ansatz ist die Vererbung des Hauses, bei der der Eigentümer bis zu seinem Tod im Besitz der Immobilie bleibt. Diese Option erlaubt es, den oder die Erben entsprechend den aktuellen Lebensumständen anzupassen. Allerdings bietet sie keine Möglichkeit, Erbstreitigkeiten im Voraus zu klären oder Erbschaftssteuern zu umgehen.

Mischlösung: Teilweise Überschreibung und Vererbung

Eine Mischlösung, bei der ein Teil des Hauses verschenkt und der andere Teil vererbt wird, kann ebenfalls in Erwägung gezogen werden. Diese Strategie ermöglicht es, das Haus schrittweise zu übertragen und Freibeträge für die Erbschaftsteuer optimal zu nutzen, insbesondere wenn die Schenkung mindestens zehn Jahre vor der Vererbung erfolgt.

Verkauf des Hauses

Der Verkauf des Hauses ist eine klare Alternative zur Überschreibung oder Schenkung, bei der der Verkäufer das Eigentum sofort verliert. Diese Option kann die Vermögensverteilung unter den Erben erleichtern, da sie eine Aufteilung des Erbes in Form von Geld ermöglicht. Der Verkauf muss notariell beurkundet werden und bietet eine transparente Lösung zur Vermögensübertragung.

Wie überschreibt man ein Haus korrekt?

Das Übertragen einer Immobilie ist ein Vorgang, der mit Sorgfalt und unter Beachtung rechtlicher Formalitäten durchgeführt werden sollte. Dieser Artikel führt Sie durch die wesentlichen Schritte, die notwendig sind, um Ihr Eigentum effektiv auf einen neuen Besitzer zu übertragen, und bietet wertvolle Tipps, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Der Übertragungsprozess: Was Sie Wissen Müssen

Beim Übertragen einer Immobilie kommt es darauf an, einen Übertragungsvertrag zu erstellen, der von einem Notar beglaubigt wird. Dieser Schritt ist entscheidend, da er die rechtliche Zusage für den Wechsel des Eigentümers darstellt, bekannt als "Auflassung". Nachdem der Notar den Vertrag beurkundet hat, wird er dafür sorgen, dass ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen wird. Erst durch diesen Eintrag wird die Übertragung rechtsgültig.

Wesentliche Inhalte des Übertragungsvertrags

Für einen gültigen Übertragungsvertrag sind bestimmte Angaben unerlässlich:

  • Identität der Vertragsparteien
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Übertragungsgrund
  • Mögliche Bedingungen für den neuen Eigentümer
  • Nutzungsrechte an der Immobilie
  • Regelungen im Erbfall
  • Vereinbarung über die Kostenübernahme

Die Wichtigkeit der Frühzeitigen Übertragung

Eine vorgezogene Übertragung wird oft als Teil der Erbfolgeplanung betrachtet. Die genaue Wortwahl im Vertrag kann hierbei von großer Bedeutung sein. Besonders in Fällen, in denen familiäre Unstimmigkeiten bestehen, ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand einzuholen. Sollte der Übergeber kurz nach der Übertragung versterben, kann dies Auswirkungen auf die Erbfolge und Pflichtteilansprüche haben. Mit jedem Jahr, das seit der Übertragung vergangen ist, verringern sich die Ansprüche anderer Erbberechtigter. Nach zehn Jahren verfallen diese Ansprüche komplett.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Deutschland?

In Deutschland unterliegen erhaltene Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung der Steuerpflicht, sofern der Wert des zugewandten Vermögens die gesetzlich festgelegten Freibeträge überschreitet. Diese Regelung gilt sowohl für die Erbschafts- als auch für die Schenkungssteuer, wobei die Freibeträge für jede Übertragung individuell angewendet werden. Ein Kind beispielsweise kann von jedem Elternteil Vermögenswerte bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten, egal ob durch Schenkung oder Erbschaft.

