Immobilienbewertung in der Nähe

Immobiliengutachter in ganz Deutschland

Schiffer & Partner ist ein Büro zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Von sieben Standorten aus erstellen wir Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und Berlin.

Wir sind keine Makler und vermitteln keine Immobilien. Unsere Gutachten sind unabhängig und dienen zum Beispiel bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Verkauf oder vor Gericht als Grundlage.

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Deutschlandkarte mit den Standorten und Einsatzorten von Schiffer & Partner

Unsere 7 Standorte

An diesen sieben Standorten sind unsere Sachverständigen für Sie da. Alle Standorte erreichen Sie montags bis freitags von 08:30 bis 17:00 Uhr.

Dortmund

Stockholmer Allee

18

44269

Dortmund

Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr

Düsseldorf

Gladbacher Straße

7

40219

Düsseldorf

Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr

Frankfurt am Main

Mainzer Landstraße

69

60329

Frankfurt am Main

Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr

Hamburg

Großer Burstah

45

20457

Hamburg

Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr

Köln

Neue Weyerstraße

2

50676

Köln

Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr

Neuss

Schelmrather Straße

11

41469

Neuss

Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr

Velbert

Industriestraße

11

42551

Velbert

Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr

So läuft Ihre Immobilienbewertung ab

  1. Anfrage stellen

    Sie beschreiben Immobilie und Anlass im Formular oder am Telefon. Wir melden uns mit einem unverbindlichen Angebot.

  2. Unterlagen und Ortstermin

    Sie senden uns die vorhandenen Unterlagen. Ein Sachverständiger besichtigt die Immobilie vor Ort.

  3. Gutachten erhalten

    Sie erhalten das schriftliche Gutachten mit einer nachvollziehbaren Herleitung des Werts.

Häufige Fragen

Ist Schiffer & Partner ein Maklerbüro?

Nein. Wir sind Sachverständige für Immobilienbewertung und vermitteln keine Immobilien. Unser Gutachten hängt deshalb nicht von einem Verkauf ab und bleibt unabhängig.

Welcher Standort ist für meine Immobilie zuständig?

In der Regel der nächstgelegene. Auf der Seite Ihrer Stadt finden Sie die passende Telefonnummer und können direkt ein Angebot anfragen.

Bewerten Sie auch Immobilien in Orten, die nicht in der Liste stehen?

Die Liste zeigt die Orte, für die es eine eigene Seite gibt. Ob wir Ihre Immobilie an einem anderen Ort bewerten, klären wir gern bei Ihrer Anfrage.

Was unterscheidet ein Verkehrswertgutachten von einer Kurzbewertung?

Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert nach § 194 BauGB ausführlich und nachvollziehbar, etwa für Finanzamt oder Gericht. Die Kurzbewertung ist eine kompaktere Einschätzung, zum Beispiel für eine Vermögensübersicht oder vor einem Kauf.