Geologische Risiken: Wie Hanglagen & Bergschäden den Immobilienwert senken

Geologische Risiken bei der Immobilienbewertung: Wie Hanglage, Bergschäden und Bodenbeschaffenheit den Verkehrswert mindern

Geologische Risiken wie instabile Hanglagen, Bergbauschäden im Untergrund oder problematische Bodenbeschaffenheit können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich reduzieren, in Extremfällen um 20 bis 50 Prozent. Die korrekte Erfassung und Bewertung dieser Risiken ist methodisch anspruchsvoll und erfordert spezifisches Fachwissen in der Wertermittlung. Wer diesen Faktor unterschätzt, riskiert eine fehlerhafte Bewertungsgrundlage, mit steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen.

Was sind geologische Risiken im Kontext der Immobilienbewertung?

Geologische Risiken umfassen alle natürlichen und anthropogenen Bodenverhältnisse, die die Nutzbarkeit, Standsicherheit oder Substanz einer Immobilie beeinträchtigen können. Sie sind in der Wertermittlung von Immobilien methodisch als wertbeeinflussende Faktoren zu behandeln.

Zu den relevanten Kategorien zählen:

  • Natürliche Hanglagen: Rutschgefahr, Erosion, Starkregenabfluss
  • Bergbaubedingte Bodenrisiken: Setzungsrisse, Hohlräume, Hebungen und Senkungen im Altbergbaugebiet
  • Kontaminierte Böden: Altlasten aus industrieller Vornutzung, Deponieflächen, Rüstungsaltlasten
  • Bodentragfähigkeit: Weichböden, Torf, Auffüllungen mit unbekanntem Material
  • Vernässung und Hochwasserrisiko: Grundwasserstand, Überschwemmungsgebiet (HWGK), Starkregenzone

Wie wirken sich geologische Risiken auf den Verkehrswert aus?

Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei vollständiger Kenntnis aller wertbeeinflussenden Umstände erzielbar wäre. Geologische Risiken sind solche Umstände und müssen methodisch korrekt abgebildet werden.

Wertminderung durch Hanglagen

Grundstücke in Hanglagen unterliegen erhöhten Risiken durch:

  • Hangrutschungen nach Starkregen oder Schneeschmelze
  • Eingeschränkte Bebaubarkeit durch Böschungswinkel und Stützkonstruktionen
  • Höhere Erschließungskosten
  • Erschwerte Versicherbarkeit

Im Sachwertverfahren werden solche Risiken methodisch als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) gemäß § 8 Abs. 3 i. V. m. § 24 ImmoWertV erfasst. Der boG-Abschlag wird dabei erst nach der allgemeinen Marktanpassung durch den Sachwertfaktor vom vorläufigen Sachwert abgezogen, nicht über den Sachwertfaktor selbst, der ausschließlich der regionalen Marktanpassung dient. Im Ertragswertverfahren können erhöhte Bewirtschaftungskosten und Mietabschläge abgebildet werden.

Typische Wertabschläge bei Hanglagen: 5–25 %, abhängig von Neigungsgrad, geologischem Untergrund, Ortslage und Sicherungsmaßnahmen.

Wertminderung durch Bergschäden

In Regionen mit historischem oder aktivem Bergbau, insbesondere im Ruhrgebiet, im Saarland und in Teilen Sachsens, können Bergschäden erhebliche Auswirkungen auf Gebäudesubstanz und Grundstückswert haben.

Relevante Phänomene:

  • Tagesbrüche über unterirdischen Strecken und Schächten
  • Differenzsetzungen, die zu Rissbildungen im Mauerwerk führen
  • Geländeabsenkungen mit Gefälleänderungen
  • Hebungen durch Grubenwasseranstieg (insbesondere nach Schließung von Zechen)

Die Ermittlung des wertrelevanten Bergschadenrisikos erfordert:

  1. Abfrage bei z. B. der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW) als zuständiger Bergbehörde für Schachtverzeichnisse, Flözkarteien und Markscheidedaten in NRW
  2. Prüfung kommunaler Altbergbaukataster sowie der Schutzzonenkarten der RAG
  3. Befundaufnahme am Gebäude (Risskataster, Setzungsmonitoring)
  4. Einholung einer Stellungnahme des zuständigen Bergbauunternehmens
  5. Abgleich mit Bergschadensregulierungsansprüchen gemäß Bundesberggesetz (BBergG)

Typische Wertabschläge bei Bergschadensrisiko: 10–40 %, in Extremfällen höher, wenn Schadensregulierung unklar oder Beeinträchtigungen aktiv sind.

