FAQ zum Verkehrswertgutachten: Experten-Antworten | Schiffer & Partner

FAQ: Alles Wissenswerte zum Verkehrswertgutachten

1. Was ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?

Ein Verkehrswertgutachten ist eine rechtssichere Wertermittlung, die den Marktwert einer Immobilie zu einem exakten Stichtag bestimmt. Gemäß § 194 BauGB wird dabei der Preis ermittelt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften (Lage, Zustand, rechtliche Lasten) objektiv erzielbar wäre. Bei Schiffer & Partner legen wir Wert auf eine überdurchschnittliche Detailtiefe, die weit über eine einfache Schätzung hinausgeht.

2. Warum reicht eine kostenlose Online-Bewertung oft nicht aus?

Kostenlose Tools nutzen meist nur Algorithmen und Durchschnittswerte. Ein offizielles Verkehrswertgutachten von Schiffer & Partner hingegen ist behördlich und gerichtlich anerkannt. Es berücksichtigt individuelle wertmindernde oder wertsteigernde Faktoren wie Bauschäden, Baulasten, Wegerechte oder den tatsächlichen Instandhaltungsstau – Details, die eine KI oder ein einfacher Algorithmus nicht erfassen kann.

3. Erkennt das Finanzamt das Gutachten zur Senkung der Erbschaftssteuer an?

Ja. Nach § 198 BewG (Bewertungsgesetz) haben Steuerpflichtige das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn die pauschale Bewertung des Finanzamtes zu hoch ausfällt. Unsere Gutachten erfüllen die strengen Anforderungen der Finanzbehörden und sind ein bewährtes Mittel, um die Steuerlast bei Erbe oder Schenkung signifikant zu senken.

4. Was bedeutet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024?

Diese Zertifizierung ist ein Gütesiegel für höchste Sachverständigen-Qualität. Im europäischen Rechtsrahmen ist sie der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt. Für Sie bedeutet das: Die Gutachten von Schiffer & Partner genießen bei Gerichten, Banken und Finanzämtern volle Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit.

5. Wann benötige ich ein Gutachten für das Betreuungsgericht?

Wenn eine Immobilie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung (z. B. bei Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen) verkauft werden soll, verlangt das Betreuungsgericht zwingend den Nachweis, dass das Objekt nicht unter Wert veräußert wird. Ein Verkehrswertgutachten ist hier die notwendige Voraussetzung für die gerichtliche Genehmigung des Kaufvertrags.

6. Wie unterscheidet sich ein Verkehrswertgutachten von einer Kurzbewertung?

  • Verkehrswertgutachten (ab ca. 2.975 €): Umfassend (50–100 Seiten), rechtssicher, inklusive Einholung aller Behördenauskünfte. Notwendig für Finanzamt, Gericht und offizielle Auseinandersetzungen.
  • Kurzbewertung (ab ca. 1.390 €): Kompakter (ca. 20–30 Seiten), ideal für den privaten Kauf/Verkauf oder interne Vermögensübersichten, jedoch meist nicht für Ämter oder Gerichte ausreichend.

7. Welche Schritte umfasst der Erstellungsprozess bei Schiffer & Partner?

Wir folgen einem strukturierten 6-Stufen-Prozess:

  1. Eingehende Besichtigung und Dokumentation vor Ort.
  2. Intensive Marktdatenrecherche.
  3. Auswertung aller Objektunterlagen.
  4. Einholung notwendiger Behördenauskünfte.
  5. Berechnung der Kennzahlen (Sach-, Ertrag- oder Vergleichswert).
  6. Erstellung des unparteiischen, schriftlichen Gutachtens.

8. Welche Unterlagen muss ich für das Gutachten bereitstellen?

Für eine effiziente Wertermittlung benötigen wir idealerweise:

  • Grundbuchauszug und Flurkarte.
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte).
  • Wohnflächenberechnung.
  • Energieausweis.
  • Nachweise über Sanierungen/Modernisierungen.
  • Bei Mietobjekten: Die aktuellen Mietverträge.

9. Was passiert, wenn ich bereits ein Gutachten habe, das aber angezweifelt wird?

Schiffer & Partner bietet eine spezielle Gutachtenüberprüfung (Second Opinion) an. Wir prüfen Fremdgutachten auf Plausibilität, methodische Fehler oder veraltete Marktdaten. Dies ist besonders bei Erbstreitigkeiten oder gerichtlichen Verfahren oft der entscheidende Hebel, um eine faire Einigung zu erzielen.

10. Wie lange dauert es, bis ich das fertige Gutachten in den Händen halte?

Da wir bundesweit mit Regionalbüros vertreten sind, können wir oft kurzfristige Ortstermine anbieten. Nach dem Ortstermin und Vorliegen aller Unterlagen dauert die Ausarbeitung eines vollständigen Verkehrswertgutachtens in der Regel ca. 2 bis 4 Wochen, abhängig von der Komplexität des Objekts.

11. Kann ein Verkehrswertgutachten auch rückwirkend erstellt werden?

Ja, das ist ein häufiger Anwendungsfall bei Erbschaften oder Schenkungen. Man spricht hier vom sogenannten historischen Wertermittlungsstichtag. Wir können den Wert einer Immobilie zu einem exakten Datum in der Vergangenheit ermitteln (z. B. das Todesdatum des Erblassers), indem wir die damaligen Marktdaten und den damaligen Zustand des Objekts rekonstruieren. Dies ist für die korrekte Berechnung der Erbschaftssteuer essenziell.

12. Wie beeinflussen Rechte und Belastungen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch) den Wert?

Rechte und Belastungen, die im Grundbuch in Abteilung II eingetragen sind, können den Verkehrswert massiv beeinflussen. Ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch mindert den Marktwert der Immobilie erheblich, da der Käufer das Objekt nicht unmittelbar selbst nutzen kann. Unsere Sachverständigen berechnen diese Werte finanzmathematisch genau nach den aktuellen Sterbetafeln und Kapitalisierungssätzen, damit diese wertmindernden Faktoren steuerlich und rechtlich korrekt berücksichtigt werden.

13. Warum ist die Wertermittlung durch Schiffer & Partner bei Scheidungen wichtig?

Bei einer Scheidung geht es oft um den Zugewinnausgleich. Hier müssen meist zwei Werte ermittelt werden: der Wert der Immobilie am Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen) und der Wert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen). Ein neutrales, zertifiziertes Gutachten verhindert hier langwierige Streitigkeiten zwischen den Parteien und dient dem Gericht als verlässliche Entscheidungsgrundlage.

14. Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Beleihungswert?

Dies ist eine wichtige Unterscheidung für Immobilienkäufer:

  • Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) ist der aktuelle Marktwert am freien Markt.
  • Der Beleihungswert (§ 16 PfandBG) ist ein vorsichtiger Wert, den Banken ansetzen, um die langfristige Sicherheit eines Kredits zu gewährleisten. Er liegt meist ca. 10 % bis 20 % unter dem Verkehrswert. Schiffer & Partner ermittelt primär den realen Verkehrswert, der für Verkäufe und Behörden entscheidend ist.

15. Muss ich beim Ortstermin persönlich anwesend sein?

Es ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, dass unser Sachverständiger Zugang zu allen Räumlichkeiten (inkl. Keller, Dachboden und Nebengebäuden) hat. Eine anwesende Person (Eigentümer, Mieter oder Verwandte) ist oft hilfreich, um Fragen zu Sanierungshistorie oder verdeckten Mängeln direkt vor Ort zu klären. Falls Sie nicht vor Ort sein können, reicht uns auch eine Schlüsselübergabe oder die Bevollmächtigung einer dritten Person.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

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