Kapitalgesellschaften sind nach Handelsgesetzbuch verpflichtet, ihr Immobilienvermögen korrekt in der Bilanz auszuweisen. Das Finanzamt prüft diese Wertansätze im Rahmen der Steuererklärung und Betriebsprüfungen kritisch.
Ein qualifiziertes Bilanzierungsgutachten nach § 194 BauGB dokumentiert transparent, wie der Wert der Immobilie ermittelt wurde. Es schützt vor Nachforderungen durch das Finanzamt und bietet Rechtssicherheit bei späteren Prüfungen. Besonders bei älteren Immobilien mit hohen stillen Reserven oder bei Spezialimmobilien ist eine sachverständige Bewertung unverzichtbar.
Bei Fusionen, Übernahmen oder Abspaltungen von Unternehmensteilen muss der Wert der betroffenen Immobilien präzise bestimmt werden. Hier sind sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Ein Bilanzierungsgutachten liefert die objektive Grundlage für Kaufpreisverhandlungen und stellt sicher, dass alle Parteien von transparenten, nachvollziehbaren Werten ausgehen. Dies minimiert das Risiko späterer Streitigkeiten und schafft Vertrauen bei Investoren und Finanzierungspartnern.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen und international tätige Konzerne müssen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) berichten. Diese verlangen eine regelmäßige Offenlegung des Fair Value, also des beizulegenden Zeitwerts von Immobilienvermögen.
Die Fair-Value-Bewertung orientiert sich am aktuellen Marktwert statt an historischen Anschaffungskosten. Unser Gutachten erfüllt dabei nicht nur die Anforderungen des IFRS 13, sondern liefert gleichzeitig die notwendigen Immobiliendaten für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Wir weisen energetische Kennwerte und CO2-Risikopfade explizit aus, was 2026 ein zentraler Bestandteil der Berichterstattung für Wirtschaftsprüfer ist.
Banken verlangen bei der Kreditvergabe oder Prolongation häufig aktuelle Bewertungen des Immobilienvermögens, das als Sicherheit dient. Während für klassische Immobilienkredite oft Beleihungswertgutachten ausreichen, benötigen Unternehmen für ihre Bilanzierungszwecke zusätzlich Verkehrswertgutachten.
Ein Bilanzierungsgutachten erfüllt beide Anforderungen: Es liefert der Bank die notwendige Sicherheitsbewertung und dem Unternehmen gleichzeitig den korrekten Bilanzwert. Dies spart Kosten und vermeidet widersprüchliche Wertansätze.
Wird eine Immobilie aus dem Privatvermögen in eine Firma eingebracht oder aus dem Betriebsvermögen entnommen, hat dies erhebliche steuerliche Folgen. Der Wert zum Zeitpunkt der Transaktion bestimmt die Bemessungsgrundlage für die spätere Besteuerung.
Ein Bilanzierungsgutachten zum Stichtag der Entnahme oder Einlage dokumentiert den korrekten Wertansatz und vermeidet Konflikte mit der Finanzverwaltung bei späteren Betriebsprüfungen. Dies ist besonders wichtig, da nachträgliche Korrekturen oft nicht mehr möglich sind.
Ein Bilanzierungsgutachten, das den strengen Zertifizierungsanforderungen standhält und von Finanzämtern sowie Wirtschaftsprüfern anerkannt wird, ist aus guten Gründen detailliert und umfangreich. Das Honorar für die Erstellung eines Bilanzierungsgutachtens beträgt ab 2.500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).
Wenn Sie uns kurze Informationen zu Ihrem Bewertungsauftrag übermitteln, können wir prüfen, ob auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden kann.
Preisfaktoren bei Bilanzierungsgutachten
Das Honorar variiert je nach:
Im Internet gibt es Anbieter, die mit auffallend günstigen Festpreisen werben. Viele davon sind weder professionell noch ausreichend zertifizierte Sachverständige. Wir erhalten regelmäßig Aufträge zur Erstellung eines Bilanzierungsgutachtens von Auftraggebern, die zuvor einen vermeintlich "preiswerten" Anbieter gewählt haben. Im Ergebnis sind diese Gutachten häufig nicht detailliert genug ausgearbeitet, methodisch nicht korrekt oder sie werden von Wirtschaftsprüfern, Banken und Finanzämtern abgelehnt. Was im Umkehrschluss zu weiteren Mehrkosten durch ein neues Gutachten führen kann.
Nachdem alle erforderlichen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen und nach dem Ortstermin kann ein umfangreiches Bilanzierungsgutachten zur Bewertung Ihrer Immobilie innerhalb von zwei bis drei Wochen erstellt werden. Meist dauert es rund zwei bis vier Wochen, bis alle notwendigen Auskünfte vorliegen.
Wenn es sehr schnell gehen muss, etwa bei anstehenden Jahresabschlüssen oder Wirtschaftsprüfungen, rufen Sie uns an. Unter Berücksichtigung der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen können wir prüfen, ob sich die Gutachtenerstellung beschleunigen lässt. Express-Bearbeitungen sind gegen Aufschlag möglich.
Deutschlandweit
Wir bewerten Gewerbe- und Wohnimmobilien im gesamten Bundesgebiet. Unsere Sachverständigen verfügen über regionale Marktkenntnis und bundesweite Expertise.
Faire Honorare
Ab 2.890 Euro. In vielen Fällen können wir Ihnen auch ein transparentes Pauschalhonorar anbieten.
Kurzfristig verfügbar
Wir wissen, dass Jahresabschluss-Termine oft zeitkritisch sind. Daher sind wir schnell verfügbar und bieten bei Bedarf Express-Service an.
Höchste Zertifizierung
Unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und öffentlich bestellt und vereidigt – für maximale Anerkennung bei Behörden und Gerichten