Altlasten und Bodenkontaminationen

Altlasten sind in § 2 Abs. 5 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) legaldefiniert. Sanierungspflichten und behördliche Anordnungen ergeben sich aus den §§ 4 und 10 BBodSchG und können erhebliche Kosten verursachen. Im Gutachten sind folgende Schritte erforderlich:

  • Prüfung der Altlastenverdachtsflächenkataster (LANUV NRW, Altlastenkataster der Kommunen)
  • Prüfung der Nutzungshistorie (Gewerbebetrieb, Tankstelle, Reinigung, Deponie)
  • Berücksichtigung bestehender behördlicher Anordnungen
  • Schätzung der Freilegungskosten bei konkretem Verdacht

Bestehende Altlasten werden im Verkehrswertgutachten wertmindernd berücksichtigt, entweder als Abzugsposten (sofern Kosten schätzbar) oder als qualitativer Risikohinweis.

Methodische Einordnung: Wie geht ein Gutachter vor?

Ein zertifizierter Immobiliensachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist verpflichtet, alle wertbeeinflussenden Umstände zu erfassen und in der Begründung des Verkehrswerts transparent darzustellen.

Checkliste: Relevante Prüfschritte bei geologischen Risiken

  • Sichtung des Baulastenverzeichnisses und Bebauungsplans
  • Prüfung Überschwemmungsgebietskarten (HWGK, ZÜRS-Zonen)
  • Abfrage beim Geologischen Dienst NRW (GD NRW) für Baugrunddaten, Grundwasserstände und Gefahrenhinweiskarten zu Hangrutschungen
  • Abfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (Abt. 6) für unterirdischen Altbergbau, Schachtverzeichnisse und Markscheidewesen in NRW
  • Befundaufnahme am Objekt mit Fotodokumentation
  • Auswertung vorhandener Baugrundgutachten
  • Abstimmung mit dem Katasteramt zu Flurstücksnummer und Gemarkung
  • Einschätzung durch Spezialisten (Geotechniker) bei komplexen Fällen

Geologische Gefährdungen wie Baugrundrisiken, Hangrutschungen oder Bergschäden werden methodisch als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) gemäß § 8 Abs. 3 sowie § 24 ImmoWertV erfasst und im Gutachten transparent begründet. Die Grundlagen der Wertermittlung geben hierfür den rechtlichen Rahmen vor.

Geologische Risiken im Steuerrecht: Finanzamt und § 198 BewG

Auch im Rahmen der steuerlichen Bewertung, etwa bei Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer, sind geologische Risiken wertrelevant. Das Finanzamt bewertet Immobilien standardmäßig nach dem Bewertungsgesetz (BewG), ohne objektspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.

Wer ein Verkehrswertgutachten gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG vorlegt, kann nachweisen, dass der tatsächliche Verkehrswert unter dem Grundbesitzwert liegt, auch dann, wenn das Grundstück durch geologische Risiken belastet ist.

Voraussetzung ist, dass das Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wird. § 198 BewG ist eine gesetzliche Nachweisregelung für Steuerpflichtige, keine eigene Zertifizierungsnorm. Finanzämter akzeptieren in diesem Rahmen Gutachten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. André Schiffer verfügt über die Zertifizierung nach DIAZert und DIN EN ISO/IEC 17024 sowie die Anerkennung als TEGoVA Recognized European Valuer (REV).

Regionale Besonderheiten in NRW

Das Ruhrgebiet, der Rheinische Braunkohletagebau-Randbereich und Teile des Bergischen Landes weisen besondere geologische Risikoprofile auf. Dazu zählen:

  • Ruhrgebiet: Altbergbau mit Strecken, Schächten und Tagesbruchrisikogebieten
  • Niederrhein: Setzungsempfindliche Böden, hohe Grundwasserstände, Überschwemmungsgebiete
  • Bergisches Land: Hangrutschungen, Felssturzrisiken, Staunässe

Für Bewertungen in Essen, Dortmund, Duisburg oder Bochum gehört die Bergschadensrecherche in der Regel zum methodischen Standard.

Was kostet ein Gutachten bei geologischen Risiken?

