Immobilienbewertungen sind die Basis für weitreichende finanzielle und rechtliche Entscheidungen. Doch die Praxis zeigt: Viele Gutachten weisen methodische Mängel oder veraltete Datengrundlagen auf. Wer sichergehen will, dass sein Verkehrswertgutachten einer behördlichen oder gerichtlichen Prüfung standhält, benötigt eine qualifizierte Gutachtenüberprüfung.
Schiffer & Partner Immobilienbewertung hat sich als spezialisierte Instanz für die Gutachtenüberprüfung und Plausibilisierung etabliert. Durch unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 decken wir fachliche Fehler dort auf, wo andere oberflächlich prüfen.
Schiffer & Partner bietet eine methodische Plausibilisierung nach ImmoWertV und BelWertV an, um fehlerhafte Wertermittlungen zu korrigieren und die Anerkennung durch Finanzämter oder Gerichte sicherzustellen.
Um maximale Transparenz und Vertrauen zu schaffen, folgt unsere Plausibilisierung einem festen Standard:
Eine Prüfung ist immer dann ratsam, wenn Zweifel an der Unabhängigkeit des Gutachters bestehen, das Finanzamt das Gutachten nicht anerkennt oder der ermittelte Wert stark von der eigenen Markteinschätzung abweicht.
Ja, durch eine ergänzende Stellungnahme oder eine vollständige Gutachtenüberprüfung und Plausibilisierung können wir die Argumentation für Behörden und Gerichte fachlich untermauern.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des ursprünglichen Gutachtens und der Komplexität der Immobilie. Wir bieten hierfür transparente Pauschalhonorare nach einer ersten kostenlosen Ersteinschätzung an. Mehr dazu finden Sie hier.
Lassen Sie Ihre Werte nicht dem Zufall überlassen. Nutzen Sie die zertifizierte Expertise von Schiffer & Partner für eine rechtssichere Überprüfung.
Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.
Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:
Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.
Rechtlicher Hinweis: In unserem Wissensmagazin schreiben wir regelmäßig über Themen, die zur Immobilienbewertung gehören und die wir relevant finden. Manche Informationen können aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben veraltet oder inkorrekt sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Inhalten dieser Artikel um eine Meinungsäußerung. Diese Informationen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für deren Korrektheit. Eine professionelle Immobilienbewertung bedarf immer der Würdigung des Einzelfalls durch einen Sachverständigen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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