Mit einer fundierten Marktwertermittlung können Sie den Wert Ihrer Immobilie verlässlich einschätzen - Ideal für Vermögensübersicht und An- und Verkauf.
Ein offizielles und fundiertes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB hilft Ihnen bei Erbe, Scheidung, Schenkung und anderen steuerlichen Themen.
Weitere InformationenMit einem Restnutzungsdauergutachten für Ihre Kapitalanlageimmobilie sparen Sie Steuern über eine höhere Abschreibung.
Kostenfreie Beratung“Wir begutachten den Wert Ihrer Immobilie präzise nach geltenden Gesetzen und Verordnungen. Ein Verkehrswertgutachten, das von mir und unseren qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen erstellt wird, ist gerichtsfest und hält unabhängigen Überprüfungen stand. Unsere Immobilienwertgutachten sind unabhängig und neutral. Eine erstklassige Ausbildung sowie ständige Fort- und Weiterbildungen garantieren einen hohen Qualitätsstandard.”
Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
E-Mail • Anrufen: 02137 / 93 59 643
Um zu prüfen, ob ein Grundstück in Rommerskirchen mit einer Baulast belastet ist, können Sie das Serviceportal der Stadt Neuss nutzen. Hier können Sie online einen Antrag zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis stellen.
So gehen Sie vor:
Bitte beachten Sie, dass die Online-Einsicht kostenfrei, unverbindlich und ohne Gewähr erfolgt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft empfiehlt es sich, eine schriftliche Anfrage beim Bauaufsichtsamt der Stadt Neuss zu stellen.
Die Kosten für einen Immobiliensachverständigen in Rommerskirchen hängen vom Umfang des Gutachtens ab.
Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Bewertungsauftrag mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Gutachtens zum Pauschalhonorar an.
Die Bodenrichtwerte für Rommerskirchen können auf BORIS.NRW, dem zentralen Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, eingesehen werden. Dort können Sie die Bodenrichtwerte der verschiedenen Städte und Gemeinden in NRW kostenlos einsehen.
So gehen Sie vor:
1. Besuchen Sie die Website BORIS NRW.
2. Wählen Sie im Suchfeld die gewünschte Stadt oder Gemeinde aus oder navigieren Sie über die Karte.
3. Klicken Sie auf die jeweiligen Bereiche der Karte, um detaillierte Bodenrichtwerte einzusehen.
Alternativ können Sie sich auch an das örtliche Katasteramt oder das jeweilige Bauamt wenden, falls Sie Unterstützung bei der Nutzung des Portals benötigen.
Der Mietspiegel für Rommerskirchen bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, abhängig von Faktoren wie Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung. Die aktuelle Ausgabe des Mietspiegels für Rommerskirchen wurde gemeinsam vom Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung erstellt und ist kostenfrei unter hausundgrund-grevenbroich.de/mietenspiegel verfügbar.
Die durchschnittlichen Nettokaltmieten variieren je nach Lage und Ausstattung und bieten Mietern und Vermietern eine wertvolle Orientierungshilfe.
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) eingetragen sind. Es enthält Angaben über
Das Grundbuch gibt keine Auskünfte über Grundstücksgrenzen; diese Informationen erhalten Sie bei den kommunalen Katasterämtern. Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben, das heißt, jeder kann auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen. In Nordrhein-Westfalen wird das Grundbuch flächendeckend elektronisch geführt. Bei berechtigtem Interesse kann Einsicht in das Grundbuch gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch besitzt (zum Beispiel Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte). Die Einsicht erfolgt in der Regel durch einen Grundbuchausdruck.
Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz.
In Rommerskirchen beantragen Sie den Grundbuchauszug beim Amtsgericht.
Postanschrift:
Amtsgericht Rommerskirchen
Adresse, PLZ Rommerskirchen
Telefon: [Telefonnummer]
Fax: [Faxnummer]
E-Mail: poststelle@ag-rommerskirchen.nrw.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 15:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Grundbuchauszugs ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Die Gebühr für einen einfachen Ausdruck beträgt 10,00 €, für einen amtlichen Ausdruck 20,00 €. ([AG Rommerskirchen](https://www.ag-rommerskirchen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/010_Grundbuchamt/index.php))
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Typen von Immobiliengutachten: das Kurzgutachten und das Verkehrswertgutachten.
Das Verkehrswertgutachten, das nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt wird bietet höchste Akzeptanz. Es wird von zertifizierten Sachverständigen nach DIN/ISO 17024 erstellt. Diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt und gewährleistet die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z. B. Finanzamt).
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere erforderlich bei:
Ein Kurzgutachten hingegen bietet eine kompakte und kostengünstigere Bewertung und eignet sich ideal für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.