Freibeträge bei der Übertragung von Vermögen

Die Höhe der Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker oder Erblasser und dem Beschenkten oder Erben. Folgende Freibeträge sind im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) verankert:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder, einschließlich Stief- und Adoptivkinder, sowie Enkelkinder bei Vorversterben der Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder und Urenkel: 200.000 Euro
  • Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen sowie Stief- und Schwiegereltern und -kinder: 20.000 Euro

Steuersätze nach Überschreiten der Freibeträge

Übersteigt der Wert des geerbten oder geschenkten Vermögens die entsprechenden Freibeträge, sind Steuern zu entrichten, deren Höhe sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie richtet. Die Steuersätze gliedern sich in drei Klassen:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Eltern und Großeltern
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse III: Alle anderen Erwerber

Die Steuersätze staffeln sich wie folgt, abhängig vom Wert der Immobilie:

Erbe/Schenkung bis zu... Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %

Ein praxisnahes Beispiel verdeutlicht den Anwendungsfall: Angenommen, eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro wird an eine Tochter vererbt, die einen Freibetrag von 400.000 Euro besitzt. Daraus resultiert, dass 100.000 Euro der Erbschaft zu versteuern sind. Aufgrund ihrer Positionierung in Steuerklasse I beläuft sich der Steuersatz auf elf Prozent, was einer Steuerschuld von 11.000 Euro entspricht.

Wie kann man Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen?

Eine Möglichkeit, die steuerliche Belastung für die Erben zu minimieren, ist die frühzeitige Planung von Schenkungen. Obwohl für Schenkungen dieselben Freibeträge wie für Erbschaften gelten, bietet die Übertragung zu Lebzeiten einen entscheidenden Vorteil: Die Möglichkeit, Freibeträge wiederholt zu nutzen. Darüber hinaus kann die Festlegung eines lebenslangen Wohnrechts den Wert der Immobilie reduzieren, was wiederum die Schenkungssteuer senkt.

Immobilienübertragung in Etappen

Besitzen Sie eine Immobilie, deren Wert 400.000 Euro übersteigt, bietet sich eine etappenweise Übertragung an, um die Erbschaftssteuer für Ihre Nachkommen zu umgehen. Indem Sie alle zehn Jahre den jeweiligen Freibetrag ausschöpfen, können Sie die Steuerlast signifikant reduzieren. Nehmen wir an, Sie besitzen eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro, die Sie Ihrem Kind überlassen möchten. Die Übertragung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst schenken Sie Ihrem Kind 400.000 Euro. Nach Ablauf von zehn Jahren wiederholen Sie diesen Vorgang mit dem restlichen Wert. So fällt keine Schenkungssteuer an.

Die Effizienz der Kettenschenkung

Eine weitere effektive Methode ist die Kettenschenkung, die eine rasche Übertragung ermöglicht, indem sie die Steuerfreibeträge durch die Schenkung über mehrere Personen optimiert. Ein praktisches Beispiel: Sie übertragen die Hälfte Ihrer Immobilie steuerfrei an Ihr Kind. Die andere Hälfte schenken Sie zuerst Ihrem Ehepartner, der einen Freibetrag von 500.000 Euro genießt. Wenn der Ehepartner in der Immobilie lebt, sind die Freibeträge sogar unbegrenzt. Anschließend überträgt Ihr Partner diesen Anteil an Ihr Kind. Diese Übertragungen sind steuerfrei, sofern zwischen den Schenkungen eine angemessene Frist eingehalten wird, um den Anschein von Rechtsmissbrauch zu vermeiden. Eine notarielle Beratung ist hier unerlässlich.

Schenkungen unter Auflagen

Zusätzliche Steuerersparnisse können durch Schenkungen mit Auflagen, wie dem Einräumen eines lebenslangen Wohnrechts, erzielt werden. Dies verringert den Wert der Schenkung und damit die Steuerlast. Die Berechnung des Wohnwerts ist ein komplexer Prozess, der in spezialisierten Ratgebern näher erläutert wird.

Haus übertragen: So hoch sind die Kosten für Notar und Grundbucheintrag

Die Kosten für die Übertragung einer Immobilie setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Zunächst entstehen Notargebühren, die für die Beurkundung des Übertragungsaktes sowie für die Beratung anfallen. Diese Gebühren werden auf Basis des Immobilienwerts berechnet und schließen zusätzliche Kosten für Porto, Telekommunikation sowie die Umsatzsteuer ein, sodass die Notargebühren in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind.

Darüber hinaus sind Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch zu entrichten. Diese Grundbuchkosten sind ebenfalls von der Höhe des Immobilienwerts abhängig.

