Schiffer Immobilienbewertung - Ihre Spezialisten für Wertermittlung in Hamburg und Umgebung.

Ihre Gutachter für Verkehrswertgutachten, Mietwertgutachten, Restnutzungsdauergutachten und Kurzbewertungen für Immobilien, Grundstücke und ganze Portfolios in Hamburg und Umgebung.

Zertifiziert durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle

Rechtssicher & anerkannt von Gerichten, Behörden, Finanzämtern (§ 198 BewG)

Langjährige Erfahrung mit der Bewertung aller Immobilienarten

Professionelle Immobiliensachverständige in Ihrer Nähe

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Marktwertermittlung

Mit einer fundierten Marktwertermittlung können Sie den Wert Ihrer Immobilie verlässlich einschätzen - Ideal für Vermögensübersicht und An- und Verkauf.

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Honorar 1.390 €

Verkehrswertgutachten

Ein offizielles und fundiertes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB hilft Ihnen bei Erbe, Scheidung, Schenkung und anderen steuerlichen Themen.

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Honorar ab 2.975 €

Restnutzungsdauergutachten

Mit einem Restnutzungsdauergutachten für Ihre Kapitalanlageimmobilie sparen Sie Steuern über eine höhere Abschreibung.
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Kostenfreie Beratung

Honorar ab 910 € inkl. Ortstermin

“Wir begutachten den Wert Ihrer Immobilie präzise nach geltenden Gesetzen und Verordnungen. Ein Verkehrswertgutachten, das von mir und unseren qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt wird, ist gerichtsfest und hält unabhängigen Überprüfungen stand. Unsere Immobilienwertgutachten sind unabhängig und neutral. Eine erstklassige Ausbildung sowie ständige Fort- und Weiterbildungen garantieren einen hohen Qualitätsstandard.”

Unser großes Plus: Detailtiefe, wie Sie im Markt nicht selbstverständlich ist.

Immobiliengutachter André Schiffer

André Schiffer
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024 in Hamburg und Umgebung,
TEGoVA Recognized European Valuer - Diplom-Sachverständiger (DIA)

LinkedIn | Informationen zur Zertifizierung

Sachverständiger für Immobilienbewertung André Schiffer

Zertifizierte und unabhängige Sachverständige für Immobilienbewertung in Ihrer Region.
Wir haben die Zertifizierungen, auf die es ankommt.

DIA-Zert Immobilien - André SchifferZum REV dürfen nur Sachverständige der Immobilienbewertung ernannt werden, die die fachlichen Voraussetzungen der überdurchschnittlichen Qualifikation zur Immobilienbewertung erfüllen, die "European Valuation Standards" der TEGoVA befolgen, dauerhafte lebenslange Fortbildung betreiben, persönlich integer sind und unabhängig die Immobilienbewertung vollziehen.Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert)DIN EN ISO/IEC 17024Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
Unsere Verkehrswertgutachten für Immobilien werden bundesweit anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und Behörden.


Informationen zur Zertifizierung

Wir sind Ihre zertifizierten Sachverständigen für Immobilien in Hamburg

Wir beraten Sie gerne

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

Unverbindliche Beratung / Rückruf

E-Mail • Anrufen: 0800 / 87 97 866

Schiffer Immobilienbewertung Hamburg

Großer Burstah4520457Hamburg
0800 / 87 97 866

Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr

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Häufige Fragen an Immobiliengutachter in Hamburg:

Ja, für unsere Wertermittlungen in Hamburg werten wir die Bodenrichtwerte aus BORIS.HH, den jährlichen Immobilienmarktbericht sowie die für Sachverständige bereitgestellten Daten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg aus, dessen Geschäftsstelle beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) angesiedelt ist. So bilden wir die Hamburger Marktverhältnisse im Gutachten nachvollziehbar ab.

In mehreren innerstädtischen Hamburger Gebieten, zum Beispiel in St. Pauli, Ottensen, Eimsbüttel-Süd oder Barmbek-Süd, gelten Soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB. Dort sind unter anderem Abriss, wertsteigernde Modernisierungen, Nutzungsänderungen von Mietwohnungen und die Umwandlung in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. Die Hamburger Umwandlungsverordnung gilt in diesen Gebieten bis zum 31. Dezember 2029. In unseren Gutachten prüfen wir, ob ein Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, und berücksichtigen die Einschränkungen bei der Wertermittlung, da sie die Verwertungsmöglichkeiten eines Mehrfamilienhauses beeinflussen können.