Wir bewerten Grundstücke und Immobilien aller Art im gesamten Bundesgebiet.

ab 2.500,– €. In vielen Fällen können wir ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Wir wissen, dass es manchmal eilig ist, daher sind wir schnell verfügbar.
Unsere Zertifizierung deckt das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft ab. Wir erstellen Bilanzierungsgutachten für Ihre Immobilie, unabhängig von der Nutzungsart:
Ist Ihre Immobilienart oder Ihr Bewertungsgrund nicht aufgelistet, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Fordern Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Rückruf an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie für Verkäufe, Erbschaften oder Scheidungen. Ein Bilanzierungsgutachten berücksichtigt zusätzlich die spezifischen Anforderungen der Rechnungslegung (HGB oder IFRS) und ist auf den Bewertungszweck für den Jahresabschluss ausgerichtet. Es kann je nach Bewertungsprinzip vom reinen Marktwert abweichen.
Wir erstellen Bilanzierungsgutachten nach:
Der anzuwendende Standard richtet sich nach Ihrer Unternehmensstruktur und Berichtspflichten.
Bei HGB-Bilanzierung ist keine regelmäßige Neubewertung vorgeschrieben, solange keine dauerhaften Wertminderungen vorliegen. Bei Fair-Value-Bilanzierung nach IFRS sind hingegen regelmäßige Bewertungen erforderlich, je nach Immobilientyp und Marktdynamik jährlich oder alle zwei bis drei Jahre. Ihr Wirtschaftsprüfer kann hierzu verbindlich Auskunft geben.
Ja. Unsere Gutachten entsprechen § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung. Sie werden von Finanzämtern, Wirtschaftsprüfern und Banken anerkannt, da sie von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt werden. Mehr zur Anerkennung von Gutachtern finden Sie in unserem Wissensbereich.
Ein HGB-Bilanzierungsgutachten nach § 194 BauGB kann grundsätzlich auch für steuerliche Zwecke wie Erbschaftsteuer oder den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts beim Finanzamt verwendet werden. Fair-Value-Gutachten nach IFRS haben hingegen keine steuerliche Wirkung, da sie ausschließlich handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe darstellen.
Wir sind qualifizierte und zertifizierte Gutachter. Die von uns erstellten Gutachten werden von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eines der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Mehr dazu

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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