Bilanzierungsgutachten für Immobilien – Professionell & rechtssicher

Gerichtsfeste Immobilienbewertung nach HGB & IFRS – Für Jahresabschlüsse, von Banken und Finanzämtern anerkannt

Das Wichtigste im Überblick:

  • Unsere Bilanzierungsgutachten werden von Finanzämtern, Wirtschaftsprüfern und Banken anerkannt.
  • Bewertung nach nationalen Standards (HGB) oder internationalen Standards (IFRS inkl. Fair-Value-Bewertung)
  • Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren inkl. ESG-Kriterien
  • Bewertung von Bausubstanz, Lage, Ertragskraft, Restnutzungsdauer und Marktsituation
  • Notwendig für korrekte Darstellung des Immobilienvermögens in Unternehmensbilanzen

Wofür brauche ich ein Bilanzierungsgutachten?

Jahresabschluss & Steuererklärung

Kapitalgesellschaften sind nach Handelsgesetzbuch verpflichtet, ihr Immobilienvermögen korrekt in der Bilanz auszuweisen. Das Finanzamt prüft diese Wertansätze im Rahmen der Steuererklärung und Betriebsprüfungen kritisch.

Ein qualifiziertes Bilanzierungsgutachten nach § 194 BauGB dokumentiert transparent, wie der Wert der Immobilie ermittelt wurde. Es schützt vor Nachforderungen durch das Finanzamt und bietet Rechtssicherheit bei späteren Prüfungen. Besonders bei älteren Immobilien mit hohen stillen Reserven oder bei Spezialimmobilien ist eine sachverständige Bewertung unverzichtbar.

Unternehmensumstrukturierung & M&A

Bei Fusionen, Übernahmen oder Abspaltungen von Unternehmensteilen muss der Wert der betroffenen Immobilien präzise bestimmt werden. Hier sind sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Ein Bilanzierungsgutachten liefert die objektive Grundlage für Kaufpreisverhandlungen und stellt sicher, dass alle Parteien von transparenten, nachvollziehbaren Werten ausgehen. Dies minimiert das Risiko späterer Streitigkeiten und schafft Vertrauen bei Investoren und Finanzierungspartnern.

Fair-Value-Bewertung nach IFRS & CSRD

Kapitalmarktorientierte Unternehmen und international tätige Konzerne müssen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) berichten. Diese verlangen eine regelmäßige Offenlegung des Fair Value, also des beizulegenden Zeitwerts von Immobilienvermögen.

Die Fair-Value-Bewertung orientiert sich am aktuellen Marktwert statt an historischen Anschaffungskosten. Unser Gutachten erfüllt dabei nicht nur die Anforderungen des IFRS 13, sondern liefert gleichzeitig die notwendigen Immobiliendaten für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Wir weisen energetische Kennwerte und CO2-Risikopfade explizit aus, was 2026 ein zentraler Bestandteil der Berichterstattung für Wirtschaftsprüfer ist.

Finanzierung & Beleihung

Banken verlangen bei der Kreditvergabe oder Prolongation häufig aktuelle Bewertungen des Immobilienvermögens, das als Sicherheit dient. Während für klassische Immobilienkredite oft Beleihungswertgutachten ausreichen, benötigen Unternehmen für ihre Bilanzierungszwecke zusätzlich Verkehrswertgutachten.

Ein Bilanzierungsgutachten erfüllt beide Anforderungen: Es liefert der Bank die notwendige Sicherheitsbewertung und dem Unternehmen gleichzeitig den korrekten Bilanzwert. Dies spart Kosten und vermeidet widersprüchliche Wertansätze.

Entnahme & Einlage von Betriebsvermögen

Wird eine Immobilie aus dem Privatvermögen in eine Firma eingebracht oder aus dem Betriebsvermögen entnommen, hat dies erhebliche steuerliche Folgen. Der Wert zum Zeitpunkt der Transaktion bestimmt die Bemessungsgrundlage für die spätere Besteuerung.

Ein Bilanzierungsgutachten zum Stichtag der Entnahme oder Einlage dokumentiert den korrekten Wertansatz und vermeidet Konflikte mit der Finanzverwaltung bei späteren Betriebsprüfungen. Dies ist besonders wichtig, da nachträgliche Korrekturen oft nicht mehr möglich sind.

Bilanzierungsgutachten Kosten & Honorar

Ein Bilanzierungsgutachten, das den strengen Zertifizierungsanforderungen standhält und von Finanzämtern sowie Wirtschaftsprüfern anerkannt wird, ist aus guten Gründen detailliert und umfangreich. Das Honorar für die Erstellung eines Bilanzierungsgutachtens beträgt ab 2.500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).