Immobilienwert Notargebühren (brutto) Grundbuchkosten
bis zu 100.000 € 683 € 273 €
bis zu 200.000 € 1.069 € 435 €
bis zu 300.000 € 1.545 € 635 €
bis zu 400.000 € 1.902 € 785 €
bis zu 500.000 € 2.259 € 935 €

Ein Haus mit laufendem Kredit übertragen

Unter gewissen Umständen kann es für Immobilienbesitzer notwendig werden, ihr Eigentum trotz bestehender Kreditverpflichtungen zu übertragen. Ursachen hierfür können schwerwiegende gesundheitliche Probleme, langfristige Erwerbsunfähigkeit oder unerwartete Arbeitslosigkeit sein, die zu einer Unsicherheit des Einkommens führen und somit die Fortführung der Kreditzahlungen unmöglich machen. In solchen Fällen kann die Übertragung des Hauses auf Nachkommen eine praktikable Lösung darstellen, sofern diese in der Lage sind, die finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen. Eine Alternative bietet die Möglichkeit einer Kreditumschuldung.

Die Verantwortung für die verbleibende Kreditschuld wird zusammen mit dem Eigentum an den neuen Besitzer übergeben. Die Durchführung des Eigentumswechsels und die Neugestaltung der Finanzierung müssen in Absprache mit der finanzierenden Bank erfolgen. Die Bank hat dabei das Recht, das Vorhaben zu unterstützen oder abzulehnen, insbesondere wenn der zukünftige Eigentümer bestimmte, von der Bank festgelegte Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. Diese Kriterien gelten auch bei der Übertragung einer durch Darlehen finanzierten Eigentumswohnung. In der Regel sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Empfänger muss volljährig sein.
  • Der Hauptwohnsitz sowie das Bankkonto müssen sich in Deutschland befinden.
  • Es wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag verlangt, der mindestens seit einem halben Jahr besteht.
  • Eine einwandfreie Kreditwürdigkeit und Schufa-Auskunft sind erforderlich.

Um die restliche Schuld zu begleichen, kann der neue Eigentümer der Immobilie eine neue Finanzierung aufnehmen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die aktuellen Kreditkonditionen für den neuen Darlehensnehmer günstiger sind. Es ist jedoch zu beachten, dass für ein solches Vorhaben die Zustimmung der ursprünglichen kreditgebenden Bank erforderlich ist und durch die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zusätzliche Kosten entstehen.

Die Übertragung einer mit Schulden belasteten Immobilie folgt denselben rechtlichen Schritten wie die Übertragung einer schuldenfreien Immobilie. Der Übertragungsvertrag wird durch einen Notar beglaubigt und muss vom Begünstigten dem Finanzamt vorgelegt werden, einschließlich des Darlehensvertrags für die übernommene Schuld. Um den spezifischen Wert der belasteten Immobilie und die Auswirkungen auf Steuerfreibeträge zu klären, ist professioneller Rat einzuholen.

Welche rechtlichen Pflichten gibt es gegenüber den Geschwistern?

In der gesetzlichen Erbfolge ist vorgesehen, dass alle Erbberechtigten mindestens ihren gesetzlichen Pflichtteil erhalten, der in der Regel 50 Prozent des ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Erbteils beträgt. So erben beispielsweise in Abwesenheit eines Ehegatten die Kinder des Verstorbenen je zur Hälfte das Vermögen. Entscheidet sich ein Elternteil jedoch, eine Immobilie bereits zu Lebzeiten an eines der Kinder zu übertragen, resultiert dies in einer Verringerung des Erbanteils für die übrigen Kinder.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Diese Verringerung des Erbteils aktiviert den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch der benachteiligten Erben. Innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Schenkung haben diese das Recht, den Teil des Erbes einzufordern, der ihnen ohne die Schenkung zugestanden hätte.

Beispiel: Angenommen, der Wert des Nachlasses abzüglich der Immobilienschenkung beträgt 100.000 Euro, aufgeteilt auf zwei Kinder, die jeweils 50.000 Euro erben würden. Wäre die Immobilie, bewertet mit 200.000 Euro, nicht verschenkt worden, hätte sich das Vermögen auf 300.000 Euro belaufen, und der Pflichtteil für ein enterbtes Kind hätte sich auf 75.000 Euro erhöht. Das enterbte Kind könnte somit einen zusätzlichen Betrag von 50.000 Euro einfordern, wobei dieser Anspruch jährlich um 10 Prozent abnimmt.

