Was ist die Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen von Vermögenswerten erhoben wird. Diese Steuer wird fällig, wenn eine Person einer anderen Person Vermögenswerte überträgt, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Die Schenkungssteuer ist in Deutschland im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.
Tabelle: Freibeträge Schenkungssteuer
Die Freibeträge der Schenkungssteuer hängen in Deutschland vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenkten ab. Je weiter weg die familiäre Beziehung, desto geringer der Freibetrag bei Schenkungen und desto höher die Steuerklasse.
Die jeweilige Steuerklasse bestimmt, mit welchem Steuersatz der, über dem Freibetrag liegende, Wert der Schenkung versteuert wird.
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Schenkungssteuer umgehen: drei Möglichkeiten
Für unterschiedliche Situationen gibt es die passenden Möglichkeiten die Schenkungssteuer zu umgehen.
Haus mit Nießbrauch schenken und Steuer umgehen
Die Schenkung mit lebenslangem Nießbrauchtrecht ist eine beliebte Methode, um den Erben die hohe Erbschaftssteuer auf das Erbe der Immobilie zu ersparen. Trotzdem fällt auf den Immobilienwert über dem Freibetrag eine Schenkungssteuer an. Durch ein Nießbrauch- oder Wohnrecht kann die steuerliche Bemessungsgrundlage der Schenkung aber deutlich verringert werden.
Der Wert des Nießbrauchrechts kann durch zwei Methoden festgelegt werden: Entweder berechnet das Finanzamt nach dem steuerlichen Bewertungsgesetz den Wert, welcher dann vom Grundstückswert abgezogen wird. Oder, Immobilienbesitzer legen dem Finanzamt bei Schenkung ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Immobiliensachverständigen vor. In vielen Fällen berechnet sich durch ein Gutachten ein höherer Nießbrauchswert und daher eine niedrigere Schenkungssteuerlast.
Verkehrswertgutachten haben den Vorteil, dass die Angaben zur Lebenserwartung durch die Sterbetafel angepasst werden können. Außerdem muss der steuerliche Zinssatz von 5,5% nicht mit einberechnet werden. Letztlich sorgt eine Immobilienbewertung nach Bewertungsgesetz auch für eine Mindestlaufzeit: Stirbt der Schenkende bereits kurz nach Schenkung, muss der Beschenkte nachversteuern. Das Verkehrswertgutachten berücksichtigt keine Mindestlaufzeit bei der Bewertung des Nießbrauchrechts.
Kettenschenkung
Bei einer Kettenschenkung wird die Immobilie zunächst an eine Person innerhalb der Familie übertragen, die wiederum die Immobilie an den eigentlichen Erben weiterschenkt. So wird das Haus zunächst auf einen nahen Angehörigen, z. B. den Ehepartner, übertragen. Anschließend wird die Immobilie von diesem Angehörigen an die eigentlichen Erben, z. B. die Kinder, weitergeschenkt. Dadurch können die jeweiligen Freibeträge bei der Schenkungssteuer mehrfach genutzt werden.
Bevor der Ehepartner die Anteile an dem Haus aber weiter verschenken kann, sollte dieser eine sogenannte Schamfrist von ein bis zwei Jahren einhalten.
Schenkung in Raten mittels Freibeträgen
Durch die Aufteilung großer Schenkungen in kleinere Raten, die unter den Freibeträgen liegen, kann die Schenkungssteuer vermieden werden. Diese Methode erfordert eine langfristige Planung und regelmäßige Schenkungen innerhalb der zulässigen Freibeträge alle zehn Jahre.
Häufige Fehler zu Schenkungssteuer und wie man sie vermeidet
Fehlende Meldung an das Finanzamt
Ein häufiger Fehler bei Schenkungen ist die unterlassene Meldung an das Finanzamt. Gemäß § 30 ErbStG sind sowohl der Schenker als auch der Beschenkte verpflichtet, jede Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Schenkung tatsächlich erfolgt. Versäumt man diese Meldung, drohen hohe Strafen und Nachzahlungen, die vermeidbar sind.
Vertragsklauseln und deren Tücken
Ein weiterer häufiger Fehler liegt in der ungenauen oder missverständlichen Formulierung von Schenkungsverträgen. Verträge, die nicht klar und präzise formuliert sind, können zu Missverständnissen führen und steuerliche Nachteile nach sich ziehen. Beispielsweise kann eine Klausel, die den Beschenkten zur Weiterschenkung verpflichtet, dazu führen, dass das Finanzamt die Schenkung nicht anerkennt und die Steuervergünstigungen entfällt.
FAQs: Schenkungssteuer umgehen
Kann man die Schenkungssteuer legal umgehen?
Ja, es gibt mehrere legale Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen. Zu den gängigsten Methoden gehören das Ausnutzen der Freibeträge, Kettenschenkungen und Schenkungen in Raten. Auch Eheschließungen oder Adoptionen können steuerliche Vorteile bieten, da enge Verwandte einen höheren Freibetrag haben.
Wie erfährt das Finanzamt von einer Schenkung?
Das Finanzamt erfährt von einer Schenkung in der Regel durch die gesetzlich vorgeschriebene Meldung. Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte sind verpflichtet, die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden. Darüber hinaus können Notare und Banken das Finanzamt über größere Transaktionen informieren. Diese Meldepflichten stellen sicher, dass Schenkungen transparent und nachvollziehbar bleiben.
Kann ich die Schenkungssteuer bei einer Schenkung an Geschwister umgehen?
Die Schenkungssteuer bei Schenkungen an Geschwister kann nur in begrenztem Umfang vermieden werden, da der Freibetrag für Geschwister nur 20.000 Euro beträgt. Um die Steuerlast zu reduzieren, können Kettenschenkungen in Betracht gezogen werden, wobei das Vermögen zunächst an eine Person mit einem höheren Freibetrag geschenkt wird und diese es dann an das Geschwister weitergibt. Eine genaue Planung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sind hierbei entscheidend.
Was ist besser: Schenkung oder Überschreibung, um die Schenkungssteuer zu umgehen?
Ob eine Schenkung oder eine Überschreibung besser ist, hängt von den individuellen Umständen ab. Eine Schenkung kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn die Freibeträge optimal genutzt werden. Eine Hausüberschreibung kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie die Selbstnutzung der Immobilie durch den Beschenkten. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden sollten.
Kann ich eine Immobilie mit Schulden verschenken und so die Schenkungssteuer umgehen?
Ja, die Schenkung einer belasteten Immobilie kann die Schenkungssteuer reduzieren, da nur der Nettowert der Immobilie, also der Wert abzüglich der Schulden, versteuert wird. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Schulden einen erheblichen Teil des Immobilienwerts ausmachen. Es ist jedoch wichtig, alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen.