Teilungserklärung: Beispiele, Muster und Kosten 2024

Das Wichtigste zuerst:

  • Die Teilungserklärung ist notwendig, um eine Immobilie in einzelne Unterimmobilien aufzuteilen und Eigentumswohnungen zu verkaufen.
  • Sie umfasst den Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Gemeinschaftsordnung.
  • Damit eine Teilungserklärung rechtskräftig wirksam ist, muss diese notariell beurkundet, oder zumindest notariell beglaubigt beim Grundbuchamt hinterlegt werden.
In diesem Artikel:

Um ein Mehrfamilienhaus in einzelne, verkäufliche Eigentumswohnungen umzuwandeln benötigt man eine Teilungserklärung. Dieser Artikel beleuchtet wie man eine Teilungserklärung beantragt, was diese kosten sollte und bietet eine Mustererklärung zum Download an.

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist ein notariell beglaubigtes Dokument, das die Aufteilung einer Immobilie in mehre Teile festlegt. Nur mit einer Teilungserklärung können für Wohnungen eines Mehrfamilienhauses Grundbucheinträge erstellt und die Wohnung damit verkauft werden.

Ihre rechtliche Grundlage findet die Teilungserklärung in §8 des Wohnungseigetumsgesetz (WEG) und muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Für aufgeteilte Immobilien werden einzelne Wohnungsgründbücher erstellt und diese in der Grundakte aufbewahrt.

Muster-Teilungserklärung als Download

Möchten Sie eine Teilungserklärung erstellen und wissen nicht, welche Informationen diese beinhalten sollte? Die Kollegen von wohnungseigentumsrecht.net haben eine Muster Teilungserklärung erstellt und diese zum Download freigegeben. Diese müssen Sie nur noch mit den jeweiligen Informationen ausfüllen.

Wie sieht eine Teilungserklärung aus?

Die Teilungserklärung ist ein Dokument mit 20 bis 40 Seiten und regelt präzise die Eigentumsverhältnisse, Rechten und Pflichten aller (Teil-)Eigentümer der Immobilie. Die meisten Teilungserklärungen sehen gleich aus: Sie beinhalten einen Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und gegebenenfalls eine Gemeinschaftsordnung.

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist eine im Maßstab 1:00 ausgestellte Bauzeichnung, in der Aufteilung, Lage und Größe der aufzuteilenden Immobilie festgelegt werden. Es wird genau räumlich getrennt und zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Ebenso werden Gärten, Keller und Speicher durch den Aufteilungsplan Wohneinheiten zugewiesen oder zur gemeinschaftlichen Nutzung deklariert.

Oft sind Treppenhäuser, Gärten und sogar Wasser- bzw. Gasleitungen Teil der Miteigentumsanteile. Diese werden in 1000stel unterteilt und auf Basis des Anteils an Wohnfläche im Sondereigentum aufgeteilt. Hat die Immobilie beispielsweise 1000 m² Grundfläche und ein Miteigentümer besitzt eine Wohnung mit 100m², stehen diesem 100/1000 also 10% der Miteigentumsanteile zu.

Der Aufteilungsplan muss zwingend durch das Bauamt oder einen Immobiliensachverständiger geprüft werden, damit dieser ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Beispiel eines 3D-visualisierten Aufteilungsplans.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass die aufgeteilten Wohneinheiten in sich abgeschlossen, also individuell und unabhängig von einander bewohnbar sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für die Eintragung ins Grundbuch verpflichtend, kann vom Bauamt aber erst nach Sichtung des Aufteilungsplans erstellt werden.

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung legt die Rechten und Pflichten der Eigentümergemeinschaft fest. Sie dient als verlängerter Arm des WEG und ist für die unterzeichnnden Eigentümer rechtlich bindend. Die Gemeinschaftsordnung kann folgende Punkte beinhalten:

  • Hausordnung
  • Sondernutzungsrechte
  • Kostenverteilung
  • Eigentümerversammlungen
  • Stimmrechte
  • Verwalterbestellung
  • Sanierungen
  • Haustierhaltung
  • Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum
  • Vermietung und Verkauf von (Mit-)Eigentumsanteilen
  • Nebenkosten

Die Gemeinschaftsordnung kann, einmal aufgesetzt, nur durch den mehrheitlichen Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden. Vor dem Kauf einer Immobilie mit Wohnungseigentümergemeinschaft empfiehlt sich daher der Blick in die Teilungserklärung.

Wer erstellt eine Teilungserklärung?

Es bedarf keiner besonderen Position oder Ausbildung: Teilungserklärungen für Immobilien und Grundstücke können grundsätzlich von jeder Person erstellt werden. Dafür müssen nur die Vorgaben des WEG eingehalten werden. Oftmals nehmen Eigentümer die Hilfe von Architekten oder Sachverständigen für die Erstellung eines Aufteilungsplans in Anspruch. Damit eine Teilungserklärung aber wirksam und vom Grundbuchamt akzeptiert wird, muss diese notariell beurkundet werden.