Strategien zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Um potenzielle Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Eine Möglichkeit besteht darin, mit den Erben eine Vereinbarung zu treffen, die vorsieht, dass sie zu Lebzeiten einen finanziellen Ausgleich erhalten und im Gegenzug auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten. Eine solche Verzichtserklärung muss notariell beglaubigt werden.

Besonderheiten bei Nießbrauch und Wohnrecht

Es ist zu beachten, dass laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 29. Juni 2016, Az. IV ZR 474/15) die Zehn-Jahres-Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht zu laufen beginnt, wenn sich der Schenker ein Nießbrauchrecht oder ein lebenslanges Wohnrecht am gesamten Grundstück einräumen lässt. Dies ermöglicht es dem Schenker, die Immobilie weitgehend weiter zu nutzen, als wäre er noch der vollständige Eigentümer. Bei einem Wohnrecht, das nur bestimmte Teile der Immobilie betrifft, beginnt die Zehn-Jahres-Frist jedoch mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.

Verjährungsfristen im Zusammenhang mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt und dadurch potenzielle Erben benachteiligt, entsteht für diese ein Ergänzungsanspruch zum Pflichtteil. Dieser Anspruch verjährt gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Die Frist für die Verjährung des Pflichtteils beginnt mit dem Moment, in dem der potenzielle Erbe von der Enterbung und der vorausgegangenen Schenkung erfährt.

Die Feststellung, ob ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bereits verjährt ist, kann mittels spezieller Rechner für Pflichtteilsergänzungen erfolgen, die Berechnung und Verjährungsfristen berücksichtigen.

Abschmelzungsmodell für Pflichtteilsergänzungsansprüche

Der Wert eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs verringert sich über eine Zehnjahresfrist nach einem festgelegten Abschmelzungsmodell:

  • Innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall zählt die Schenkung zu 100 %.
  • Mit jedem weiteren Jahr verringert sich dieser Wert gestaffelt, bis Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Schenkungen zwischen Ehepartnern beginnt diese Zehnjahresfrist entweder mit der Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners. Sollte der beschenkte Ehepartner das geschenkte Haus für zehn Jahre bewohnen, erlischt der Pflichtteilsergänzungsanspruch vollständig.

Vorsorge für den Pflegefall: Strategien für den Umgang mit Ihrer Immobilie

Die Dynamik des Lebens bringt unvorhersehbare Veränderungen mit sich, und die körperliche Verfassung kann sich im Laufe der Jahre erheblich verändern. Dies kann Anpassungen im Wohnbereich erforderlich machen, wie den altersgerechten Umbau des Badezimmers oder die Installation eines Treppenlifts. In einigen Fällen kann sogar der Umzug in ein Pflegeheim unausweichlich werden.

Herausforderungen durch die Pflegekosten

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht sämtliche Kosten ab, die im Pflegefall entstehen können. Sollten Sie zusätzliche staatliche Unterstützung benötigen, ist es erforderlich, dass Sie zunächst Ihr eigenes Vermögen verwenden. Dies könnte im Extremfall bedeuten, dass eine zuvor getätigte Schenkung an Ihre Nachkommen rückabgewickelt werden muss, eventuell sogar zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Dennoch gibt es Vorsorgemaßnahmen, die Sie treffen können, um solche Situationen zu vermeiden.

Finanzielle Vorsorge durch Immobilien

Ihre Immobilie kann ein Schlüsselelement Ihrer finanziellen Vorsorge im Alter darstellen. Es besteht die Möglichkeit, einen weiteren Kredit aufzunehmen oder eine Leibrente zu vereinbaren, um Pflegekosten oder andere unvorhergesehene Ausgaben zu decken. Eine sorgfältige Planung kann Ihnen ermöglichen, das Eigentum an Ihrer Immobilie zu behalten und gleichzeitig finanzielle Mittel zu generieren:

  • Vorkehrung durch Widerrufsvorbehalt: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung bereits verschenkt haben, sollten Sie einen vertraglichen Widerruf der Schenkung in Erwägung ziehen. Dies gewährleistet, dass Sie als Eigentümer agieren können, sei es für eine Beleihung oder einen Verkauf der Immobilie.
  • Nießbrauch als Vorsorgeoption: Eine weitere Vorsorgemaßnahme ist die Einräumung eines Nießbrauchsrechts. Dadurch behalten Sie das Recht, Ihre Immobilie zu vermieten und die Einnahmen zur Finanzierung Ihrer Unterbringung im Pflegeheim zu verwenden.
  • Pflegevereinbarung mit den Beschenkten: Eine vertragliche Vereinbarung mit dem Beschenkten, dass dieser im Pflegefall für Sie sorgt und die anfallenden Kosten übernimmt, kann ebenfalls eine sinnvolle Lösung sein.

