Immobilienbewertung in Rommerskirchen - Verkehrswertermittlung durch zertifizierte Sachverständige.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen für Immobilien und Grundstücke in Rommerskirchen und Umgebung.

Von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert

Anerkannt von Gerichten, Behörden, Finanzämtern

Sachverständige in Ihrer Nähe

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert)DIN EN ISO/IEC 17024Jetzt unverbindlich anfragen

Marktwertermittlung

Mit einer fundierten Marktwertermittlung können Sie den Wert Ihrer Immobilie verlässlich einschätzen - Ideal für Vermögensübersicht und An- und Verkauf.

Weitere Informationen

Festpreis 1.190,– €

Verkehrswertgutachten

Ein offizielles und fundiertes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB hilft Ihnen bei Erbe, Scheidung, Schenkung und anderen steuerlichen Themen.

Weitere Informationen

Ab 2.975,– €

Restnutzungsdauergutachten

Mit einem Restnutzungsdauergutachten für Ihre Kapitalanlageimmobilie sparen Sie Steuern über eine höhere Abschreibung.

Kostenfreie Beratung

Ab 790,– €

“Wir begutachten den Wert Ihrer Immobilie präzise nach geltenden Gesetzen und Verordnungen. Ein Verkehrswertgutachten, das von mir und unseren qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen erstellt wird, ist gerichtsfest und hält unabhängigen Überprüfungen stand. Unsere Immobilienwertgutachten sind unabhängig und neutral. Eine erstklassige Ausbildung sowie ständige Fort- und Weiterbildungen garantieren einen hohen Qualitätsstandard.”

Immobiliengutachter André Schiffer

André Schiffer
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024 für Rommerskirchen und Umgebung,
TEGoVA Recognized European Valuer - Diplom-Sachverständiger (DIA)

Informationen zur Zertifizierung

Sachverständiger für Immobilienbewertung André Schiffer

Wir sind anerkannte Spezialisten für Immobilienwertgutachten.

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert)DIN EN ISO/IEC 17024Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.Zum REV dürfen nur Sachverständige der Immobilienbewertung ernannt werden, die die fachlichen Voraussetzungen der überdurchschnittlichen Qualifikation zur Immobilienbewertung erfüllen, die "European Valuation Standards" der TEGoVA befolgen, dauerhafte lebenslange Fortbildung betreiben, persönlich integer sind und unabhängig die Immobilienbewertung vollziehen.
Unsere Gutachten werden anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und Behörden.

Ihr zertifizierter Immobiliengutachter in der Nähe in Rommerskirchen

Wir beraten Sie gerne!

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

Unverbindliche Beratung / Rückruf

E-Mail • Anrufen: 02137 / 93 59 643

Noch Fragen?

Um zu prüfen, ob ein Grundstück in Rommerskirchen mit einer Baulast belastet ist, können Sie das Serviceportal der Stadt Neuss nutzen. Hier können Sie online einen Antrag zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis stellen.

So gehen Sie vor:

  1. Besuchen Sie die Webseite des Serviceportals unter Serviceportal Neuss.
  2. Nutzen Sie die Suchfunktion, um das gewünschte Grundstück zu finden. Sie können nach Adresse, Gemarkung, Flur oder Flurstück suchen.
  3. Führen Sie den Antrag auf Einsicht in das Baulastenverzeichnis aus und senden Sie ihn online ab.

Bitte beachten Sie, dass die Online-Einsicht kostenfrei, unverbindlich und ohne Gewähr erfolgt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft empfiehlt es sich, eine schriftliche Anfrage beim Bauaufsichtsamt der Stadt Neuss zu stellen.

Die Kosten für einen Immobiliensachverständigen in Rommerskirchen hängen vom Umfang des Gutachtens ab. 

  • Verkehrswertgutachten: Ein Verkehrswertgutachten, das den strengen Anforderungen entspricht und von Finanzämtern und Gerichten anerkannt wird, beginnt bei 2.975 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Das Honorar basiert auf unserer Honorartabelle, angelehnt an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.)“.
  • Kurzgutachten: Für eine Kurzbewertung inklusive Besichtigungstermin berechnen wir eine Pauschale von 1.190 Euro (inkl. Mehrwertsteuer).

Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Bewertungsauftrag mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Gutachtens zum Pauschalhonorar an.

Die Bodenrichtwerte für Rommerskirchen können auf BORIS.NRW, dem zentralen Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, eingesehen werden. Dort können Sie die Bodenrichtwerte der verschiedenen Städte und Gemeinden in NRW kostenlos einsehen.

So gehen Sie vor:

1. Besuchen Sie die Website BORIS NRW.

2. Wählen Sie im Suchfeld die gewünschte Stadt oder Gemeinde aus oder navigieren Sie über die Karte.

3. Klicken Sie auf die jeweiligen Bereiche der Karte, um detaillierte Bodenrichtwerte einzusehen.

Alternativ können Sie sich auch an das örtliche Katasteramt oder das jeweilige Bauamt wenden, falls Sie Unterstützung bei der Nutzung des Portals benötigen.

Der Mietspiegel für Rommerskirchen bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, abhängig von Faktoren wie Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung. Die aktuelle Ausgabe des Mietspiegels für Rommerskirchen wurde gemeinsam vom Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung erstellt und ist kostenfrei unter hausundgrund-grevenbroich.de/mietenspiegel verfügbar.

Die durchschnittlichen Nettokaltmieten variieren je nach Lage und Ausstattung und bieten Mietern und Vermietern eine wertvolle Orientierungshilfe.

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) eingetragen sind. Es enthält Angaben über

  1. die Eigentümerin oder den Eigentümer,
  2. Lasten und Beschränkungen (zum Beispiel Wegerechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Wohnrechte und Verfügungsbeschränkungen),
  3. Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken).

Das Grundbuch gibt keine Auskünfte über Grundstücksgrenzen; diese Informationen erhalten Sie bei den kommunalen Katasterämtern. Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben, das heißt, jeder kann auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen. In Nordrhein-Westfalen wird das Grundbuch flächendeckend elektronisch geführt. Bei berechtigtem Interesse kann Einsicht in das Grundbuch gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch besitzt (zum Beispiel Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte). Die Einsicht erfolgt in der Regel durch einen Grundbuchausdruck.

Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz.

In Rommerskirchen beantragen Sie den Grundbuchauszug beim Amtsgericht.

Postanschrift:

Amtsgericht Rommerskirchen
Adresse, PLZ Rommerskirchen

Telefon: [Telefonnummer]

Fax: [Faxnummer]

E-Mail: poststelle@ag-rommerskirchen.nrw.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Grundbuchauszugs ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Die Gebühr für einen einfachen Ausdruck beträgt 10,00 €, für einen amtlichen Ausdruck 20,00 €. ([AG Rommerskirchen](https://www.ag-rommerskirchen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/010_Grundbuchamt/index.php))

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:

  • Scheidungen oder Erbfällen mit Rechtsstreit,
  • steuerlichen Prüfungen für Erbschafts- oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt,
  • Vorlagen bei Gerichten, etwa in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

Wir sind ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Rommerskirchen und Umgebung. Unsere zertifizierten Gutachter und Immobiliensachverständigen erstellen Verkehrswertgutachten über den Marktwert Ihrer Immobilie auf höchstem qualitativen Niveau. Unsere Immobiliengutachten für Immobilien aller Art in Rommerskirchen und Umgebung werden regelmäßig von Finanzämtern, Gerichten und Behörden anerkannt, da wir zertifizierte Immobiliengutachter sind (TüV, DIA, DEKRA, IHK, etc.) und einer ständigen Kontrolle unserer Arbeit unterliegen. Wenn Sie eine Bewertung für eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus, ein Grundstück, eine Gewerbeimmobilie oder sonstige Immobilien benötigen, sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich vorab über den Sachverhalt und bieten Ihnen das Verkehrswertgutachten auf Wunsch zum Pauschalpreis an. Unsere Wertgutachten für Immobilien erstellen wir unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben, etwa der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) und des Baugesetzbuches (BauGB). Auf Wunsch erstellen wir auch Kurzgutachten für Ihre Immobilie, sodass Sie eine verlässliche Werteinschätzung erhalten, die Ihrer Vermögensübersicht dienen kann.