Ja. Unsere Gutachten werden nach den strengen Vorgaben des § 194 BauGB von zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt. Damit erfüllen sie die Anforderungen, um beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG anerkannt zu werden. In Hamburg ist dafür zentral die Erbschaftsteuerstelle im Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Gorch-Fock-Wall 11) zuständig, etwa wenn der Bescheid zur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu hoch ausgefallen ist. (Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB & § 198 BewG)

Der Hamburger Mietenspiegel bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, abhängig von Faktoren wie Baujahr, Wohnungsgröße, Ausstattung und Wohnlage. Die aktuelle Ausgabe ist der Hamburger Mietenspiegel 2025 (Erhebungsstichtag 1. April 2025), veröffentlicht am 9. Dezember 2025 von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietenspiegel, der alle zwei Jahre neu erstellt wird.

Tabelle, Broschüre, Wohnlagenverzeichnis und eine Online-Abfrage sind kostenfrei unter hamburg.de/mietenspiegel verfügbar.

In Hamburg wird das Grundbuch von den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführt (Hamburg-Mitte, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Welches das ist, zeigt der Behördenfinder auf justiz.hamburg.de. Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich (mit Ausweis) beantragen.

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem Grundstücke inklusive Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und Belastungen amtlich registriert sind. Es enthält Angaben über:

Einen Auszug aus dem Grundbuch erhalten nur Personen mit berechtigtem Interesse, wie beispielsweise Eigentümer oder Personen mit eingetragenem Recht.

Bitte beachten Sie: Beim Grundbuchamt kostet ein einfacher Ausdruck 10 €, ein beglaubigter Ausdruck 20 €. Ein notariell ausgehändigter Grundbuchausdruck kostet 18 € (notarielle Gebühr i. H. v. 10 € sowie gerichtliche Auslage für den Datenabruf i. H. v. 8,00 €).

Die Bodenrichtwerte für Hamburg können in BORIS.HH eingesehen werden, der interaktiven Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg. Die Nutzung ist kostenlos.

So gehen Sie vor:

  1. Besuchen Sie die Website BORIS.HH.
  2. Wählen Sie den gewünschten Stichtag aus; die Bodenrichtwerte werden jährlich zum 1. Januar ermittelt.
  3. Suchen Sie die Adresse oder navigieren Sie über die Karte und klicken Sie auf die Bodenrichtwertzone, um den Wert und die zugehörigen Merkmale einzusehen.

Alternativ erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Auskunft zu Bodenrichtwerten.

Die Kosten für einen Immobiliensachverständigen in Hamburg hängen vom Umfang des Gutachtens ab.

  • Verkehrswertgutachten: Ein Verkehrswertgutachten, das den strengen Anforderungen entspricht und von Finanzämtern und Gerichten anerkannt wird, beginnt bei 2.975 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Das Honorar basiert auf unserer Honorartabelle, angelehnt an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.)“.
  • Kurzgutachten: Für eine Kurzbewertung inklusive Besichtigungstermin berechnen wir eine Pauschale von 1.390 Euro (inkl. Mehrwertsteuer).

Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Bewertungsauftrag mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Gutachtens zum Pauschalhonorar an.

In Hamburg führt der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) das Baulastenverzeichnis. Eine Auskunft können Sie online beantragen; ein persönlicher Besuch vor Ort ist dafür nicht vorgesehen.

So gehen Sie vor:

  1. Rufen Sie die Dienstleistung „Baulastenverzeichnis – Auskünfte beantragen“ auf hamburg.de auf.
  2. Stellen Sie den Antrag über das Online-Portal Liegenschaftskataster im Hamburg Service.
  3. Geben Sie das Grundstück (Adresse oder Flurstück) an und weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse nach, z. B. als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder mit Vollmacht.

Bitte beachten Sie, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist; die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Flurstücke und Baulasten. Für das Eintragen oder Löschen einer Baulast ist dagegen die Bauprüfabteilung des jeweiligen Bezirksamts zuständig.

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • ‍Aktueller Grundbuchauszug
  • ‍Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Wir sind ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Hamburg und Umgebung. Unsere zertifizierten Gutachter und Immobiliensachverständigen erstellen Verkehrswertgutachten über den Marktwert Ihrer Immobilie auf höchstem qualitativen Niveau. Unsere Immobiliengutachten für Immobilien aller Art in Hamburg und Umgebung werden regelmäßig von Finanzämtern, Gerichten und Behörden anerkannt, da wir zertifizierte Immobiliengutachter sind (TüV, DIA, DEKRA, IHK, etc.) und einer ständigen Kontrolle unserer Arbeit unterliegen. Wenn Sie eine Bewertung für eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus, ein Grundstück, eine Gewerbeimmobilie oder sonstige Immobilien benötigen, sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich vorab über den Sachverhalt und bieten Ihnen das Verkehrswertgutachten auf Wunsch zum Pauschalpreis an. Unsere Wertgutachten für Immobilien erstellen wir unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben, etwa der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) und des Baugesetzbuches (BauGB). Auf Wunsch erstellen wir auch Kurzgutachten für Ihre Immobilie, sodass Sie eine verlässliche Werteinschätzung erhalten, die Ihrer Vermögensübersicht dienen kann.