Geologisch belastete Objekte erfordern erhöhten Rechercheaufwand. Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sind entsprechend höher als bei unkomplizierten Standardobjekten. Eine erste Einschätzung liefert eine Kurzbewertung, die bereits wesentliche Risikofaktoren benennen kann.

Risikotyp Typische Wertminderung Gutachtenaufwand
Geringe Hanglage (< 15 %) 3–8 % Standard
Starke Hanglage / Rutschgefahr 10–25 % Erhöht
Bergschadenszone (historisch) 5–20 % Erhöht
Aktiver Bergschaden / Setzungsrisse 20–40 % Hoch
Altlastenverdacht (nicht gesichert) 10–30 % Hoch
Gesicherte Kontamination mit Sanierungspflicht 30–100 % Sehr hoch
Hochwasserzone (HQ100) 5–20 % Standard bis erhöht

FAQ: Geologische Risiken und Immobilienbewertung

Muss ein Gutachter geologische Risiken immer prüfen? 

Ja. Gemäß ImmoWertV sind alle wertbeeinflussenden Umstände zu erfassen und zu beurteilen. Geologische Risiken gehören dazu, sobald es Hinweise auf eine Betroffenheit gibt, auch wenn kein expliziter Auftrag dazu besteht.

Kann ein geologisches Risiko den Verkehrswert auf null senken? 

In seltenen Extremfällen ja. Der Bodenwert selbst ist dabei nicht negativ; vielmehr stehen dem unbelasteten Landwert Beseitigungs- oder Sanierungskosten gegenüber, die als boG-Abschlag den Gesamtwert erheblich mindern. Übersteigen die Sanierungskosten den Bodenwert, verliert in der Regel auch das Gebäude an Nutzbarkeit. Eine automatische Verrechnung mit dem Gebäudesachwert findet nicht statt. Der Verkehrswert kann in solchen Fällen gegen null tendieren oder einen symbolischen Restwert abbilden.

Wie kann ich prüfen, ob mein Grundstück in einem Bergschadensgebiet liegt? 

Für unterirdischen Altbergbau, Schachtverzeichnisse und Flözkarteien ist in NRW die Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6 – Bergbau und Energie) die zentrale Anlaufstelle. Der Geologische Dienst NRW (GD NRW) liefert ergänzend allgemeine Baugrunddaten und Gefahrenhinweiskarten. Markscheidedaten können zusätzlich beim zuständigen Bergbauunternehmen (z. B. RAG) angefragt werden. Im Rahmen eines Gutachtens führt Schiffer & Partner Immobilienbewertung diese Recherchen durch.

Erkennt das Finanzamt geologische Risiken in seiner Bewertung an? 

Im ersten Schritt nicht: Das Finanzamt verwendet ein typisiertes Massenverfahren, das individuelle Objektrisiken wie Hanglagen, Bergschäden oder Altlasten nicht berücksichtigt. Über § 198 BewG können Steuerpflichtige jedoch den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Gutachten nachweisen und geologisch bedingte Wertminderungen werden dann vollumfänglich anerkannt. Das Gutachten ist dafür das entscheidende Instrument.

Was ist der Unterschied zwischen einem Altlastenverdacht und einer gesicherten Altlast? 

Ein Altlastenverdacht besteht, wenn die Nutzungshistorie oder die Umgebung Kontaminationen nahelegt, ohne laboranalytischen Nachweis. Eine gesicherte Altlast ist behördlich festgestellt und liegt im Altlastenkataster vor. Der wertmindernde Einfluss ist bei einer gesicherten Altlast deutlich höher und rechtlich besser quantifizierbar.

Ist eine Gutachtenüberprüfung sinnvoll, wenn bereits ein Gutachten vorliegt? 

Ja, insbesondere wenn geologische Risiken im Ursprungsgutachten nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden. Eine Gutachtenüberprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen kann methodische Mängel aufdecken und den Wert korrekt abbilden.

Fazit

Geologische Risiken sind ein häufig unterschätzter Wertfaktor bei Immobilien. Hanglagen, Bergschäden und Bodenkontaminationen können den Verkehrswert signifikant mindern – und dieser Einfluss muss methodisch korrekt erfasst werden. Weder Finanzämter noch Standardbewertungen leisten das automatisch. Wer sichergehen will, benötigt ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten, das alle wertbeeinflussenden Umstände transparent und rechtssicher abbildet.

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Über die Autoren: Bundesweite Expertise

Schiffer & Partner Immobilienbewertung steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.

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Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge
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