Wenn Sie uns kurze Informationen zu Ihrem Bewertungsauftrag übermitteln, können wir prüfen, ob auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden kann.

Preisfaktoren bei Bilanzierungsgutachten
Das Honorar variiert je nach:

  • Art der Immobilie: Wohnimmobilien sind in der Regel einfacher zu bewerten als Spezialgewerbeimmobilien
  • Anzahl der Objekte: Bei Portfoliobewertungen bieten wir attraktive Staffelpreise
  • Bewertungsstandard: Fair-Value-Gutachten nach IFRS erfordern umfangreichere Dokumentation (ab 3.800 Euro)
  • ESG-Analyse: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und Klimarisiken
  • Zeitrahmen: Express-Gutachten gegen Aufschlag möglich

Im Internet gibt es Anbieter, die mit auffallend günstigen Festpreisen werben. Viele davon sind weder professionell noch ausreichend zertifizierte Sachverständige. Wir erhalten regelmäßig Aufträge zur Erstellung eines Bilanzierungsgutachtens von Auftraggebern, die zuvor einen vermeintlich "preiswerten" Anbieter gewählt haben. Im Ergebnis sind diese Gutachten häufig nicht detailliert genug ausgearbeitet, methodisch nicht korrekt oder sie werden von Wirtschaftsprüfern, Banken und Finanzämtern abgelehnt. Was im Umkehrschluss zu weiteren Mehrkosten durch ein neues Gutachten führen kann.

Die sechs Schritte zum Bilanzierungsgutachten
  • Eingehende Besichtigung und Dokumentation der Immobilie
    Ein erfahrener Immobiliengutachter besichtigt das Objekt persönlich und dokumentiert alle wertrelevanten Merkmale: Zustand, Ausstattung, Lage, Nutzung und eventuelle Mängel. Bei größeren Portfolios können nach Absprache auch repräsentative Stichproben durchgeführt werden.
  • Marktdatenrecherche durch den Sachverständigen
    Für eine fundierte Bewertung recherchieren wir aktuelle Vergleichspreise, Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und weitere marktrelevante Daten. Diese Informationen stammen aus Gutachterausschüssen, Immobiliendatenbanken und aktuellen Transaktionen.
  • Auswertung aller Unterlagen
    Wir prüfen alle relevanten Dokumente: Grundbuchauszüge, Bauunterlagen, Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen. Ein besonderer Fokus liegt 2026 auf dem Energieausweis sowie, falls vorhanden – dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), um Sanierungspflichten und deren Einfluss auf den Bilanzwert präzise zu erfassen.
  • Einholung umfangreicher Behördenauskünfte
    Der Sachverständige holt bei Bedarf Auskünfte bei Baubehörden, Katasterämtern und Denkmalschutzbehörden ein. Dies umfasst Informationen zu Baulasten, Altlasten, baurechtlichen Beschränkungen und weiteren öffentlich-rechtlichen Belastungen.
  • Berechnung aller relevanten Kennzahlen
    Basierend auf den ermittelten Daten berechnen wir nach gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren) den Verkehrswert bzw. Fair Value der Immobilie. Dabei berücksichtigen wir im Jahr 2026 insbesondere Klimarisiken und Stranding-Asset-Analysen nach dem CRREM-Modell, um zukünftige Sanierungskosten und deren Einfluss auf den Bilanzwert präzise abzubilden. Alle Berechnungsschritte werden transparent dokumentiert.
  • Unparteiische Erstellung des Bilanzierungsgutachtens
    Das fertige Gutachten wird nach dem Vier-Augen-Prinzip von einem zweiten Sachverständigen geprüft. Sie erhalten ein umfassendes Dokument (ca. 40-80 Seiten) mit allen relevanten Informationen, Berechnungen und Bewertungsergebnissen, rechtssicher und für Finanzämter sowie Wirtschaftsprüfer nachvollziehbar.
Wie schnell wird ein Bilanzierungsgutachten erstellt?

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein umfangreiches Bilanzierungsgutachten zur Bewertung Ihrer Immobilie innerhalb von zwei bis drei Wochen erstellt werden. Meist dauert es rund zwei bis vier Wochen, bis alle notwendigen Auskünfte vorliegen.

Wenn es sehr schnell gehen muss, etwa bei anstehenden Jahresabschlüssen oder Wirtschaftsprüfungen, rufen Sie uns an. Unter Berücksichtigung der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen können wir prüfen, ob sich die Gutachtenerstellung beschleunigen lässt. Express-Bearbeitungen sind gegen Aufschlag möglich.

