Bei einer Gutachtenüberprüfung (auch Plausibilisierung oder Second Opinion genannt) wird ein bereits vorliegendes Immobiliengutachten durch einen neutralen Sachverständigen auf methodische Fehler, unpassende Marktdaten oder unlogische Herleitungen geprüft.
Oft weichen Gutachten massiv von der Marktrealität ab oder enthalten handwerkliche Fehler. Eine Überprüfung gibt Ihnen Sicherheit, ob der ermittelte Wert belastbar ist oder ob Sie gegen ein fehlerhaftes Gutachten (z. B. bei Gericht oder dem Finanzamt) vorgehen sollten.
Häufige Fehlerquellen sind veraltete Bodenrichtwerte, falsche Liegenschaftszinssätze, die Nichtberücksichtigung von Baumängeln oder die Wahl eines ungeeigneten Wertermittlungsverfahrens. Auch Rechenfehler oder widersprüchliche Aussagen im Textteil kommen vor.
Eine Plausibilisierung prüft, ob das vorliegende Gutachten in sich stimmig und nachvollziehbar ist. Ein Vollgutachten hingegen ist eine komplett neue, eigenständige Wertermittlung. Die Überprüfung ist oft der erste Schritt, um zu entscheiden, ob ein neues Gutachten notwendig ist.
Ja. Wenn Sie im Rahmen eines Prozesses (z. B. Scheidung oder Erbe) ein Privatgutachten der Gegenseite vorliegen haben, kann unsere fachliche Überprüfung Ihrem Anwalt helfen, die Schwachstellen des gegnerischen Gutachtens präzise zu erschüttern.
Absolut. Wenn das Finanzamt den Wert einer Immobilie zu hoch ansetzt, können wir das behördliche Bewertungsprotokoll prüfen und fachlich begründen, warum der angesetzte Wert nicht den realen Marktverhältnissen entspricht (§ 198 BewG).
Alle Überprüfungen werden durch unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. Dies garantiert, dass die Prüfung auf demselben (oder einem höheren) fachlichen Niveau erfolgt wie das ursprüngliche Gutachten.
Wir benötigen das vollständige Gutachten (inklusive aller Anlagen) als PDF oder in Papierform. Hilfreich sind zudem aktuelle Informationen zum Objekt, die dem ursprünglichen Gutachter eventuell nicht vorlagen.
Ja. Sie erhalten eine detaillierte schriftliche Stellungnahme, in der wir die gefundenen Mängel auflisten und bewerten, ob diese den ermittelten Verkehrswert signifikant beeinflusst haben.
In der Regel können wir eine erste Einschätzung innerhalb weniger Werktage geben. Die detaillierte schriftliche Stellungnahme liegt meist innerhalb von 1 bis 2 Wochen vor.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des vorliegenden Gutachtens und der Tiefe der gewünschten Analyse. Da eine Überprüfung oft weniger zeitaufwendig ist als ein neues Vollgutachten, ist sie eine kosteneffiziente Methode zur Qualitätssicherung. Diese Arbeit rechnen wir in der Regel im Stundenaufwand ab. Gern erstellen wir Ihnen ein Pauschalangebot passend zu Ihrem Fall. Rufen Sie uns an!
Ja. Als zertifizierte Sachverständige sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet. Wir bestätigen ein korrektes Gutachten ebenso wie wir ein fehlerhaftes kritisieren. Nur ein objektives Prüfergebnis ist vor Gericht oder Behörden verwertbar.
Falls die Überprüfung ergibt, dass das vorliegende Gutachten unbrauchbar ist, können wir auf Wunsch eine komplett neue Wertermittlung nach § 194 BauGB erstellen, die dann als korrekte Verhandlungsgrundlage dient.
In vielen Fällen ist eine erneute Besichtigung für eine reine Plausibilitätsprüfung nicht zwingend erforderlich, sofern das vorliegende Gutachten ausreichend bebildert ist. Für eine gerichtsfeste Widerlegung kann ein Ortstermin jedoch sinnvoll sein.
Ja, sofern die Immobilien in Deutschland liegen. Wir prüfen auch Gutachten, die nach internationalen Standards (wie RICS oder Red Book) erstellt wurden, auf ihre Konformität mit dem deutschen Markt und den hiesigen Wertermittlungsrichtlinien.
Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.
Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:
Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
Rechtlicher Hinweis: In unserem Wissensmagazin schreiben wir regelmäßig über Themen, die zur Immobilienbewertung gehören und die wir relevant finden. Manche Informationen können aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben veraltet oder inkorrekt sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Inhalten dieser Artikel um eine Meinungsäußerung. Diese Informationen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für deren Korrektheit. Eine professionelle Immobilienbewertung bedarf immer der Würdigung des Einzelfalls durch einen Sachverständigen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60