Ein rechtssicheres Immobiliengutachten für Hannover oder den niedersächsischen Raum erfordert einen zertifizierten Sachverständigen mit nachweisbarer Qualifikation, der die regionalen Marktgegebenheiten kennt und dessen Gutachten von Finanzämtern sowie Gerichten anerkannt wird. Schiffer & Partner Immobilienbewertung erstellt bundesweit und damit auch für Niedersachsen, Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB sowie steuerlich belastbare Bewertungen nach § 198 BewG.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den objektiven Marktwert einer Immobilie auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren. In Hannover und Umgebung kommt dabei je nach Objekttyp das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zur Anwendung.
Das Gutachten bildet die fachliche Grundlage für Kaufentscheidungen, steuerliche Verfahren, gerichtliche Auseinandersetzungen und Erbschaftsangelegenheiten.
Hannover ist als Messestadt, Landeshauptstadt und Hochschulstandort ein differenzierter Immobilienmarkt. Die Preisniveaus variieren erheblich je nach Lage. Zwischen begehrten Stadtteilen wie der Südstadt, List oder Linden und dem weiteren niedersächsischen Umland bestehen teils deutliche Wertunterschiede.
Für eine belastbare Bewertung müssen Sachverständige folgende marktspezifische Faktoren einbeziehen:
Eine standardisierte „Online-Bewertung“ ohne Ortskenntnis und Datengrundlage liefert hier keine belastbaren Ergebnisse, insbesondere dann nicht, wenn das Gutachten vor dem Finanzamt oder Gericht Bestand haben soll.
Das niedersächsische Finanzamt erkennt ein Gutachten nach § 198 BewG dann an, wenn es von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde. Entscheidend ist dabei nicht allein die Bezeichnung, sondern die nachweisliche Qualifikation.
Anerkannte Qualifikationen umfassen:
André Schiffer verfügt über die relevanten Qualifikationsnachweise. Das Gutachten von Schiffer & Partner Immobilienbewertung wird von Finanzämtern bundesweit anerkannt und ist gerichtsverwertbar. Mehr zu den Anforderungen an anerkannte Gutachter finden Sie in unserem Wissensbereich.
Gerade für Kapitalanleger im Raum Hannover bietet das Restnutzungsdauergutachten erhebliches Einsparpotenzial. Das Finanzamt setzt für Gebäude pauschal gesetzlich typisierte Abschreibungssätze an, je nach Baujahr unterschiedlich: Für Wohngebäude mit Fertigstellung zwischen 1925 und dem 31.12.2022 gelten 2 % AfA pro Jahr (50 Jahre Nutzungsdauer), für Altbauten vor 1925 sind es 2,5 % (40 Jahre). Für neue Wohngebäude ab Fertigstellung 01.01.2023 hat die Reform des § 7 Abs. 4 EStG den Satz auf 3 % pro Jahr (33,3 Jahre) angehoben.
Liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer nachweisbar darunter, etwa bei älteren Bestandsgebäuden mit Sanierungsbedarf, kann ein Sachverständigengutachten eine kürzere Nutzungsdauer belegen. Die Folge: höhere jährliche Abschreibung, niedrigere Steuerlast.
Dieses Instrument ist in der Rechtsprechung anerkannt, jedoch seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023 mit erhöhten Anforderungen verbunden: Finanzämter fordern den Nachweis der tatsächlichen technischen Restnutzungsdauer auf Basis nachvollziehbarer Methodik. Ein pauschaler Verweis auf das Baujahr genügt nicht mehr, das Gutachten muss den Gebäudezustand, den Instandhaltungsstand und die verbleibende technische Nutzbarkeit schlüssig belegen. Mehr dazu unter Restnutzungsdauer Gebäude.
Beim Erwerb einer Immobilie in Hannover ist steuerlich entscheidend, welcher Anteil des Kaufpreises auf das Gebäude und welcher auf den nicht abschreibbaren Boden entfällt. Das Finanzamt nutzt eine vereinfachte Arbeitshilfe, die häufig zu einem zu hohen Bodenanteil führt.
Ein Kaufpreisaufteilungsgutachten kann den tatsächlichen Gebäudewert sachgerecht belegen und die AfA-Basis erhöhen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19) klargestellt, dass ein methodisch einwandfreies Sachverständigengutachten der vereinfachten Arbeitshilfe des BMF vorzuziehen ist.