Haus übertragen und die Schenkung rückgängig machen?

Die Rückabwicklung einer Hausüberschreibung kann unter bestimmten gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen erfolgen, trotz des oft zitierten Grundsatzes "Geschenkt ist geschenkt". Insbesondere bei Immobilien gelten Ausnahmeregelungen, die eine solche Rückabwicklung ermöglichen.

Gesetzliche Rückforderungsgründe

  • Grobem Undank: Eine Immobilie kann zurückgefordert werden, wenn der Beschenkte sich grob undankbar verhält, etwa durch Beleidigungen, Bedrohungen oder das ungerechtfertigte Stellen eines Betreuungsantrags gegen den Schenkenden.
  • Verarmung des Schenkenden: Sollte der Schenkende in finanzielle Not geraten und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, ist die Rückforderung der geschenkten Immobilie ebenfalls rechtlich möglich.
  • Staatliches Eingreifen: In Fällen, in denen der Schenkende staatliche Unterstützung beantragt, kann unter bestimmten Umständen auch der Staat die Schenkung rückgängig machen.

Vertragliche Absicherungen

Neben den gesetzlichen Gründen können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die weitere Anlässe für einen Widerruf der Schenkung definieren:

  • Vereinbarungen zu Lebensereignissen: Es ist möglich, vertraglich zu regeln, dass die Immobilie an den Schenkenden zurückfällt, sollte der Beschenkte vor diesem sterben oder insolvent werden.
  • Absicherung gegen Veräußerung oder Beleihung: Um zu verhindern, dass die Immobilie ohne Zustimmung des Schenkenden belastet oder verkauft wird, können entsprechende Klauseln im Schenkungsvertrag aufgenommen werden, die eine Rückübertragung im Falle solcher Handlungen vorsehen.
  • Vorsorge für Pflegekosten: Falls die Immobilie zur Finanzierung von Pflegekosten benötigt wird, sollte eine Widerrufsklausel vereinbart werden, um die Rückübertragung der Immobilie zu sichern.

Abwägung von Vor- und Nachteilen bei der Hausüberschreibung

Die Entscheidung, ein Haus zu überschreiben, birgt sowohl Chancen als auch Risiken, die sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten:

Vorteile der Hausüberschreibung:

  • Steuerliche Vorteile: Die Überschreibung kann zur optimalen Ausnutzung steuerlicher Freibeträge beitragen.
  • Vorausschauende Nachlassplanung: Durch die selbstbestimmte Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten kann die Nachlassverwaltung effizient gestaltet werden.
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Eine rechtlich fundierte Vermögensübertragung kann potenzielle Konflikte unter Erben verhindern.
  • Fortgesetzte Nutzungsmöglichkeiten: Durch entsprechende Auflagen kann die weitere Nutzung des Hauses gesichert werden.
  • Reduktion von Pflichtteilansprüchen: Die Überschreibung kann die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten minimieren.

Nachteile der Hausüberschreibung:

  • Verlust von finanzieller Sicherheit: Die Übertragung kann Ihre finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinträchtigen.
  • Rechtliche Bindungen: Auflagen können zu einer Hemmung der Verjährungsfristen führen, was rechtliche Komplexitäten nach sich zieht.
  • Mögliche finanzielle Verpflichtungen: Die Überschreibung kann Ausgleichszahlungen an benachteiligte Erben erforderlich machen.

Wichtigkeit einer fundierten Entscheidung:

Obwohl die Beurkundung eines Übertragungsvertrags durch einen Notar obligatorisch ist, garantiert dies nicht die Wahrung Ihrer Interessen. Ein Notar stellt lediglich die Identität der Vertragsparteien fest und überprüft die formelle Gültigkeit des Vertrags. 

