Mit einer fundierten Marktwertermittlung können Sie den Wert Ihrer Immobilie verlässlich einschätzen - Ideal für Vermögensübersicht und An- und Verkauf.
Ein offizielles und fundiertes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB hilft Ihnen bei Erbe, Scheidung, Schenkung und anderen steuerlichen Themen.
Weitere InformationenMit einem Restnutzungsdauergutachten für Ihre Kapitalanlageimmobilie sparen Sie Steuern über eine höhere Abschreibung.

André Schiffer
Diplom-Sachverständiger (DIA),
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert)
DIN EN ISO/IEC 17024, TEGoVA Recognized European Valuer





Ja, wir bewerten Immobilien deutschlandweit. Unsere Sachverständigen arbeiten von 7 Standorten aus und kommen zur Besichtigung zu Ihrer Immobilie, auch außerhalb der hier aufgeführten Orte. Ob und wann ein Ortstermin möglich ist, klären wir bei Ihrer Anfrage.
Ein Verkehrswertgutachten, das von Finanzämtern und Gerichten anerkannt wird, beginnt bei 2.975 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Die genauen Kosten hängen vom Umfang des Gutachtens ab; das Honorar basiert auf unserer Honorartabelle, angelehnt an die Honorarrichtlinie des BVS. Wenn Sie uns ein paar Details zu Ihrem Bewertungsauftrag mitteilen, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Gutachtens zum Pauschalhonorar an.
Für den Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG akzeptiert das Finanzamt unter anderem Verkehrswertgutachten von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind. Unsere Sachverständigen haben diese Zertifizierung, unsere Gutachten sind für die Vorlage bei Finanzämtern und Gerichten erstellt. Das ist vor allem bei Erbschaft und Schenkung relevant.
Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert nach § 194 BauGB ausführlich und nachvollziehbar, etwa für Finanzamt oder Gericht. Die Kurzbewertung ist eine kompaktere Einschätzung, zum Beispiel für eine Vermögensübersicht oder vor einem Kauf.
Ja, wir erstellen auch Restnutzungsdauergutachten. Damit weisen Sie eine kürzere Nutzungsdauer Ihres Gebäudes nach und erhöhen so die Abschreibung (AfA) Ihrer Kapitalanlageimmobilie.