    SCHIFFER Immobiliensachverständige: Bundesweite Erstellung von Bilanzierungsgutachten

    Deutschlandweit
    Wir bewerten Gewerbe- und Wohnimmobilien im gesamten Bundesgebiet. Unsere Sachverständigen verfügen über regionale Marktkenntnis und bundesweite Expertise.

    Faire Honorare
    Ab 2.890 Euro. In vielen Fällen können wir Ihnen auch ein transparentes Pauschalhonorar anbieten.

    Kurzfristig verfügbar 
    Wir wissen, dass Jahresabschluss-Termine oft zeitkritisch sind. Daher sind wir schnell verfügbar und bieten bei Bedarf Express-Service an.

    Höchste Zertifizierung
    Unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und öffentlich bestellt und vereidigt – für maximale Anerkennung bei Behörden und Gerichten

    SCHIFFER Immobiliensachverständige:
    Bundesweite Erstellung von Bilanzierungsgutachten

    Deutsche Landkarte -  Schiffer Immobilienbewertung

    Deutschlandweit

    Wir bewerten Grundstücke und Immobilien aller Art im gesamten Bundesgebiet.

    Fair Play - Schiffer Immobilienbewertung

    Faire Honorare

    ab 2.500,– €. In vielen Fällen können wir ein Pauschalhonorar vereinbaren.

    Zeit - Badge - Schiffer Immobilienbewertung

    Kurzfristig verfügbar

    Wir wissen, dass es manchmal eilig ist, daher sind wir schnell verfügbar.

    Für welche Immobilien erstellen wir Bilanzierungsgutachten?

    Unsere Zertifizierung deckt das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft ab. Wir erstellen Bilanzierungsgutachten für Ihre Immobilie, unabhängig von der Nutzungsart:

    • Wohnimmobilien: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Villen.
    • Gewerbeimmobilien: Bürogebäude, Hallen, Einzelhandel, Spezialimmobilien und gemischt genutzte Objekte.
    • Rechte & Belastungen: Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch oder Erbbaurechten.
    • Grundstücke: Unbebaute Grundstücke und Bauerwartungsland.

    Ist Ihre Immobilienart oder Ihr Bewertungsgrund nicht aufgelistet, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Fordern Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Rückruf an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

    Häufige Fragen und Antworten zum Bilanzierungsgutachten

    Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Bilanzierungsgutachten?

    Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie für Verkäufe, Erbschaften oder Scheidungen. Ein Bilanzierungsgutachten berücksichtigt zusätzlich die spezifischen Anforderungen der Rechnungslegung (HGB oder IFRS) und ist auf den Bewertungszweck für den Jahresabschluss ausgerichtet. Es kann je nach Bewertungsprinzip vom reinen Marktwert abweichen.

    Welche Bewertungsstandards werden angewendet?

    Wir erstellen Bilanzierungsgutachten nach:

    • HGB (Handelsgesetzbuch): Für deutsche Unternehmen mit nationaler Rechnungslegung
    • IFRS (International Financial Reporting Standards): Für kapitalmarktorientierte und international tätige Unternehmen
    • Fair Value: Marktorientierte Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

    Der anzuwendende Standard richtet sich nach Ihrer Unternehmensstruktur und Berichtspflichten.

    Wie oft muss ein Bilanzierungsgutachten erneuert werden?

    Bei HGB-Bilanzierung ist keine regelmäßige Neubewertung vorgeschrieben, solange keine dauerhaften Wertminderungen vorliegen. Bei Fair-Value-Bilanzierung nach IFRS sind hingegen regelmäßige Bewertungen erforderlich, je nach Immobilientyp und Marktdynamik jährlich oder alle zwei bis drei Jahre. Ihr Wirtschaftsprüfer kann hierzu verbindlich Auskunft geben.

    Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

    Ja. Unsere Gutachten entsprechen § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung. Sie werden von Finanzämtern, Wirtschaftsprüfern und Banken anerkannt, da sie von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt werden. Mehr zur Anerkennung von Gutachtern finden Sie in unserem Wissensbereich.

    Kann ich das Bilanzierungsgutachten auch für andere Zwecke verwenden?

    Ein HGB-Bilanzierungsgutachten nach § 194 BauGB kann grundsätzlich auch für steuerliche Zwecke wie Erbschaftsteuer oder den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts beim Finanzamt verwendet werden. Fair-Value-Gutachten nach IFRS haben hingegen keine steuerliche Wirkung, da sie ausschließlich handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe darstellen.

    Wir beraten Sie gerne
    Team - Schiffer Immobilienbewertung

    Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.

    Unverbindliche Beratung / Rückruf

    E-Mail • Anrufen: 0211 / 879 786 60

    Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert)DIN EN ISO/IEC 17024