Der gesamte Prozess ist transparent und nachvollziehbar, vom ersten Kontakt bis zur Übergabe des fertiggestellten Gutachtens.
Die Kosten für ein vollständiges Verkehrswertgutachten richten sich nach Objekttyp, Komplexität und Wert der Immobilie. Das Honorar für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beträgt ab 2.975,– € inkl. Mehrwertsteuer. Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle in Anlehnung an die „Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert“. Eine unverbindliche Einschätzung erhalten Sie im kostenlosen Erstgespräch.
Benötigt werden in der Regel: Grundbuchauszug, Lageplan, Baupläne oder Grundrisse, Berechnung der Wohn- oder Nutzfläche, Energieausweis, bei vermieteten Objekten alle aktuellen Mietverträge sowie Informationen zu eventuellen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen.
Ja. Gutachten von Schiffer & Partner Immobilienbewertung erfüllen die Anforderungen des § 198 BewG. André Schiffer ist zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) und TEGoVA Recognized European Valuer (REV). Diese Qualifikationen werden von Finanzämtern bundesweit und damit auch in Niedersachsen, anerkannt.
Ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist rechtssicher, methodisch normiert (ImmoWertV) und vor Gericht sowie Finanzämtern verwendbar. Eine Maklereinschätzung ist eine marktorientierte Meinung ohne rechtliche Verbindlichkeit und wird von Behörden nicht als Nachweis anerkannt.
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Objektkomplexität und Datenlage in der Regel zwei bis vier Wochen nach vollständiger Unterlagenvorlage und Ortsbesichtigung.
Ja. Schiffer & Partner Immobilienbewertung bewertet neben Wohnimmobilien auch Gewerbeimmobilien jeglicher Art, darunter Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Logistikimmobilien und Spezialimmobilien, bundesweit und nach den anerkannten Bewertungsstandards.
Für eine rechtssichere und steuerlich belastbare Immobilienbewertung in Hannover und Niedersachsen benötigen Sie einen qualifizierten Sachverständigen mit anerkannter Zertifizierung. Schiffer & Partner erstellt Gutachten, die vor Finanzämtern, Gerichten und Behörden standhalten, methodisch präzise, transparent und bundesweit einsetzbar.
Schiffer & Partner Immobilienbewertung steht für eine Immobilienbewertung, die Präzision mit tiefer Marktkenntnis vereint. Als ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind wir bundesweit im Einsatz und in den unterschiedlichen Mikro-Märkten Deutschlands zu Hause. Wir verstehen die feinen Nuancen der Wertermittlung – vom historischen Altbau über moderne Bürokomplexe bis hin zu weitläufigen Wohngebieten im Speckgürtel der Metropolen.
Unsere Gutachten sind das Ergebnis kontinuierlicher Marktbeobachtung und höchster Qualitätsstandards. Wir liefern Ihnen die rechtssichere Basis für Ihre Immobilienentscheidung:
Unabhängig, zertifiziert und tief im Markt verwurzelt – wir liefern Klarheit für Ihre Werte.
Eine Kurzbewertung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin bereitgestellt werden. Bei dringendem Bedarf sind in vielen Fällen auch beschleunigte Ausnahmen möglich.
Für umfangreiche Verkehrswertgutachten beträgt die Bearbeitungszeit meist ein bis zwei Wochen, nachdem alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin erfolgt ist. Da es in der Regel zwei bis vier Wochen dauert, bis alle notwendigen Auskünfte von den Behörden eingeholt sind, hängt die Gesamtzeit des Gutachtens maßgeblich von der Bearbeitungsdauer dieser Auskünfte ab.
Für die Bewertung einer Immobilie werden neben dem Baujahr und Angaben zu möglichen Schäden und Mangeln auch gebäudespezifische Dokumente benötigt. Für eine effiziente Wertermittlung werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Rechtlicher Hinweis: In unserem Wissensmagazin schreiben wir regelmäßig über Themen, die zur Immobilienbewertung gehören und die wir relevant finden. Manche Informationen können aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben veraltet oder inkorrekt sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Inhalten dieser Artikel um eine Meinungsäußerung. Diese Informationen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für deren Korrektheit. Eine professionelle Immobilienbewertung bedarf immer der Würdigung des Einzelfalls durch einen Sachverständigen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

Für Fragen zu Ihrem individuellen Beratungs- und Bewertungsauftrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf an, wir melden uns.
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