Eine umfassende Beratung und die Anpassung des Vertrags an Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse erreichen Sie am besten durch die Erstellung des Übertragungsvertrags mit einem Anwalt. Dieser Schritt sichert eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre Interessen optimal berücksichtigt und rechtliche Sicherheit bietet.

Häufig gestellte Fragen zur Hausüberschreibung

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich der Überschreibung eines Hauses. Diese Informationen sollen Klarheit schaffen und Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.

Ist die Überschreibung eines Hauses auf Kinder ratsam?

Die Entscheidung, ein Haus auf Kinder zu überschreiben, kann in Fällen wie zur Nutzung steuerlicher Vorteile, bei bestimmten Erkrankungen, hohen Pflegekosten oder im Falle einer Scheidung sinnvoll sein.

Überschreibung an Minderjährige: Ist das möglich?

Ein Haus kann rechtlich auf minderjährige Erben überschrieben werden. Dabei ist die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Ergänzungspflegers erforderlich, wenn das Geschäft über die bloße Annahme eines rechtlichen Vorteils hinausgeht. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers entfällt, wenn die Immobilie dem Kind ohne nachteilige Bedingungen übereignet wird, wie bei unbelasteten Grundstücken oder solchen mit bestimmten Belastungen, ohne dass das Kind eine persönliche Verpflichtung übernimmt.

Rückforderung eines überschriebenen Hauses: Unter welchen Bedingungen möglich?

Eine Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden, sofern ein Rückforderungsrecht vertraglich beim Notar festgelegt wurde. Gründe für eine Rückübertragung können die Verarmung des Schenkers oder grober Undank des Beschenkten sein.

Auszahlung an Geschwister bei einer Hausüberschreibung: Wie wird sie berechnet?

Bei einer Schenkung gibt es keine festgelegte Regelung für die Höhe der Ausgleichszahlung an Geschwister. Um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden, kann ein Verkehrswertgutachten sinnvoll sein, um Geschwister entsprechend ihres marktwertgerechten Anteils auszuzahlen.

Haus heimlich überschrieben: Welche Ansprüche entstehen?

Werden Geschwister nicht über eine Hausüberschreibung informiert, kann dies nach dem Tod des Eigentümers zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen, sofern die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt.

Teilweise Hausüberschreibung: Ist das möglich?

Ein Haus kann teilweise überschrieben werden, um Steuerfreibeträge optimal zu nutzen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, um Schenkungssteuer zu minimieren.

Steuerliche Berücksichtigung einer Hausüberschreibung: Was ist zu tun?

Bei einer Hausüberschreibung müssen eventuelle Mieteinnahmen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Bei Schenkung oder Erbschaft ist eine gesonderte Steuererklärung erforderlich. Ist die Immobilie bereits vollständig abgeschrieben, können keine weiteren Abschreibungen für Abnutzung geltend gemacht werden.

Zugriff des Schwiegerkinds auf das geschenkte Haus vermeiden

Die Sorge, dass Schwiegerkinder Zugriff auf eine geschenkte Immobilie erhalten könnten, lässt sich durch präventive Maßnahmen im Vorfeld der Schenkung adressieren. Um solche Situationen effektiv zu verhindern, besteht die Möglichkeit, spezifische Klauseln und Rücktrittsrechte im Schenkungsvertrag zu verankern. Des Weiteren kann die Auflage eines Ehevertrags zwischen den beschenkenden Eltern und dem beschenkten Kind samt Ehepartner eine wirksame Strategie darstellen. Es ist zu beachten, dass Schenkungen an sich nach § 1374 Abs. 2 BGB normalerweise keine Ansprüche im Rahmen des Zugewinnausgleichs begründen. Jedoch müssen Wertsteigerungen der Immobilie, die während der Ehezeit entstehen, berücksichtigt werden.

Für die Regelung der Erbfolge im Falle des Ablebens des Beschenkten können zudem vertragliche Beschränkungen vereinbart werden. Eine besonders maßgeschneiderte und flexible Lösung bietet die Einrichtung eines sogenannten Familienpools. Dieser ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Eigentumsverhältnisse und Nutzungskonditionen innerhalb der Familie, um den Zugriff durch Schwiegerkinder effektiv auszuschließen.

Ihr Ansprechpartner
André Schiffer

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024

Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

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