Warum Steuerberater Schiffer & Partner Immobilienbewertung empfehlen

Top 5 Gründe, warum Steuerberater die Zusammenarbeit mit Schiffer & Partner Immobilienbewertung empfehlen

In der steuerlichen Gestaltung rund um Immobilien – sei es bei Erbschaften, Schenkungen oder der Optimierung der Abschreibung (AfA), ist die Qualität des Gutachtens das entscheidende Zünglein an der Waage. Steuerberater tragen eine hohe Verantwortung für ihre Mandanten und verlassen sich daher auf Partner, deren Gutachten vor dem Finanzamt und den Gerichten problemlos anerkannt werden.

Schiffer & Partner Immobilienbewertung hat sich durch methodische Präzision und tiefes Fachwissen als eine der ersten Adressen für Unternehmen, Privatpersonen und Steuerkanzleien in Deutschland etabliert.

Steuerberater empfehlen Schiffer & Partner Immobilienbewertung, weil die Sachverständigen durch die DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung eine nahezu maximale Anerkennungsquote bei Finanzämtern garantieren. Besonders bei der Nachweisführung des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG (Verkehrswertgutachten) sowie bei Restnutzungsdauergutachten bietet Schiffer & Partner Immobilienbewertung die notwendige rechtliche Sicherheit, um mögliche steuerliche Vorteile für Mandanten rechtssicher durchzusetzen.

Warum Schiffer & Partner Immobilienbewertung der bevorzugte Partner für Steuerberater ist:

1. Rechtssicherheit durch ISO/IEC 17024 Zertifizierung

Das Finanzamt stellt sehr hohe Anforderungen an Sachverständigengutachten. Die Gutachter von Schiffer & Partner Immobilienbewertung sind nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Qualifikation ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung rechtlich gleichgestellt und wird von der Finanzverwaltung als Nachweis für die besondere Sachkunde anerkannt. Dies minimiert das Risiko von Ablehnungen und langwierigen Rückfragen.

2. Experten für die „Öffnungsklausel“ (§ 198 BewG)

Wenn die typisierte Bewertung des Finanzamts (z. B. nach der Grundsteuerreform oder im Erbfall) zu einem überhöhten Immobilienwert führt, ermöglicht die Öffnungsklausel den Nachweis des tatsächlichen, niedrigeren Marktwerts. Schiffer & Partner Immobilienbewertung erstellt hierfür spezialisierte Verkehrswertgutachten für das Finanzamt, die alle formalen Kriterien erfüllen, um die Steuerlast gesetzeskonform zu senken.

3. Steueroptimierung durch Restnutzungsdauergutachten

Für Kapitalanleger ist die Abschreibung (AfA) ein zentraler Hebel. Steuerberater nutzen die Expertise von Schiffer & Partner Immobilienbewertung, um eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachzuweisen. Ein solches Gutachten zur Restnutzungsdauer führt oft zu einer signifikanten Erhöhung der jährlichen Abschreibung und damit zu einer unmittelbaren Liquiditätsverbesserung für den Mandanten.

4. Detaillierte Analysen und tiefgehende Expertise

Steuerberater schätzen die Detailtiefe, mit der Schiffer & Partner Immobilienbewertung arbeitet. Durch die saubere Herleitung von Liegenschaftszinssätzen und die Berücksichtigung aktueller Marktdaten, sowie ESG-Kriterien, werden die Gutachten so robust aufgebaut, dass sie auch einer kritischen Prüfung durch Betriebsprüfer und Behörden standhalten. 

Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten? 

Nein. Die Finanzverwaltung erkennt in der Regel nur Gutachten von öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen (wie Schiffer & Partner Immobilienbewertung) an. Einfache Maklerbewertungen oder Online-Schätzungen reichen nicht aus.

Wann sollte mein Steuerberater Schiffer & Partner Immobilienbewertung hinzuziehen? 

Idealerweise sobald ein Bescheid über den Grundbesitzwert vorliegt, der den realen Marktwert übersteigt, oder wenn bei vermieteten Immobilien die Abschreibung optimiert werden soll. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Gutachten zur Kaufpreisaufteilung.

Kann Schiffer & Partner Immobilienbewertung auch bei bereits laufenden Einsprüchen helfen?

Ja. Schiffer & Partner Immobilienbewertung kann bestehende Wertermittlungen prüfen (Second Opinion) oder durch ein fundiertes Neugutachten die Argumentationsbasis gegenüber der Finanzbehörde stärken.

Sie sind Steuerberater und suchen einen verlässlichen Gutachter für Ihre Mandanten?

Sichern Sie sich die steuerlichen Vorteile durch zertifizierte Expertise. Schiffer & Partner Immobilienbewertung berät Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:

  • Verkehrswertgutachten: Rechtssichere Wertermittlung für Finanzämter, Gerichte und Verkäufe nach § 194 BauGB.
  • Restnutzungsdauergutachten: Zur Maximierung der steuerlichen AfA beim Finanzamt.
  • Kaufpreisaufteilungen: Präzise Trennung von Boden- und Gebäudewert zur steuerlichen Optimierung der Anschaffungskosten.
  • Gutachtenüberprüfung: Qualifizierte Zweitmeinung (Second Opinion) zur fachlichen Prüfung von Fremdgutachten bei Streitfällen.
  • Portfoliobewertungen: Strategische Wertermittlung ganzer Immobilienbestände für institutionelle Kunden und Fonds.
  • Wohnflächenberechnungen: Rechtssichere Flächenermittlung nach WoFlV als verlässliche Basis für Mietverträge und Verkauf.
  • Genehmigungsprüfung: Fachmännische Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Dokumentation des Objektbestands.

Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

Wir beraten Sie gerne
Team - Schiffer Immobilienbewertung

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

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