Hotel bewerten: Pachtwertverfahren vs. Ertragswertverfahren

Hotel und Boardinghouse bewerten: Pachtwertverfahren oder Ertragswertverfahren?

Das Pachtwertverfahren ist keine eigenständige Verfahrensart, sondern eine Ausprägung des Ertragswertverfahrens für betreibergeführte Hotels. Statt einer Miete wird eine marktübliche Pacht kapitalisiert, die aus dem nachhaltigen Umsatz des Betriebs abgeleitet wird. Das klassische Ertragswertverfahren auf Mietbasis eignet sich dagegen für Boardinghouses und Hotels mit langfristigem, marktgerechtem Mietvertrag. Welches Vorgehen belastbar ist, hängt von Vertragsform, Betreiberstruktur und Datenlage ab.

Was ist das Pachtwertverfahren?

Beim Pachtwertverfahren wird unterstellt, dass der Eigentümer das Hotel an einen fremden Betreiber verpachtet. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB bezieht sich dabei auf die Immobilie, nicht auf das Unternehmen. Goodwill, Markenrechte und Managementleistung des Betreibers sind kein Wertbestandteil.

Ein Pachtvertrag nach § 581 BGB überlässt neben dem Gebäude regelmäßig auch Inventar (FF&E: Furniture, Fixtures & Equipment). Dieser Anteil muss im Gutachten getrennt behandelt werden, sonst wird der Immobilienwert überschätzt.

Rechtlicher Rahmen

Die ImmoWertV regelt das Ertragswertverfahren in den §§ 27 bis 34. Das Pachtwertverfahren ist dort nicht namentlich genannt, sondern folgt derselben Systematik: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Bodenwertverzinsung, Kapitalisierung über Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz. Die Wahl des Verfahrens muss nach § 6 ImmoWertV begründet werden.

Zur Methodik des Ertragswertverfahrens und der Restnutzungsdauer von Gebäuden bestehen eigene Fachbeiträge.

Unterschiede im Überblick

Kriterium Ertragswertverfahren (Mietbasis) Pachtwertverfahren
Ertragsbasis Vertrags- oder marktübliche Nettokaltmiete Marktübliche Pacht, abgeleitet aus Umsatz und Betriebsergebnis
Typisches Objekt Boardinghouse mit Mietvertrag, vermietetes Hotel Betreibergeführtes Hotel ohne Vergleichsmieten
Datenbasis Mietverträge, Vergleichsmieten Auslastung, durchschnittlicher Zimmerpreis (ADR), RevPAR, Pachtquoten
Inventar In der Regel nicht enthalten Häufig enthalten, muss abgegrenzt werden
Hauptrisiko Vertragsmiete weicht vom Markt ab Pachtfähigkeit des Betriebs wird überschätzt

Pachtwertverfahren in vier Schritten

  1. Nachhaltigen Umsatz ermitteln: Logis, Gastronomie, Tagung und sonstige Erlöse, bereinigt um Einmaleffekte und Marktschwankungen.
  2. Pachtquote ableiten: Die Pacht wird als Anteil am Umsatz angesetzt. Die Quote ist marktbezogen aus Pachtverträgen und Betriebsdaten abzuleiten und nicht pauschal übertragbar. Sie hängt von der Bezugsgröße ab: Bezogen auf den Gesamtumsatz (Logis, Gastronomie, Tagung) fällt sie niedriger aus als bezogen auf den Logisumsatz allein, weshalb eine differenzierte Quote je Umsatzsparte üblich ist. Als grobe Orientierung werden in der Praxis häufig 18 bis 25 % des Gesamtumsatzes beziehungsweise 25 bis 35 % oder mehr des Logisumsatzes genannt.
  3. Pachtfähigkeit prüfen: Nach Zahlung der Pacht muss dem Betreiber ein angemessener Unternehmergewinn verbleiben. Andernfalls ist die Pacht nicht nachhaltig.
  4. Kapitalisieren: Abzug der Eigentümerkosten, Abzug der Bodenwertverzinsung, Kapitalisierung des Gebäudereinertrags, Addition des Bodenwerts.

Rechenbeispiel: Stadthotel mit 80 Zimmern

Die Werte sind illustrative Annahmen und ersetzen keine Marktanalyse. Die angesetzte Pacht gilt im Beispiel als reine Gebäudepacht, die bereits um den Inventaranteil (FF&E) bereinigt ist. Andernfalls würden Erträge aus dem Inventar mitkapitalisiert und der Immobilienwert überschätzt. Zudem wird die Quote vereinfachend nur auf den Logisumsatz bezogen; bei Bezug auf den Gesamtumsatz wäre eine niedrigere Quote anzusetzen.

Position Wert
Auslastung / durchschnittlicher Zimmerpreis 72 % / 110 EUR
Logisumsatz pro Jahr (80 x 365 x 72 % x 110 EUR) ca. 2,31 Mio. EUR
Gebäudepacht bei 25 % Pachtquote (vereinfacht auf Logis, ohne Inventaranteil) ca. 580.000 EUR
Bewirtschaftungskosten Eigentümer (10 %) 58.000 EUR
Bodenwertverzinsung (1,2 Mio. EUR x 5,5 %) 66.000 EUR
Gebäudereinertrag 456.000 EUR
Vervielfältiger (35 Jahre Restnutzungsdauer, 5,5 %) 15,39
Gebäudeertragswert ca. 7,02 Mio. EUR
Ertragswert inklusive Bodenwert ca. 8,22 Mio. EUR

Das entspricht rund 103.000 EUR je Zimmer. Dieser Kennwert dient der Plausibilisierung gegen Marktdaten, ersetzt aber nicht das Verfahren. Der Bodenwert wird aus Bodenrichtwerten abgeleitet.

