Fragen und Antworten zu § 194 BauGB & § 198 BewG | Schiffer & Partner Immobilienbewertung

Fragen und Antworten: Alles, was Sie über § 194 BauGB und § 198 BewG wissen müssen

In der Welt der Immobilienbewertung fallen immer wieder zwei Paragraphen, die für Eigentümer, Erben und Investoren von elementarer Bedeutung sind: der § 194 BauGB und der § 198 BewG. Während der eine definiert, was eine Immobilie objektiv wert ist, regelt der andere, wie Sie sich gegen eine zu hohe Besteuerung durch das Finanzamt wehren können.

Schiffer & Partner Immobilienbewertung erläutert Ihnen in diesem Ratgeber, warum dieses juristische Wissen bares Geld wert ist und wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Der § 194 BauGB bildet die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) von Immobilien unter objektiven Gesichtspunkten. Der § 198 BewG hingegen ist die sogenannte „Öffnungsklausel“ im Steuerrecht. Sie erlaubt es Steuerpflichtigen, durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Marktwert nachzuweisen, als das Finanzamt pauschal berechnet hat. Schiffer & Partner Immobilienbewertung erstellt hierfür die notwendigen zertifizierten Gutachten, um die Steuerlast bei Erbschaft oder Schenkung rechtssicher zu senken.

1. Der § 194 BauGB: Das Fundament des Marktwerts

Der Paragraph 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist das „Fundament“ der Sachverständigen. Er definiert den Begriff des Verkehrswerts:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften [...] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Schiffer & Partner Immobilienbewertung ein Gutachten nach § 194 BauGB erstellt, ermitteln wir den Preis, den ein neutraler Käufer am freien Markt für Ihr Objekt zahlen würde. Hierbei fließen alle Grundlagen der Wertermittlung ein, vom Bodenwert bis zum baulichen Zustand. Dies ist der Goldstandard für jeden Immobilienverkauf oder jede gerichtliche Auseinandersetzung.

2. Der § 198 BewG: Ihre Verteidigung gegen das Finanzamt

Der Paragraph 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) ist Ihr wichtigstes Werkzeug im Umgang mit der Finanzverwaltung. Das Finanzamt bewertet Immobilien bei Erbschaften oder Schenkungen nach Massenverfahren, die oft zu unrealistisch hohen Werten führen.

Die Öffnungsklausel:

Der Gesetzgeber räumt Ihnen mit § 198 BewG das Recht ein, den Gegenbeweis anzutreten. Wenn Sie nachweisen können, dass der tatsächliche Marktwert (ermittelt nach § 194 BauGB) niedriger ist als der vom Finanzamt „festgestellte Wert“, muss das Finanzamt den niedrigeren Wert als Besteuerungsgrundlage akzeptieren.

Schiffer & Partner Immobilienbewertung nutzt diesen Paragraphen regelmäßig, um für Mandanten die Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer zu korrigieren. Oft liegt die Ersparnis im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich.

3. Das Zusammenspiel: Wie Schiffer & Partner Immobilienbewertung beide Welten vereint

Um den § 198 BewG erfolgreich zu nutzen, benötigen Sie ein Gutachten, das den strengen Anforderungen des § 194 BauGB sowie der ImmoWertV entspricht.

  • Zertifizierte Qualität: Ein einfacher Kostenvoranschlag oder eine Maklerschätzung reicht nicht aus. Das Finanzamt verlangt ein Gutachten von einer „besonders sachkundigen Person“. Die Sachverständigen von Schiffer & Partner Immobilienbewertung sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, was eine bundesweite Anerkennung garantiert.
  • Methodische Stärke: Wir dokumentieren wertmindernde Faktoren wie Sanierungsstau, Bauschäden oder Rechte und Belastungen punktgenau.
  • Fachliche Begründung: Wir leiten Liegenschaftszinssätze und Bewirtschaftungskosten sauber her, sodass das Gutachten auch einer Überprüfung durch den staatlichen Gutachterausschuss standhält.

FAQ-Sektion: Häufige Fragen zu den Paragraphen

Wann greift der § 194 BauGB?

Immer dann, wenn ein objektiver Wert benötigt wird – etwa beim Hausverkauf ohne Makler, bei Scheidungen, Erbe oder für Bilanzierungszwecke für z. B. eine Finanzierung.

Wie lange habe ich Zeit, um den § 198 BewG zu nutzen?

Sobald Sie den Feststellungsbescheid vom Finanzamt erhalten, laufen Fristen für den Einspruch. Wir empfehlen, Schiffer & Partner Immobilienbewertung umgehend zu kontaktieren, sobald Ihnen der Bescheid vorliegt.

Reicht ein Kurzgutachten für den § 198 BewG aus?

In der Regel verlangen Finanzämter für die Nachweisführung nach § 198 BewG ein vollwertiges Verkehrswertgutachten. Eine Kurzbewertung kann jedoch für eine erste Einschätzung sinnvoll sein, um zu prüfen, ob sich der Weg über den § 198 BewG wirtschaftlich lohnt.

Muss ich den Gutachter selbst bezahlen?

Ja, das Honorar trägt der Steuerpflichtige. Da die erzielte Steuerersparnis jedoch meist um ein Vielfaches höher ist als die Kosten für ein Gutachten, amortisiert sich das Gutachten fast immer.

Lassen Sie sich nicht von Paragraphen verunsichern – nutzen Sie sie zu Ihrem Vorteil

Schiffer & Partner Immobilienbewertung berät Sie kompetent und führt Sie sicher durch das Dickicht der gesetzlichen Vorgaben.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner Immobilienbewertung steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge
Wir beraten Sie gerne

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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