Wie viel kostet eine Teilungserklärung?

Die Kosten für eine Teilungserklärung unterteilen sich in die notarielle Beglaubigung oder Beurkundung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Eintrag ins Grundbuch.

  1. Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung: Bei der notariellen Beglaubigung wird bestätigt, dass der Eigentümer selbst die Teilungserklärung unterschrieben hat. Die Beglaubigung kostet zwischen 75 und 150 Euro. Soll der Notar außerdem noch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Teilungserklärung beurkunden, trifft ein nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegter Regelsatz abhängig vom Wert der Immobilie an.
  2. Abgeschlossenheitsbescheinigung durchs Bauamt: Abhängig von der Kommune oder Behörde kostet diese einen zwei- bis sogar dreistelligen Betrag.
  3. Eintragung durchs Grundbuchamt: Auch für die Ausstellung der aufgeteilten Grundbücher wird der Verkehrswert der Immobilie herangezogen.

Es ist davon auszugehen, dass eine Teilungserklärung insgesamt Kosten im vierstelligen Bereich verursacht.

Teilungserklärung: Darauf sollten Wohnungskäufer achten

Die Teilungserklärung hat ihre rechtliche Grundlage zwar im Wohnungseigentumsgesetz, kann durch sogenannte Öffnungsklauseln aber auch vom WEG abweichen. Vor dem Kauf einer Immobilie sollte die Teilungserklärung von Käufern in jedem Fall gelesen werden, da sie sich in einigen Fällen nachhaltig für die neuen Eigentümer verhalten kann. Mögliche Fallstricke können Folgende sein:

  • In der Gemeinschaftsordnung kann festgelegt werden, dass Wohngeldrückstände, also z.B. nicht bezahlte Nebenkosten, durch den neuen Eigentümer zu begleichen sind.
  • Fenster und Fensterrahmen gehören laut WEG zum Gemeinschaftseigentum. Üblich ist es aber nicht, für kaputte Fenster eines Miteigentümers zu bezahlen. In der Teilungserklärung kann nämlich festgelegt werden, dass jeder Eigentümer seine eigenen Fenster und Fensterrahmen instandhalten und -setzen muss.
  • In der Hausordnung kann auch festgelegt werden, welche Art von Tierhaltung in der Immobilie erlaubt ist.

Üblich sind aber hauptsächlich Fallstricke zur Kostenverteilung und zum Stimmrecht. Hier ist es wichtig darauf zu achten, ob Kosten und Stimmen nach Kopfprinzip oder  anteilig nach Anteil an der Gesamtimmobilie verteilt werden. Dies kann bei Eigentümerversammlungen oft zu langen Diskussionen führen.

Wie ist eine Teilungserklärung zu beantragen?

Die Teilungserklärung beantragt man in vier einfachen Schritten.

  1. Aufteilungsplan erstellen: Hier wird definiert welche Teile der Immobilie zum Gemeinschafts- und welche zum Sondereigentum gehören. Dieser kann durch Eigentümer selbst erstellt werden oder Hilfe von einem Architekten oder einem Sachverständigen in Anspruch genommen werden.
  2. Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen: Mit dem erstellten Aufteilungsplan kann man sich bei der zuständigen Behörde (meist Bauamt) eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen lassen.
  3. Teilungserklärung abgeben: Besitzer der zu teilenden Immobilie geben können beim Grundbuchamt eine Teilungserklärung nach §8 des WEG abgeben. Dies muss notariell zumindest beglaubigt, wenn nicht sogar beurkundet geschehen.
  4. Erstellung der Wohnungsgrundbücher: Hat das Grundbuchamt die eingereichte Teilungserklärung geprüft und genehmigt (dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen), wird das Grundstückswohnbuch geschlossen und dem Teilungsplan entsprechend Wohnungsgrundbücher ausgestellt.

Lässt sich eine Teilungserklärung ändern?

Eine Teilungserklärung lässt sich mit der Zustimmung aller Eigentümer und einer aktualisierten notariellen Beglaubigung ändern. Dies wird nötig, wenn sich die Wohnfläche neu aufteilt, Wohnungen zusammengefasst werden oder Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum wird. Das Ändern einer Teilungserklärung kostet im Prinzip genauso viel wie eine neue Teilungserklärung.

Es gibt aber auch Änderungen, die nicht alle Eigentümer betreffen. Ein häufiges Beispiel sind zwei Eigentümer die den Kellerabteil oder Parkplatz tauschen wollen. In diesem Fall reicht es allerdings eine schriftliche Vereinbarung zwischen den jeweiligen Parteien aufzusetzen

Wie lange ist eine Teilungserklärung gültig?

Die Teilungserklärung ist endgültig und wird beim Grundbuchamt aufbewahrt. Gibt es für ein Grundstück eine Teilungserklärung, muss diese im Grundbuch vermerkt sein.

Ihr Ansprechpartner
André Schiffer

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024

Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

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