Welches Verfahren passt wann?

  • Pachtwertverfahren: betreibergeführtes Hotel, Pachtvertrag mit Betreiber, keine belastbaren Vergleichsmieten.
  • Ertragswertverfahren auf Mietbasis: Boardinghouse oder Serviced Apartments mit langfristigem Mietvertrag, sofern die Miete marktgerecht ist.
  • DCF-Verfahren: kein eigenständiges Verfahren der ImmoWertV, sondern in Deutschland vor allem Plausibilitätskontrolle oder betriebswirtschaftliche Wertermittlung, etwa bei Objekten mit schwankenden oder noch nicht stabilisierten Erträgen und für internationale Investoren, siehe DCF-Verfahren bei Immobilien.
  • Sachwertverfahren: ergänzend oder als Stützung, wenn keine Ertragsdaten belastbar sind, siehe Sachwertverfahren.

Allgemeine Hinweise zu betriebsgebundenen Objekten enthält der Beitrag zur Bewertung von Spezialgewerbeimmobilien.

Besonderheiten bei Boardinghouses

Boardinghouses unterscheiden sich vom Hotel durch längere Aufenthaltsdauern, geringeren Servicegrad und häufig durch Mietverträge mit einem Betreiber. Liegt ein langfristiger Mietvertrag vor, bildet die Vertragsmiete die Ertragsbasis. Ist sie überhöht, besteht ein Overrent-Risiko, das im Wert zu berücksichtigen ist.

Wird das Objekt dagegen selbst betrieben, ist die Pachtwertlogik anzuwenden. Zusätzlich ist bauplanungsrechtlich zu klären, ob Beherbergung oder Wohnnutzung genehmigt ist, da dies Nutzbarkeit und Ertrag bestimmt.

Steuerliche Relevanz nach BewG

Hotels sind in der Regel Geschäftsgrundstücke. Nach § 182 Abs. 3 Nr. 2 BewG gilt das Ertragswertverfahren nur, wenn sich eine übliche Miete ermitteln lässt. Fehlt sie, greift nach § 182 Abs. 4 Nr. 2 BewG das Sachwertverfahren, was bei betreibergeführten Hotels häufig zu höheren Grundbesitzwerten führt.

Nach § 198 BewG kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein Verkehrswertgutachten für das Finanzamt nachgewiesen werden. Dies betrifft Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie den Grundbesitzwert. Anerkannt werden Gutachten der Gutachterausschüsse sowie von Sachverständigen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert wurden. Dazu zählen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ebenso wie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige.

Häufige Fragen zur Wertermittlung von Hotels

Ist das Pachtwertverfahren in der ImmoWertV geregelt?

Nein, es ist dort nicht namentlich genannt. Es wird als Ausprägung des Ertragswertverfahrens (§§ 27 bis 34 ImmoWertV) angewendet, wobei die Pacht an die Stelle der Miete tritt.

Welches Verfahren eignet sich für ein Boardinghouse?

Bei einem langfristigen, marktgerechten Mietvertrag mit einem Betreiber ist das Ertragswertverfahren auf Mietbasis geeignet. Bei Eigenbetrieb ist das Pachtwertverfahren sachgerechter, ergänzt um ein DCF-Verfahren zur Plausibilisierung.

Wie hoch ist die Pachtquote bei Hotels?

Es gibt keine allgemeingültige Quote. Sie hängt von Bezugsgröße, Kategorie, Standort, Kostenstruktur und Betreiberkonzept ab und wird im Gutachten marktbezogen abgeleitet. Als grobe Orientierung werden häufig 18 bis 25 % des Gesamtumsatzes beziehungsweise 25 bis 35 % oder mehr des Logisumsatzes genannt.

Warum bewertet das Finanzamt Hotels oft im Sachwertverfahren?

Weil sich bei betriebsgebundenen Hotels häufig keine übliche Miete ermitteln lässt. Dann ist nach § 182 Abs. 4 Nr. 2 BewG das Sachwertverfahren anzuwenden.

Kann ein Gutachten den steuerlichen Grundbesitzwert senken?

Ja. Nach § 198 BewG kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Voraussetzung ist ein methodisch nachvollziehbares Gutachten, das den Anforderungen der Finanzverwaltung genügt.

Worin unterscheidet sich der Verkehrswert vom Betriebs- oder Unternehmenswert eines Hotels?

Der Verkehrswert bezieht sich auf die Immobilie ohne Betreiberleistung und Goodwill. Der Unternehmenswert umfasst zusätzlich den Betrieb mit Marke, Personal und Management.

Fazit

Pachtwertverfahren und Ertragswertverfahren auf Mietbasis liefern nur dann belastbare Ergebnisse, wenn sie zur Vertrags- und Betreiberstruktur passen. Entscheidend sind eine nachvollziehbar abgeleitete Pachtquote, die Abgrenzung des Inventars und die Plausibilisierung der Pachtfähigkeit. Bei steuerlichen Anlässen sollte die Verfahrenswahl bereits vor Gutachtenerstellung mit dem Anlass abgestimmt werden. Weiterführende Informationen zu Gewerbeimmobilien und zum Leistungsumfang eines Verkehrswertgutachtens stehen auf dieser Website bereit.

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Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.

Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.

Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:

  • ‍Aktueller Grundbuchauszug
  • ‍Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Mietverträge
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