Grundbuchauszug beantragen: Kosten und Inhalt erklärt

Das Wichtigste zuerst:

  • Ein Grundbuchauszug ist eine Momentaufnahme des Grundbuchs einer Immobilie. Dort stehen zum jeweiligen Datum eingetragene Rechte, Grundschulden, Eigentümerverhältnisse und potenzielle Hypotheken drin.
  • Ein Grundbuchauszug kann sowohl beim Grundbuchamt, als auch online beantragt werden.
  • Ein Auszug kostet etwa 10 bis 20 Euro plus eventueller Bearbeitungsgebühren.
In diesem Artikel:

Ob beim Immobilienkauf, der Finanzierung oder der Klärung von Rechtsfragen – der Grundbuchauszug ist wichtig, sobald es um die eigene Immobilie geht. Dieser Artikel beleuchtet, was ein Grundbuchauszug ist, wer ihn beantragen darf und welche Kosten dabei entstehen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist im Grunde genommen die Kopie aller Grundbucheinträge einer Immobilie zu einem gewissen Zeitpunkt. Dieser gibt Auskunft über die Eigentümer, bestehende Hypotheken, Grundschulden sowie Rechte Dritter.

Da es sich um eine Momentaufnahme handelt, zeigt der Auszug nur den Stand der Eintragungen zum Zeitpunkt seiner Ausstellung. Veränderungen nach diesem Datum sind darin nicht enthalten. Aufgrund der enthaltenen personenbezogenen Daten unterliegt der Zugriff strengen Datenschutzbestimmungen.

Ein Grundbuchauszug kann ausschließlich beim jeweils zuständigen Grundbuchamt beantragt werden.

Wofür braucht man einen Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug wird benötigt, um Rechtsverhältnisse auf einem Grundstück nachzuweisen. Häufig wird er bei Immobilienkäufen, Finanzierungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen angefordert. Auch bei der Beleihung einer Immobilie verlangen Banken diesen Auszug.

Zusätzlich dient ein Grundbuchauszug in folgenden Fällen:

  • Klarheit über Eigentumsverhältnisse: Besonders bei Erbschaften oder Streitigkeiten hilft es, die Eigentumssituation eindeutig zu klären.
  • Absicherung bei Verträgen: Vor dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags stellt der Auszug sicher, dass der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist.
  • Planung von Bauvorhaben: Bauherren und Architekten nutzen ihn, um sicherzustellen, dass keine Einschränkungen oder Belastungen den Bau behindern.
  • Erfüllung behördlicher Auflagen: Behörden verlangen den Grundbuchauszug oft für Bauanträge oder Nutzungsänderungen.
  • Überprüfung von Dienstbarkeiten: Er klärt, ob Rechte Dritter wie Wohnrechte, Nießbrauch oder andere Nutzungsansprüche bestehen.
  • Absicherung bei Zwangsvollstreckungen: Gläubige können prüfen, ob das Grundstück als Sicherheit infrage kommt.

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Grundbuchauszüge dürfen nur Personen mit berechtigtem Interesse anfordern. Das berechtigte Interesse ist ein rechtlicher Begriff, der im Einzelfall geprüft wird. Es kann sich z. B. durch ein bestehendes Vertragsverhältnis, offene Forderungen oder die Eigentümerstellung begründen.

Folgende Gruppen dürfen in der Regel einen Grundbuchauszug anfordern:

  • Eigentümer: Sie haben jederzeit das Recht, einen Auszug ihres Grundstücks anzufordern.
  • Potenzielle Käufer: Wenn ein Immobilienkauf geplant ist, darf der potenzielle Käufer mit Zustimmung des Eigentümers einen Auszug anfordern.
  • Gläubiger: Sie können den Auszug beantragen, um Ansprüche zu sichern, z. B. bei Zwangsvollstreckungen.
  • Erben: Personen, die ein Grundstück erben möchten, können einen Grundbuchauszug einsehen, um die rechtlichen Verhältnisse zu prüfen.
  • Notare und Anwälte: Diese dürfen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Grundbuchauszüge für Mandanten anfordern.
  • Makler und Banken: Mit Einwilligung des Eigentümers oder bei berechtigtem Interesse, z. B. zur Prüfung der Immobilie bei Finanzierungen, können auch diese Institutionen einen Auszug beantragen.
  • Gerichte: Im Rahmen eines Verfahrens können Gerichte direkt beim Grundbuchamt einen Auszug anfordern.

Privatpersonen ohne nachweisbares Interesse dürfen keinen Zugang zu einem Grundbuchauszug erhalten. Diese Einschränkung dient dem Datenschutz und der Wahrung der Privatsphäre der Eigentümer.

Falls eine dritte Person den Auszug beantragen soll, wird eine Vollmacht des Eigentümers benötigt. Ohne diese Vollmacht ist der Zugriff nicht gestattet.

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Ein Grundbuchauszug besteht aus mehreren Abschnitten:

  1. Bestandsverzeichnis: Enthält Informationen über das Grundstück, wie Lage und Größe.
  2. Abteilung I: Listet die aktuellen Eigentümer.
  3. Abteilung II: Vermerkt Lasten wie Wegerechte oder Nießbrauch.
  4. Abteilung III: Dokumentiert Hypotheken und Grundschulden.
Muster Vorlage für Grundbuchauszug Immobilie

Ein Grundbuchauszug wird in tabellarischer Form dargestellt und gibt einen strukturierten Überblick über die Rechtslage des Grundstücks. Er hat meistens einen amtlichen Kopf mit den Angaben der zuständigen Behörde. Jede Seite ist fortlaufend nummeriert, und ein Stempel oder eine Beglaubigung sind häufig sichtbar, um die Echtheit zu gewährleisten.

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug kann bei dem zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Dafür ist ein formloser Antrag notwendig, der folgende Angaben enthält:

  • Genaue Bezeichnung des Grundstücks (z. B. Adresse, Flurstücksnummer).
  • Angaben zum Antragsteller (Name, Adresse).
  • Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. Eigentumsnachweis oder Kaufabsicht).

Zusätzlich sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Ausweisdokument: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Vollmacht: Falls ein Dritter den Antrag stellt, wird eine Vollmacht des Eigentümers benötigt.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen. Bei dringenden Fällen ist es sinnvoll, eine direkte Rücksprache mit dem Grundbuchamt zu halten.

Kann ich den auch online beantragen?

Ja, in einigen Bundesländern ist die Online-Beantragung eines Grundbuchauszugs möglich. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Nutzerkonto: In der Regel muss ein Konto auf der Website des zuständigen Grundbuchamts oder über ein Verwaltungsportal angelegt werden.
  • Authentifizierung: Eine Identitätsprüfung, meist durch ein elektronisches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis mit Online-Funktion), ist notwendig.
  • Digitale Unterlagen: Bereithaltung der notwendigen Dokumente wie Ausweiskopie und Vollmacht in digitaler Form.

Der Online-Antrag bietet den Vorteil, dass die Bearbeitung häufig schneller erfolgt als bei postalischen Anträgen. Einige Plattformen stellen auch eine Vorschau oder ein vorläufiges Dokument zur Verfügung, bis die endgültige Version ausgestellt ist.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug betragen in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Bei der Beantragung über Online-Dienste können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen. Ein Grundbuchauszug ist in der Regel nicht kostenlos, auch wenn manche Dienstleister dies suggerieren.

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