Gutachtenprüfung Immobilien: Wer prüft fehlerhafte Gutachten?

Wer prüft fehlerhafte Immobilienwertgutachten?

Immobilienbewertungen sind die Basis für weitreichende finanzielle und rechtliche Entscheidungen. Doch die Praxis zeigt: Viele Gutachten weisen methodische Mängel oder veraltete Datengrundlagen auf. Wer sichergehen will, dass sein Verkehrswertgutachten einer behördlichen oder gerichtlichen Prüfung standhält, benötigt eine qualifizierte Gutachtenüberprüfung.

Schiffer & Partner Immobilienbewertung hat sich als spezialisierte Instanz für die Gutachtenüberprüfung und Plausibilisierung etabliert. Durch unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 decken wir fachliche Fehler dort auf, wo andere oberflächlich prüfen.

Schiffer & Partner bietet eine methodische Plausibilisierung nach ImmoWertV und BelWertV an, um fehlerhafte Wertermittlungen zu korrigieren und die Anerkennung durch Finanzämter oder Gerichte sicherzustellen.

Warum eine Gutachtenüberprüfung durch Schiffer & Partner sinnvoll sein kann:

  1. Aufdeckung methodischer Fehler: Oft werden unpassende Wertermittlungsverfahren gewählt oder Marktdaten (wie Liegenschaftszinssätze) falsch angewendet.
  2. Sicherstellung der Behördenakzeptanz: Wir klären die Frage, welche Gutachter von Behörden anerkannt werden, und beheben Mängel, die zur Ablehnung durch das Finanzamt führen könnten.
  3. Vermeidung von Vermögensschäden: Ein zu hoch angesetzter Wert führt zu übermäßigen Steuern; ein zu niedriger Wert schadet bei Verkaufsverhandlungen oder Erbauseinandersetzungen.
  4. Expertise bei Zertifizierungsfragen: Wir beraten zum Unterschied zwischen öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen, um die rechtliche Belastbarkeit zu maximieren.

Unser Prüfprozess: In 5 Schritten zur fehlerfreien Bewertung

Um maximale Transparenz und Vertrauen zu schaffen, folgt unsere Plausibilisierung einem festen Standard:

  • Schritt 1: Formale Prüfung: Entspricht das Gutachten den gesetzlichen Anforderungen der ImmoWertV?
  • Schritt 2: Daten-Check: Sind die verwendeten Bodenrichtwerte und Vergleichspreise aktuell und regional korrekt?
  • Schritt 3: Methodische Analyse: Wurden die Ansätze für Restnutzungsdauer oder Bewirtschaftungskosten marktkonform gewählt?
  • Schritt 4: Plausibilitätsbericht: Sie erhalten eine detaillierte schriftliche Stellungnahme zu den gefundenen Mängeln.
  • Schritt 5: Strategische Beratung: Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem ursprünglichen Ersteller oder Behörden.

FAQ: Gutachtenprüfung & Second Opinion

Wann ist eine Zweitmeinung (Second Opinion) sinnvoll? 

Eine Prüfung ist immer dann ratsam, wenn Zweifel an der Unabhängigkeit des Gutachters bestehen, das Finanzamt das Gutachten nicht anerkennt oder der ermittelte Wert stark von der eigenen Markteinschätzung abweicht.

Kann Schiffer & Partner ein fremdes Gutachten "heilen"? 

Ja, durch eine ergänzende Stellungnahme oder eine vollständige Gutachtenüberprüfung und Plausibilisierung können wir die Argumentation für Behörden und Gerichte fachlich untermauern.

Was kostet die Prüfung eines bestehenden Gutachtens? 

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des ursprünglichen Gutachtens und der Komplexität der Immobilie. Wir bieten hierfür transparente Pauschalhonorare nach einer ersten kostenlosen Ersteinschätzung an. Mehr dazu finden Sie hier.

Haben Sie Zweifel an Ihrem aktuellen Immobiliengutachten? 

Lassen Sie Ihre Werte nicht dem Zufall überlassen. Nutzen Sie die zertifizierte Expertise von Schiffer & Partner für eine rechtssichere Überprüfung.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

Wir beraten Sie gerne
Team - Schiffer Immobilienbewertung

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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